Die neue Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät von 1919 bis 1950
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Die Neugründung der Universität zu Köln und ihrer rechtswissenschaftlichen Fakultät im Jahr 1919 ist eng mit Konrad Adenauer verbunden. In Nachbarschaft zur Bonner Universität gelang es, eine zweite Hochschule in den preußischen Rheinlanden zu errichten. Man strebte u.a. mit einer Aufteilung zwischen Forschungsaufgaben (Instituten) und Unterrichtsaufgaben (Seminaren) einen neuen Hochschultyp an. Zugleich legte man großen Wert auf weltanschauliche und wissenschaftsmethodische Pluralität. Für die Entwicklung der Fakultät war es wichtig, dass es gelang, bedeutende Professoren wie z. B. Fritz Stier-Somlo, Godehard Josef Ebers, Heinrich Lehmann, Hans Planitz, Andreas von Tuhr und Arthur Baumgarten zu gewinnen. Nach kurzer Blüte stand die Fakultät allerdings als Folge des Nationalsozialismus am Rand des Abgrunds: Das Aufeinandertreffen der Fakultätskollegen Hans Kelsen und Carl Schmitt 1932/33 stellte sich als Fanal dar. In der Folge wurden die Professoren Godehard Josef Ebers, Walter Goldschmidt, Franz Haymann, Hans Kelsen, Ludwig Waldecker und Alfred Wieruszowski aus der Fakultät vertrieben. 1945 musste Konrad Adenauer erneut helfend bei der Wiedereröffnung der Universität eingreifen. Nach der „Entnazifizierung“ gelang es, die Universität und mit ihr die Fakultät neu aufzubauen. Tatkräftig konnten Juristen wie Hans Carl Nipperdey, Hermann Jahrreiß, Gerhard Kegel und Bernhard Rehfeld die Fächerstruktur der Fakultät erneuern. Glückliche Berufungen von Wissenschaftlern, u.a. Ernst von Hippel, Hans Peters, Ottmar Bühler und Alex Meyer, machten es möglich, dass bis zum Jahre 1950 erneut eine angesehene Fakultät entstand. Zu den Mitgliedern der Fakultät gehörten auch die späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann und Karl Carstens.weiterlesen
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