Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.
Aus dem Inhalt:
• Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke gem. § 52 AO
• Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO
• Erleichterungen beim Förderzweck gem. § 58 AO
• Ergänzung der Zweckbetriebskataloge gem. § 68 AO
• Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
• Erhöhung des erleichterten Spendenabzugs
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: Hintergrund der Reform
II. Änderung des § 52 Abs. 2 AO
III. Änderung des § 55 AO/§ 64 AO
IV. Änderung des § 57 AO
V. Änderung des § 58 AO
VI. Neueinführung eines § 58a AO
VII. Änderung des § 60a AO
VIII. Änderung des § 68 AO
IX. Fazit und Ausblickweiterlesen
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