Die Transitionsklage
Zusammenspiel der Leistungs- mit der Fristbestimmungs- und Vorfälligkeitsklage nach den §§ 255, 259 ZPO im Lichte von Prozessökonomie, Justizgewährleistung und Prozesstaktik
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Transitionsklage stellt die Verbindung der Leistungsklage mit einer Fristbestimmungsklage gem. § 255 ZPO und einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO – nämlich auf künftige Leistung eines für den Fall der Nichterfüllung der Leistungsverpflichtung interessenidentischen Sekundäranspruchs – dar. Der erste Gesetzesentwurf einer Transitionsklage geht bereits auf 1894 zurück; das Rechtsinstitut selbst ist noch älter. Dieses zeitliche Anwendungsvermögen spiegelt sich jedoch nicht in der heutigen Rechtspraxis wider; von der Transitionsklage wird selten Gebrauch gemacht. Ursache des geringen praktischen Nutzwertes der Transitionsklage ist die Ersetzung des § 283 BGB a.F. durch § 281 BGB n.F. im Zuge der Schuldrechtsreform. Ohne die Voraussetzung einer vorangegangenen rechtskräftigen Primäranspruchsverurteilung kann der Kläger auch direkt zur Sekundäranspruchsklage greifen. Durch Übertragung der mit § 281 BGB n.F. vereinfachten Transition in das Vollstreckungsverfahren sucht die Dissertation neues prozessökonomische Potential für die prozessuale Aufrechterhaltung des Wahlverhältnisses zwischen Primär- und Sekundäranspruch.weiterlesen
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