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Die preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872

Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem

Frontmatter -- Vorwort zur vierten Auflage -- Inhalts-Ueberficht -- Abkürzungen. -- Einleitung. -- Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke. Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten -- Erster Abschnitt Bon dem Erwerb des Eigenthums an Grundstücken. -- Zweiter Abschnitt. Bon den dinglichen Rechten an Grundstücken -- Dritter Abschnitt. Bon dem Recht der Hypothek und der Grundschuld -- Vierter Abschnitt. Von dem Bergwerkseigenthum und den selbstständige» Gerechtigkeiten -- Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen -- Grundbuch-Ordnung. (Gesetz-Sammlung 1872 S. 446 ff.) -- Erfter Abschnitt. Bon der Form und Einrichtung der Grundbücher -- Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchämtern -- Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen -- Vierter Abschnitt. Bon der Bildung der Urkunden über Eintragungen im Grundbuch -- Fünfter Abschnitt. Bon der Wiederherstellung zerstörter, sowie von Anlegung neuer Grundbücher -- Sechster Abschnitt. Von den Kosten -- Siebenter Abschnitt. Schlutzbeftimmung -- Kosten-Tarif für Grundbuchsachen und Instruktion des Justiz-Ministers vom 3. Juli 1872 -- Kosten-Tabellen. -- Beilagen zur Grundbuch-Ordnung -- 1. Allgemeine Verfügung vom 3. September 1872 zur Ausführung der Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872. (I M.Bl. 6. 178.) -- 2.Allgemeine Verfügung vom 18. November 1876, betreffend die Burückführung des Grundbuchs auf die Steuerbücher) (J.M.Bl. ©. 222.) -- 3.Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1877, betreffend die Erhaltung der Ueberriustimmung zwichen den Grund-buchern unde den Steuerkataftereu) -- 4. Allgemeine Verfügung vom 11. Oktober 1877 -- 5.Allgemeine Verfügung vom 14. November 1872 -- 6. Allgemeine Verfügung vom 14. Oktober 1874 -- Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 608.) -- Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 609 ff.) -- Anweisung vom 19. September 1872 zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend die Stempelabgaben von gewiffen bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen -- Nachträge und Berichtigungen. -- Sachregister.weiterlesen

Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-11-153100-7 / 978-3111531007 / 9783111531007

Verlag: De Gruyter

Erscheinungsdatum: 12.07.2018

Seiten: 606

Auflage: 4

Herausgegeben von Alexander Achilles, Otto Strecker

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