Die rechtlichen Regelungen der Immissionen im Römischen Recht und in ausgewählten europäischen Rechtsordnungen
Unter besonderer Berücksichtigung des geltenden deutschen und spanischen Rechts
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Begriff "Immissionen", der heute hauptsächlich im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung gebraucht wird, existierte schon in der antiken Zeit; vielfach trägt der Ausdruck "immissio" dort diejenige Bedeutung, die er auch heute hat.
Ziel dieses Buches ist es, auf der Basis einer eingehenden rechtsgeschichtlichen Untersuchung die antiken römischrechtlichen Grundlagen aufzuzeigen, die die privatrechtliche Regelung der Immissionsmaterie in einigen europäischen Rechtsordnungen hat. Durch diesen historischen Hintergrund werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Rechtsordnung sichtbar.
In dem rechtshistorischen Teil wird zunächst das Konzept der römischrechtlichen "immissio" und danach diejenigen Rechtsmittel eingehend erforscht, die gezielt die Immissionsproblematik regeln. Als Überleitung zum heutigen Recht wird die Weiterentwicklung der römischrechtlichen Immissionsmaterie durch die pandektistische Lehre des 19. Jahrhunderts betrachtet. Das Ergebnis dieser Lehre, die bei ihren Forschungen unmittelbar auf das römische Recht zurückgriff, ist das heutige deutsche privatrechtliche Immissionsrecht, normiert in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Schwerpunkt der rechtsvergleichenden Untersuchung ist das spanische Recht, welches keine privatrechtliche Regelungen der Immissionsmaterie enthält. Dies hat den katalanischen Gesetzgeber im Jahr 1990 dazu veranlaßt, die Immissionsproblematik für die autonome spanische Region Katalanien im Rahmen eines gesetzes zu normieren. Dabei wurde zum einen auf die rechtsgeschichtlichen Grundlagen und zum anderen auf die deutsche privatrechtliche Regelung des Immissionsrechts zurückgegriffen.
Der Autor:Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, geb. 1967, promovierter Jurist. Studium des deutschen und spanischen Rechts; 1994-1995 wiss. Mitarbeiter am Institut für Römisches und Gemeines Recht der Universität Göttingen; 1995-97 Forschungsaufenthalt an der Universität Barcelona; 1997 wiss. Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn und Angestellter beim Bundesjustizministerium.weiterlesen
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