Die Verwirkung der Vergütung des Insolvenzverwalters
- de lege lata und de lege ferenda -
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In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter in bestimmten Fällen seinen aus § 63 InsO folgenden Vergütungsanspruch verwirken kann. Diesen Verwirkungstatbestand leitet die Rechtsprechung aus einem in § 654 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken her, wonach derjenige seinen Lohnanspruch verwirke, der vorsätzlich oder grob leichtfertig die ihm obliegende Treuepflicht so schwerwiegend verletzt, dass er sich seines Lohnes als unwürdig erweist.
Die dogmatische Begründung und die damit verbundenen Auswirkungen dieser Verwirkungsrechtsprechung sind bisher nicht umfassend beleuchtet worden. Der Autor zeigt die Schwächen der bisherigen Rechtsprechung auf und erarbeitet alternative Lösungswege.weiterlesen
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