Die Spaltung im japanischen Gesellschaftsrecht
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Im Jahre 2000 hat der japanische Gesetzgeber neue Regeln für die Spaltung von Gesellschaften ( kaisha bunkatsu) geschaffen. Erstmals wurde es japanischen Kapitalgesellschaften ermöglicht, Teile ihres Vermögens im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf andere Gesellschaften gegen Ausgabe von Anteilen zu übertragen. Hunderte japanischer Unternehmen haben das neue Instrument bereits genutzt, um ihre Organisationsstruktur den veränderten Anforderungen des globalen Wettbewerbs anzupassen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Moritz Bälz unterzieht das neue japanische Spaltungsrecht einschließlich der flankierenden arbeits- und steuerrechtlichen Regeln erstmals einer umfassenden rechtsvergleichenden Analyse. Er untersucht, wie die Interessen der Beteiligten, insbesondere der Gesellschafter, der Gläubiger und der Arbeitnehmer, verfahrensrechtlich zum Ausgleich gebracht werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die teils an europäischen Vorbildern orientierte, teils innovative Reform ein den japanischen Verhältnissen angemessenes, effektives neues Spaltungsrecht eingeführt hat. Die neuen Regeln sind damit ein weiterer wichtiger Schritt im größeren Kontext der Deregulierung des japanischen Gesellschaftsrechts seit den Neunzigerjahren. Mit ihr ist es dem japanischen Gesetzgeber gelungen, rechtliche Hürden abzubauen, den Kräften des Marktes mehr Spiel zu geben und den japanischen Unternehmen den Weg aus der anhaltenden Krise zu erleichtern.weiterlesen
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