Die Vertragsverletzung
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Das Vertragsrecht ist ein Eckpfeiler jeder liberalen Rechtsordnung. Jedes komplexe, nicht-planwirtschaftliche Wirtschaftssystem setzt voraus, daß Personen zum wechselseitigen Nutzen auf verläßlicher Grundlage Leistungen austauschen können. Diese Basis für Kooperation wird durch das Prinzip pacta sunt servanda geschaffen. Während über diesen Ausgangspunkt Einigkeit besteht, divergieren die einzelnen Rechtsordnungen hinsichtlich der Konsequenzen eines Vertragsbruches. Hannes Unberath untersucht die Regeln des Leistungsstörungsrechts in philosophischer, dogmatischer, rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Hinsicht. Seine Studie würdigt umfassend die durch die große Schuldrechtsreform modernisierten Regeln des deutschen Rechts und erörtert, inwieweit sie sich zur Übernahme in einem zukünftigen europäischen Vertragsrecht empfehlen. Das Werk ist in zwei Hauptteile gegliedert. Das Hauptaugenmerk des ersten Teils gilt der Begründung der Bindung an den Vertrag und ihren Einschränkungen. Als Grundbaustein der Vertragstheorie dient der Schutz subjektiver Rechte. Die Ergebnisse rechtsökonomischer Studien werden durchgängig berücksichtigt und, wo der Schutz subjektiver Rechte nicht entgegensteht, in die Vertragstheorie eingebaut. Im zweiten, auf die Dogmatik ausgerichteten Hauptteil des Werkes werden die im ersten Teil entwickelten Prinzipien konkretisiert und zur Lösung kontroverser Fragen der gegenwärtigen Dogmatik herangezogen. Behandelt werden die Durchsetzung des Primäranspruchs auf die versprochene Leistung, der Sekundäranspruch auf Schadensersatz und die Vertragsaufhebung sowie verwandte Institute anderer Rechtsordnungen.Das Buch wurde mit einem Habilitationspreis der LMU ausgezeichnet.weiterlesen
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