Digitale-Dienste-Gesetz: DDG
Handkommentar
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) passt den nationalen Rechtsrahmen an den Digital Services Act (DSA) an. Ziel des DSA ist es, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einheitliche horizontale Regeln für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festzulegen. Das neue DDG bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland für die Einhaltung der Pflichten aus dem DSA und der Plattform-VO und konkretisiert teilweise die Bestimmungen des DSA.
Der HK-DGG
Der neue Handkommentar von Heldt/Legner erläutert verständlich und praxisnah die neuen Vorgaben unter ständiger Bezugnahme auf den DSA. Das Werk beschreibt im Detail,
wie die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland als unabhängige Beschwerdestelle für Nutzer:innen von Online-Diensten eingerichtet wird
welche Behörden für welche Aufgaben zuständig sind und mit welchen Kompetenzen sie ausgestattet sind (insbesondere Bundesnetzagentur und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz)
welchen allgemeinen Informationspflichten und welchen besonderen Pflichten bei kommerzieller Kommunikation Diensteanbieter nach dem DDG nachkommen müssen;
welche Konsequenzen nationalen Diensteanbietern beim Verstoß gegen Pflichten aus dem DSA und der Plattform-VO drohen (insbesondere Buß- und Zwangsgelder).
Hochaktuell und anwendungsorientiert
Das zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erscheinende Werk erleichtert die Auslegung der neuen Vorschriften und bietet damit Sicherheit bei deren Anwendung auf Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und Plattformen wie Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Online-Reise- und Unterkunftsplattformen.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Landesmedienanstalten, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen
Höchstes Fachwissen
Herausgegeben wird das Werk von Dr. Amélie Heldt und Prof. Dr. Sarah Legner.
Dr. Amélie Heldt ist stellvertretende Referatsleiterin im Bundeskanzleramt (Grundsatzfragen der Digitalpolitik) und assoziierte Forscherin am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut. Prof. Dr. Sarah Legner ist Professorin für Zivilrecht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Europäisches Privatrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.
Die Autor:innen sind erfahrene Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis:
Katrin Biermeier, Universität Passau | Prof. Dr. Roland Broemel, Goethe-Universität Frankfurt | PD Dr. Michael Denga, LL.M., Maître en Droit, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Simon Gerdemann, LL.M. (Berkeley), Georg-August-Universität Göttingen | RAin Dr. Katrin Giere, Berlin | Dr. Amélie Heldt, Maître en droit, Bundeskanzleramt, Leibniz-Institut für Medienforschung (HBI) | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Kai von Lewinski, Universität Passau | Prof. Dr. Jörn Lüdemann, Universität Rostock | Peter Meißner, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., Universität Liechtenstein | Dr. Alexander Schiff, LL.M. (LSE), Bundesministerium der Justiz | Prof. Dr. Thomas Wischmeyer, Universität Bielefeldweiterlesen