Die Rechtsstellung des Sanierungsträgers im Städtebauwesen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Dissertationsschrift beschäftigt sich mit dem Thema der Rechtsstellung des Sanierungsträgers im Städtebauwesen im Hinblick auf die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen von der Gemeinde auf diesen. Zentrale Fragen, wie die Ausgestaltung des Weisungsrechtes und der damit verbundenen Frage, inwieweit die Gemeinde Aufgaben und Befugnisse auf den (privaten, aber auch überwiegend von der Kommune beanteilten) Sanierungsträger übertragen darf, werden im Rahmen dieser Schrift behandelt. Nach Auffassung des Autors ist § 146 Abs. 3 BauGB, also die Vorschrift, die grundsätzlich eine Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Gemeinde auf den Sanierungsträger vorsieht, verfassungswidrig. Diese Vorschrift sieht keine ausdrückliche Verankerung des Weisungsrechts vor, gleichwohl der Parlamentsvorbehalt diese wesentliche Frage gesetzlichen Regelungen zuführen muss. Eine schlichte Übertragung von Aufgaben und Befugnissen mittels des "Beauftragtenvertrages", d. h. des öffentlich rechtlich Vertrages zwischen Gemeinde und Sanierungsträger, reicht hierfür nicht aus. Im Übrigen besteht die Gefahr, dass ein "Ausverkauf' der Gemeinde und deren Kompetenzen mangels Kontrollmöglichkeiten derer stattfindet, sofern und soweit diese kein Weisungsrecht wirksam im Vertrag verankern kann. Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz ist nach Erkenntnissen des Autors Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB, sofern und soweit ein solcher Ausverkauf der Gemeinde durch öffentlich rechtlichen Vertrag stattfindet. Ebenso setzt sich der Autor mir dem Treuhandvermögen des Sanierungstreuhänders, gerade im Hinblick auf dessen Vermögensbetreuungspflicht sowie das Verlangen der Gemeinde zur Herausgabe von ausschließlich dem Sanierungsträger zugehörigen Grundstücken in das Treuhandvermögen, auseinander. Ferner werden AGB-rechtliche Problematiken behandelt, d. h. die konkrete Schutzwürdigkeit des jeweiligen Vertragspartners bei der AGB-Verwendung durch die Gemeinde oder vice versa den Sanierungsträger. Gerade das diesbezügliche Zusammenspiel des (recht statischen) AGB-Rechts und des (flexiblen) § 11 Abs. 1I BauGB werden vor dem Hintergrund aktueller Dissertationsschriften behandelt. Dieses Werk dürfte die juristische Literatur nach langer "Schlafpause" mit neuen Impulsen zum Städtebau versehen. Rein diskriptive Ausführungen treten dabei hinter neuen Ideen zurück.weiterlesen
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