Die rechtlichen Grundlagen der römisch - deutschen Königswahl seit 1198 Vom Dekretale Venerabilem zur Goldenen Bulle
4. erweiterte Auflage
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Bulle „Venerabilem“ (1202) von Papst Innozenz III. bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage des mittelalterlichen Kurfürstenkollegs.
Demgegenüber ist Sachsenspiegel Landrecht III, 57,2 ohne jede Bedeutung, da diese Stelle lediglich eine Übertragung des Kommentars Heinrichs von Segusio, Lectura, cap. venerabilem ad v. illis darstellt.
Der Eike von Repgow zugeschriebene Königswahlartikel entstand zwischen 1289/90 und 1298. Er kann in dieser Formulierung keiner deutschen Königswahl zugeordnet werden. Stattdessen beruhten alle römisch – deutschen Königswahlen seit 1298 auf dem Kommentar von Ioannis Andree zum Liber sextus, cap. Ad apostolice dignitatis apicem, ad v. illi autem.
Diese Kommentarstelle liegt auch der Goldenen Bulle Karls IV. von 1356 zugrunde.weiterlesen
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