Die Vorbefassung des Anbieters im öffentlichen Beschaffungsrecht
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Die staatlichen Beschaffungsstellen sind zur Vorbereitung der Vergabe von komplexen Aufträgen häufig auf verwaltungsexternes Fachwissen angewiesen. Oft ist dieses nur bei Anbietern der nachgefragten Leistung erhältlich. Die Gefahr von Rollenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen ist evident, falls sich das beigezogene Unternehmen auch um den öffentlichen Auftrag bewirbt. Das Vergaberecht verlangt deshalb grundsätzlich den Ausschluss des vorbefassten Anbieters aus dem Vergabeverfahren. Die vorliegende Berner Dissertation nimmt sich dieser Problematik an. Rechtsprechung und Lehre werden umfassend aufgearbeitet und eine eigene Dogmatik der vergaberechtlichen Vorbefassung entwickelt. Dabei wird postuliert, den Ausschlusstatbestand mit vier Merkmalen einzugrenzen und anhand einer Interessenabwägung zu entscheiden, ob der vorbefasste Anbieter am Vergabeverfahren teilnehmen darf. Ausführungen zum Beweisrecht, zum Rechtsschutz und zur Haftung runden die Bearbeitung ab. (Die Dissertation wurde mit dem Prof. Walther Hug Preis ausgezeichnet.)weiterlesen
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