Die Nichtigerklärung der gescheiterten Ehe ist für Katholiken in der Regel der einzige Weg zu einer Wiederheirat nach dem Recht ihrer Kirche. Der Bedeutung dieses Instruments entsprechend sind die Gründe, die eine Ehe nicht gültig zustande kommen lassen, tiefgehend durchgearbeitet und immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und Doktrin.
Nachdem er die Prozessordnung für das Verfahren zur Nichtigerklärung der Ehe in Band 42 dieser Reihe kommentiert hat, legt Klaus Lüdicke mit diesem Beiheft 62 das materielle Recht dar, gestützt auf die aktuelle Literatur und den Stand der kirchlichen Rechtsprechung, vor allem der Römischen Rota.weiterlesen