Die Verarbeitung von Körpersubstanzen zu autologen Gewebeprodukten nach § 950 BGB
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Menschliche Luftröhren oder Herzklappen aus dem Labor sind nicht mehr bloße Zukunftsmusik. Forschergruppen ist es bereits gelungen, diese komplexen Gewebe im Rahmen des sogenannten Tissue Engineering aus menschlichen Körperzellen herzustellen und Menschen erfolgreich zu implantieren. Allgemein wird die Herstellung aus patienteneigenen Zellen angestrebt, da es nach der Implantation des Gewebes zu keiner Abstoßungsreaktion des Körpers kommt.
Die Herstellung von menschlichen Geweben kann zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb des Herstellers nach § 950 BGB führen. Bei der Verwendung von patienteneigenen Zellen kommt es jedoch zu einem Konflikt zwischen dem entstandenen Eigentum des Herstellers und dem Persönlichkeitsrecht des Patienten. Die Arbeit untersucht zunächst, wann die Voraussetzungen eines solchen Eigentumserwerbs erfüllt sind. Anschließend wird erörtert, wie sich das Eigentum zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht verhält und welche Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen.weiterlesen
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