Digitale Betriebsprüfung - Datenzugriff der Finanzverwaltung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Digitale Betriebsprüfungen sind schon seit 2002 gesetzlich zugelassen. Die Unternehmen müssen deshalb heute für die laufenden Geschäftsjahre die digitale Prüfbarkeit herstellen und die Eingrenzung der Daten vornehmen.
Sie sollten damit nicht bis zur nächsten Betriebsprüfung warten, denn die Herstellung der Prüfbarkeit der vergangenen Geschäftsjahre ist nicht mehr möglich.
Unser Leitfaden ist von einem sehr erfahrenen Außenprüfer der Finanzverwaltung Hamburg, Herrn Volker Hartmann, erstellt worden. Er gibt Ihnen konkrete Hilfestellungen, welche inhaltlichen und technischen Anforderungen Sie beachten müssen, damit Sie bei der nächsten Betriebsprüfung keine Überraschungen erleben.weiterlesen
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