Die Rechtsnatur der Schiedsvereinbarung Merkmale und Wesen der verpflichtenden und der gestaltenden Elemente der Schiedsvereinbarung
Produktform: Buch
Es ist umstritten, ob die Schiedsvereinbarung ein Prozessvertrag oder ein teils privat-, teils prozessrechtlicher Vertrag ist; sie der einen oder der anderen Vertragsart zuzuordnen erfordert, die Rechtsnatur ihrer Elemente zu bestimmen. Dabei zeigt sich zunächst, dass der Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht nur die Zuständigkeitsordnung gestaltet, sondern auch eigentliche Pflichten entstehen lässt, namentlich die Pflicht, (i) die Einleitung eines staatlichen Verfahrens zu unterlassen, (ii) bei der Bestellung des Schiedsgerichts mitzuwirken, (iii) sich am Kostenvorschuss zu beteiligen, (iv) den Schiedsspruch umzusetzen und - in begrenztem Umfang - (v) die Vertraulichkeit des Verfahrens zu wahren. Die Schiedsvereinbarung besteht demnach aus verschiedenen Elementen; und alle Elemente sind prozessual zu qualifizieren. Das Thema der vorliegenden Arbeit bietet deshalb auch die Gelegenheit, die Rechtsfigur des Prozessvertrags zu untersuchen; insbesondere zu prüfen, ob die erwähnten prozessvertraglichen Pflichten wie privatvertragliche Pflichten klagbar sind und ob ihre Verletzung einen Schadenersatzanspruch begründet.weiterlesen