Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl. I S. 787) soll die gesetzliche Renten gerechter werden. Das sog. „Rentenpaket“ gilt seit dem 1. Juli 2014 und enthält vier ganz konkrete Änderungen: die Rente ab 63, die Mütterrente und die Erhöhungen der Erwerbsminderungsrente für arbeitsunfähige Menschen sowie des Budgets für Rehabilitationsausgaben. Die Frage, ob die im Gesetzesentwurf veranschlagten Kosten auch gehalten werden können und es damit keine negativen Auswirkungen auf die nachfolgenden Generation geben wird, wurden bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisch hinterfragt.
Die Zeitschrift „rv – Die Rentenversicherung“ berichtet, als Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V., sachlich und praxisnah über die aktuellen Entwicklungen im Rentenrecht und bietet Ihnen durch
- innovative und ausgewogene Fachbeiträge, insb. aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch zum Berufsrecht der Rentenberater oder zu praxisrelevanten Themen bspw. zum Versorgungsausgleich,
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- die Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung der Bundes- und Instanzgerichte,
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