Quellen zur Vorgeschichte und Geschichte des Zweiten Weltkriegs aus den Akten der deutschen Verteidigung
Produktform: Buch
Mit dem Nürnberger Militärtribunal (IMT) 1945/46 und den zwölf Nachfolgeprozessen gegen deutsche Politiker, Militärs, Beamte, Wirtschaftler und Ärzte setzten die Alliierten den Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland fort, wie der US-Ankläger Jackson selbst offen erklärte. Statt einem neuen Völkerrecht zu dienen, wurde grausame Rachejustiz verübt. Alle grundlegenden Rechtsnormen der westlichen Justiz wurden dabei bewußt verletzt.
Vorgeschichte und Ablauf des IMT sind oft beschrieben worden. Das vorliegende, zuerst 1970 erschienene Werk unternimmt es im Gegensatz zu den meisten anderen Darstellungen, die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe im einzelnen durch Vergleich mit der historischen Wirklichkeit zu widerlegen. Die Anklagen der Verschwörung und des Verbrechens gegen den Frieden, der Anzettelung eines Angriffskrieges, der Verübung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden für die jeweiligen deutschen Maßnahmen zur Rückgewinnung der im Versailler Diktat geraubten deutschen Gebiete – insbesondere der Anschluß Österreichs und des Sudetenlandes – wie für die einzelnen Feldzüge untersucht. Dabei wird der Wortlaut der Anklage mit der durch Dokumente beweisbaren historischen Wirklichkeit, zu der viele Eingaben der Verteidigung angeführt werden, verglichen und dann dazu der Urteilstext gebracht. Auf diese Weise kommt die ganze Heuchelei der alliierten Ankläger und Richter zum Ausdruck: Es ging diesen gar nicht um ein gerechtes Urteil, sondern sie wollten die meisten Angeklagten möglichst schnell zum Tode verurteilen. Mit großer Rabulistik und gegen alle Logik fällten sie die Urteile.
Zu diesem Ziel diente neben der Verletzung aller europäischen Rechtstraditionen – so der Grundsätze 'Keine Strafe ohne Gesetz', neutrales Gericht, faire Verhandlung, Berufungsinstanz, Zulassung der Verteidigeranträge, freie Arbeitsmöglichkeit der Verteidigung, Zulassung der Zeugen der Verteidigung – und der starken Behinderung der Verteidiger die Verwendung offensichtlich gefälschter ›Schlüsseldokumente‹ von seiten der Anklage, während viele entlastende Quellen der Verteidigung vom Gericht als 'unerheblich‹ nicht zugelassen und nicht zur Kenntnis genommen wurden.
Diese wichtigen Quellen werden hier vorgestellt und auszugsweise zitiert. Sie beweisen die Unhaltbarkeit der alliierten Vorwürfe. Zugleich beurteilt der Verfasser kritisch die Dokumente der Anklage, von denen viele als gefälscht entlarvt werden. Das gilt insbesondere für die vorgelegten ›Schlüsseldokumente‹, auf die sich die Anklage vor allem stützte. Obwohl deren Beweiskraft von der Verteidigung widerlegt wurde, dienten sie zur Begründung der Urteile.weiterlesen