Die Zahl der Verfahren und der Sterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Produktform: Buch / Geheftet
Die genaue Zahl der Verfahren und der tatsächlich durchgeführten Sterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwischen 1934 und 1945 ist nicht bekannt. Die Angaben in der Literatur schwanken nicht unerheblich. In der vorliegenden Broschüre wird die Zahl der Verfahren und der Sterilisationen methodisch kontrolliert geschätzt. Demnach fanden ca. 436.000 Verfahren nach dem Gesetz zwischen 1934 und 1945 auf dem Gebiet des Altreichs statt. Diese Schätzung erfolgte auf der Basis von 9 Bezirken mit ca. 48.000 Verfahren, für die Jahreszahlen bekannt sind. Schwieriger zu schätzen ist die Zahl der durchgeführten Sterilisationen. Als „realistische“ Schätzzahl ergibt sich ca. 294.000 auf dem Gebiet des Altreichs. Dazu kommen noch Sterilisationen nach dem Gesetz in den „angeschlossenen“ oder annektierten Gebieten. Summa summarum kann man schätzen, dass nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auf dem Gebiet des Altreichs und in den „angeschlossenen“ bzw. annektierten Gebieten zwischen 1934 und 1945 aller Wahrscheinlichkeit nach etwas mehr als 300.000 Sterilisationen durchgeführt wurden.weiterlesen
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