Die Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Äußerungen Dritter
Eine vergleichende Betrachtung des bundesdeutschen und englischen Rechts
Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem
Im Mittelpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung steht die Frage nach der Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Äußerungen Dritter, die im Rahmen von Interviews, Leserbriefen, Kommentaren oder in redaktionellen Pressebeiträgen wiedergegeben werden. Denn ob ein bestimmter Beitrag oder ein Interview publiziert wird, entscheidet sich nicht zuletzt aufgrund der Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Presseunternehmens für die darin wiedergegebenen Äußerungen des Dritten. In der Bundesrepublik scheint die Verantwortlichkeit für das Publizieren von Äußerungen Dritter im Rahmen der Verbreiterhaftung eine weite Ausdehnung zu erfahren, wie insbesondere anhand der Diskussion um die Veröffentlichung von Interviewäußerungen im Fall „Markwort“ aufgezeigt wird. Ein Vergleich mit der Verantwortlichkeit des Presseunternehmens im englischen Recht ist hier besonders interessant, gilt England doch weithin als das „Mutterland der Pressefreiheit“.weiterlesen
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