Die Strafbarkeit des Menschenhandels und seiner Ausbeutungsformen: §§ 232-232b StGB
Reform durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom 11. Oktober 2016
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Der Menschenhandel gilt als Phänomen, welches Wissenschaft und Praxis vor enorme Probleme stellt. Zur effektiveren Bekämpfung reformierte der Gesetzgeber deswegen mit Wirkung zum 15.10.2016 die Delikte zur Strafbarkeit des Menschenhandels. Anlass war die (erheblich verspätete) Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vom 05.04.2011. Ziel der hiesigen Untersuchung war es festzustellen, ob der Menschenhandel und seine Ausbeutungsformen durch die Reform effektiv sanktioniert werden. Das Werk bietet eine substantiierte Darstellung der §§ 232 – 232b StGB. Hierbei wird die aktuelle Rechtslage minutiös reflektiert und durch eigenständige Argumentation viele Defizite der Strafvorschriften aufgespürt. Der Verfasser kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass dem Gesetzgeber aufgrund von erheblichen inhaltlichen Ungereimtheiten eine effektivere Sanktionierung nicht gelungen ist. Dies nahm der Verfasser zum Anlass, einen eigenen Gesetzesvorschlag zu formulieren.weiterlesen
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