Die sogenannte Halterhaftung nach § 25 a StVG
Kommentar
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Problematik der Behandlung des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist folgende: Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt-und Parkverstöße) erfolgt durch eine Kennzeichenanzeige, weil der Fahrer in den wenigsten Fällen vor Ort angetroffen wird.
Da viele Verfahren eingestellt werden mussten, da der Halter seine Fahrereigenschaft verschwieg, wurde zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt. Mit dieser Regelung kann zumindest der Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten belegt werden, wenn er bei der Ermittlung des Täters nicht mitwirkt.
Diese Bestimmung, obwohl sie nur einen Paragraphen umfasst, führt in der Praxis zu vielen Problemen, weil Tricks immer populärer werden, um dem Verwarnungs- oder Bußgeld zu entgehen, insbesondere nach Erhöhung der Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr.
Die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Thematik, die überwiegend auf der unteren Gerichtsebene (Amtsgerichte) erfolgt, ist daher zum Teil unübersichtlich, aber für alle Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland relevant. Mit dem Werk wird die rechtliche Wertung kanalisiert, indem in vielen kritischen Fragen die herrschende Meinung dargestellt wird, verbunden mit Literaturhinweisen und Praxistipps. In den Fällen wo die Rechtsprechung noch zum Thema „weiße Flecken“ aufweist oder überschaubar ist, werden Vorschläge gemacht wie man die Dinge „anpacken“ kann. Somit werden die wichtigsten Anwendungsprobleme in einem Buch zusammengefasst.
Detlef Stollenwerk, ist als Kommunalpraktiker mit den vielfältigen Problemen des Nachbarrechts bestens vertraut und hat zu diesem Thema bereits zahlreiche Aufsätze in der Fachpresse veröffentlicht.weiterlesen