Das Rechtsinstitut der sogenannten Konkordatsprofessuren ist weithin wenig bekannt, obwohl diese Thematik eine Verbindung von Staat und katholischer Kirche anzeigt, die nicht leicht zu verstehen ist und die Vermutung eines Privilegs zugunsten der katholischen Kirche aufkommen lässt: Bei der Besetzung dieser Professuren außerhalb der katholisch-theologischen Fakultät muss der zuständige Diözesanbischof seine Zustimmung erteilen.
Durch Klagen vor staatlichen Gerichten in Bayern 1980 und 2006 ist dieses Rechtsinstitut wieder in den Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Debatte gerückt. Die meisten kritischen Anfragen stammen von Vertretern einer humanistischen Denkweise, die grundlegend die zu enge Verquickung von Staat und Kirche ablehnen, aber auch eher "kirchenfreundlichere" Staatskirchenrechtler hinterfragen diese Einrichtung.
Aufgrund der These, es handele sich bei diesen Professuren um einen Anachronismus, der die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft überlebt habe, wird in der Arbeit die Genese der sogenannten Konkordatsprofessuren rekonstruiert, um sie aus dem historischen Kontext heraus verstehen und Lösungsvorschläge für aktuelle Probleme anbieten zu können.
Der Autor behandelt die Fragen, ob die sogenannten Konkordatsprofessuren kirchen oder säkularen Ursprungs sind, welche rechtlichen Grundlagen in Konkordaten, Universitätssatzungen und staatlichen Gesetzen bestehen und aufgrund welcher wissenschaftstheoretischen Modelle und religionssoziologischen Umstände diese Professuren eingerichtet und bis heute beibehalten wurden.weiterlesen