Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Evangelischen Landeskirchen in Hessen unter besonderer Berücksichtigung des Hessischen Kirchenvertrages vom 18. Februar 1960
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Frontmatter -- INHALTSÜBERSICHT -- LITERATURVERZEICHNIS -- ABKÜRZUNGEN -- EINLEITUNG -- ERSTER TEIL. Geschichtliche Grundlagen des Verhältnisses von Staut und evangelischer Kirche in Hessen -- S 1. Die territorialgeschichtliche Entwicklung des staatlichen Vertragspartners -- § 2. Die geschichtliche Entwicklung der kirchlichen Vertragspartner -- § 3. Zur geschichtlichen Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche in Hessen -- § 4. Das Verhältnis zwischen dem Staat und den evangelischen Landeskirchen in Hessen seit dem Jahre 1945 bis zur Einleitung der Verhandlungen zum Staatskirchenvertrag im Oktober 1955 -- ZWEITER TEIL. Der Vertrag des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen vom 18. Februar 1960 -- § 5. Der Verlauf der Verhandlungen zum Vertrag zwischen dem Lande Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen vom 18. Februar 1960 -- § 7. Der Standort der Kirche in der öffentlichen Ordnung (Statusfragen) -- S 8. Die Ordnung des Schul- und Unterrichtswesens -- § 9. Die finanziellen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den evangelischen Landeskirchen -- §10. Staatskirchenrechtliche Einzelfragen -- § 11. Zusammenfassung des Untersuchungsergebnisses -- Schlußbetrachtung -- ANHANG (Dokumente)weiterlesen
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