Die Südfrüchtehändler vom Comer See im Südwesten Deutschlands im 17. und 18. Jahrhundert
Untersuchungen zu ihrem Handel und ihrer Handlungsorganisation
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
In dieser Studie wird hauptsächlich der Handel der Südfrüchtehändler vom Comer See in einigen Territorien im Südwesten Deutschlands anhand der in den Staatsarchiven in Como, Chur und in zahlreichen deutschen Archiven recherchierten Dokumente untersucht. Die Italiener begannen ihren Handel Anfang des 17. Jahrhunderts mit einigen Früchten (Zitronen, Pomeranzen, Nüssen etc.), die sie in deutschen Territorien auf den Messen, Märkten und hausierend verkauften. Nach dem Dreißigjährigen Krieg gründeten sie dauerhafte Handelsstandorte in vielen deutschen Territorien und weiteten ihr Warensortiment auf nahezu alle Waren aus, an denen Bedarf bestand. Im Vordergrund der Untersuchung stehen zwei Aspekte der Handelstätigkeit der Italiener: das Handelssystem und die Organisationsformen, in denen sie ihren Handel ausgeübt haben. Aufgrund der aufgefundenen Dokumente konnte ein differenziertes Bild des Handels der Italiener gezeichnet werden. Die Italiener haben sich schnell der Verlagerung der Warenströme vom Mittelmeer an den Atlantik um die Wende zum 18. Jahrhundert angepasst und erwarben dadurch einen gewaltigen Vorsprung gegenüber den einheimischen Händlern. Ihr Erfolg beruhte jedoch nicht, wie vielfach angenommen, auf einem weitmaschigen überregionalen Netz von Kompanien einiger wenigen Familien, sondern auf vielen, teilweise kleinräumigen, Handelssystemen von Italienern, die als Großhändler ein Gebiet oder eine größere Anzahl von – nicht nur italienischen – Händlern versorgten. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Organisation der Handlungen gelegt. An die Stelle der in Italien im 17. Jahrhundert gegründeten kurzfristigen und aus wenigen Händlern bestehenden Kompanien traten nach der Niederlassung neue Handlungsformen. Viele Italiener nutzten die Niederlassungsmöglichkeit zur Errichtung von Einzelkaufmannshandlungen. Kompanien wurden regelmäßig nur noch von engen Verwandten, meistens Brüdern, gegründet. Die Angehörigen gaben nach deren Tod die Kompanieform auf und führten die Handlung als „Familienunternehmen“ auf der Grundlage des jetzt anzuwendenden territorialen Familien- und Erbrechts fort.weiterlesen
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