Seit 01. Januar 2015 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn
Davon betroffen sind grundsätzlich alle Arbeitsverhältnisse, auch Aushilfen und Praktikanten. In den Unternehmen müssen jetzt alle Vorgaben, wie z. B. Aufzeichnungs- und Meldepflichten, aus dem MiLoG korrekt umgesetzt werden. Gleichzeitig tritt die sog. ‚Bürgenhaftung‘ in Kraft, bei der Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen für Ihre Auf-tragnehmer haften, wenn sich diese nicht an den Mindestlohn halten.
Damit die betroffenen Unternehmen alle Vorschriften intern und in den Auftragsketten erfüllen, gibt es jetzt "Die neue Mindestlohnmappe - Checklisten, Merkblätter und Vorlagen für die rechtssichere Umsetzung". Angeboten wird diese als Print- oder Digital-Ausgabe.weiterlesen