Die Zulässigkeit von Tariftreueverlangen nach Europäischem Recht
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Durch die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes drängen Bauunternehmer aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, um hier ihre Bauleistungen anzubieten. Deren Lohnkostenbelastung ist weitaus niedriger als die ihrer deutschen Konkurrenten. Dies führt zu einem Unterbietungswettbewerb, der sich in einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe niederschlägt. Dieser sozialen Folge haben der europäische und der deutsche Gesetzgeber mit der Entsende-Richtlinie sowie mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu begegnen versucht, welche die Dienstleistungserbringer dazu verpflichten, bestimmte Mindestarbeitsbedingungen des Ziellandes auf die entsandten Arbeitnehmer anzuwenden. Da die Mindestentgelte, die danach zu zahlen sind, aber immer noch niedriger sind als das örtliche, durch Tarifverträge geregelte Lohnniveau, bleiben die Lohnkostenvorteile der ausländischen Anbieter teilweise erhalten. Um auch insoweit für einheitlichen Wettbewerb zu sorgen, haben einige Bundesländer Tariftreuegesetze erlassen. Danach sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sogenannte Tariftreueerklärungen zu fordern. Mit diesen müssen sich Bieter verpflichten, bei der Auftragsausführung ihre Arbeitnehmer mindestens nach den am Leistungsort geltenden Tarifverträgen zu vergüten. [.]weiterlesen
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