Die Wirklichkeit des Rechts
Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien
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Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.weiterlesen
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