Die Rescue Culture in Großbritannien
Eine ökonomische, vergleichende und internationalprivatrechtliche Analyse des Rechts der Unternehmenssanierung in Großbritannien
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Die Etablierung einer Sanierungskultur ist in vielen Staaten Europas ein rechtspolitisches Desiderat. Die britische Rescue Culture dient als Vorbild, auch dem deutschen Gesetzgeber. Dieser hatte die Abwanderung „seiner“ Unternehmen in Sanierungsverfahren anderer Rechtsordnungen wie das Scheme of Arrangement zum Anlass genommen, die InsO durch das ESUG umfassend zu reformieren. Die vorliegende Arbeit ist interdisziplinär aufgebaut. Sie kombiniert ökonomische Theorien, vornehmlich aus dem Forschungsfeld der Neuen Institutionenökonomik, mit rechtsvergleichender und internationalprivatrechtlicher Methodik. Sie zeigt auf, welche Sanierungsverfahren in Großbritannien angeboten werden und wer die Kontrolle über das jeweilige Instrument ausübt. Die folgenden Themen werden schwerpunktmäßig bearbeitet: · Ökonomische Insolvenztheorie · Verteilung der Kontrollrechte in der Krisenphase · Präventive staatliche Sanierungsverfahren · Risikosteuerung durch private Kontrollverträge · Hybride Sanierungsprodukte: Scheme of Arrangement / Company Voluntary Arrangement / Prepacks · Wettbewerb der Insolvenzsysteme in Europa · Gründe für die Nachfrage nach britischen Sanierungsprodukten · Anerkennung von britischen Sanierungsprodukten mit Fokus auf dem Scheme of Arrangement Die zentrale These des Autors lautet: Das Insolvenzrecht befindet sich im Umbruch von einer ex-post Zerschlagungs- und Verteilungsordnung zu einem ex-ante Risikosteuerungs- und Kontrollmechanismus. Das Ziel staatlicher Regelungen sollte folglich darin bestehen, den jeweiligen Kontrollrechtsinhabern zu ermöglichen, frühzeitig auf Insolvenzrisiken effizient zu reagieren. Marktoffene und auf Selbstverantwortung beruhende Systeme sind auf diesen Wandel besser vorbereitet. Die Rescue Culture ist ein anschauliches Beispiel für ein System privater Insolvenzabwicklung bzw. -vermeidung. Die Beteiligten können aus einem „bunten Strauß“ unterschiedlicher und flexibel einsetzbarer staatlicher Rechtsprodukte freiwillig eine Auswahl treffen. Der britische Gesetzgeber verhält sich größtenteils „rational unvollständig“. Er überlässt dem Markt einen erheblichen Freiraum zur Entdeckung innovativer Lösungsansätze. Private und staatliche Instrumente können somit von den Marktakteuren weitgehend unbeschränkt zu neuartigen hybriden Sanierungswerkzeugen kombiniert werden.weiterlesen
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