Die Verfassung der DDR
Zur verfassungsgeschichtlichen Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949–1990
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die grundlegende Intention der Studie ist es, die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik mit ihren insgesamt vier Konstitutionen von 1949, 1968, 1974 und 1990 aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive zu betrachten. Insofern wird die gesamte verfassungsrechtliche Entwicklung der DDR, sowohl hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung als auch bezüglich der geopolitischen Ausrichtung des ehemaligen sozialistischen Staates auf deutschem Boden dargestellt. In insgesamt vier Verfassungsdokumenten wurde die politische und sozioökonomische Entwicklung der DDR niedergeschrieben. Die Gründungs-verfassung vom 7. Oktober 1949 sowie der vom Runden Tisch erarbeitete Verfassungsentwurf von 1990 bestimmen folglich den Untersuchungszeitraum, der sich damit auf über 40 Jahre erstreckt. Diese Epoche der deutschen Verfassungsgeschichte aus wissenschaftlicher Perspektive zu betrachten ist deshalb von besonderem Interesse, da es sich bei den vier Konstitutionen um ausgesprochen unterschiedliche Verfassungsentwürfe handelt, an denen vortrefflich die Entwicklung der Staatlichkeit der Deutschen Demokratischen Republik nachgezeichnet werden kann. Das Forschungsinteresse der vorliegenden Dissertation richtet sich gerade auf die Untersuchung der gesamten verfassungsrechtlichen Entwicklung der DDR, da den vier Verfassungen höchst unterschiedliche verfassungsgebende Prozesse zugrunde lagen, deren Spektrum sich von absolut autoritär bis außerordentlich plebiszitär erstreckte. Insbesondere bei der Verfassung von 1968 handelt es sich aufgrund der durchgeführten Volksaussprache und des anschließenden Volksentscheides um einen in der deutschen Verfassungsgeschichte bislang einmaligen Prozess der Verfassungsgebung. Das drastische Gegenteil dieses Versuches sozialistischer Demokratie folgte jedoch mit der Verfassung von 1974, die ohne jedwede Beteiligung des Volkes und ohne Aussprache in der Volkskammer verabschiedet wurde. Besonderes Augenmerk gilt auch der Gründungsverfassung von 1949, die sowohl die Grundlagen für eine demokratischen Staatsaufbau lieferte als auch Elemente einer sozialistischen Verfassung enthielt. Der Verfassungsentwurf von 1990 bildet sodann einen hochinteressanten Abschluss der verfassungsrechtlichen Entwicklung, als dass hier eine Konstitution im Angesicht der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum erarbeitet wurde.weiterlesen
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