Die Strafvollzugsreform im Zuge der Föderalismusreform
Hintergründe und Folgen der umstrittenen Kompetenzübertragung am Beispiel der Unterbringung von Strafgefangenen im offenen Vollzug
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Im Herbst 2006 blickte die Fachöffentlichkeit in gespannter Erwartung zur Verabschiedung des Föderalismusreformgesetzes nach Berlin. Ein Vorschlag erregte im Zuge der Reformdiskussion die Gemüter der Fachwelt im besonderen Maße: die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder. Neben der Kritik an der Art der Entscheidungsfindung dominierte in den ablehnenden Reaktionen von Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis die Sorge um die weitere Entwicklung des Strafvollzugs. Die Kompetenzübertragung wurde, mit wenigen Ausnahmen, von der Fachöffentlichkeit als Irrweg bezeichnet. Strafvollzugsexperten stuften diese Entscheidung als kontraproduktiv, wenn nicht sogar als schädlich, für die weitere Entwicklung des Strafvollzugs ein. Man befürchtete eine Abkehr von den Grundsätzen des Bundesstrafvollzuggesetzes und sprach in diesem Zusammenhang von einem drohenden „Wettbewerb der Schäbigkeit“, der durch die Kompetenzübertragung nunmehr unter den Ländern ausgerufen worden sei. Nachdem inzwischen alle Bundesländer von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, bietet es sich an, die umstrittene Kompetenzübertragung nunmehr retrospektiv in den Blick zu nehmen. Der erste Themenschwerpunkt liegt hierbei in der Kompetenzübertragung selbst und der Frage, ob die Kompetenzverlagerung ohne erkennbare Notwendigkeit erfolgte und, wie vielfach angemahnt, lediglich Ergebnis eines politisch motivierten Austauschgeschäfts war. Den zweiten Schwerpunkt der Begutachtung bilden die Auswirkungen der Kompetenzübertragung. Durch die exemplarische Untersuchung der normativen und rechtstatsächlichen Entwicklung des offenen Vollzugs in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen soll eine erste Tendenzaussage darüber getroffen werden, ob die Kompetenzübertragung, wie von den Kritikern befürchtet, zu einer verstärkt sicherheitsorientierten Ausrichtung des Strafvollzugs und einer Vernachlässigung des Resozialisierungsauftrages geführt hat.weiterlesen
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