Diskursive Vernunft und formelle Gleichheit
Zu Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsanwendung in der Rechtstheorie von Jürgen Habermas
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Mit seiner diskurstheoretischen Deutung des demokratischen Rechtsstaats hat Jürgen Habermas eine anspruchsvolle philosophische Konzeption vorgelegt. 15 Jahre nach deren Erscheinen unternimmt Tobias Lieber den Versuch, Habermas' Aussagen aus juristischer Perspektive einer umfassenden, aber immanent anknüpfenden Kritik zu unterziehen. Dabei berücksichtigt er die mittlerweile sehr umfangreiche Sekundärliteratur erstmals flächendeckend. Gegenstand seiner Kritik sind insbesondere Habermas' Deutung des Demokratieprinzips, sein Verständnis von Grundrechten und Gewaltenteilung sowie die Diskurstheorie der richterlichen Rechtsanwendung. Dabei setzt sich der Autor auch mit Robert Alexys Sonderfallthese sowie mit Klaus Günthers Theorie des Anwendungsdiskurses auseinander. Unter sorgfältiger Würdigung der Primärtexte zeigt er Widersprüche und Mängel der Habermasschen Konzeption auf. Vor diesem Hintergrund entwickelt er eine Modifikation der Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats. Danach ist der Legitimitätsanspruch des Rechts doppelt kodiert, und zwar durch die Hoffnung diskursiver Vernunft einerseits und einen Gehalt formeller Gleichbehandlung aller Bürger andererseits. Verknüpft werden diese beiden Elemente des Legitimitätsanspruchs durch eine skeptische Perspektive, die die diskursive Vernunft aller im Diskurs des Rechts real erzielten Ergebnisse bezweifelt, ohne auf die Konsensfähigkeit normativer Fragestellungen generell zu verzichten. Auf der Grundlage dieser Modifikation der Habermasschen Theorie gelingt es Tobias Lieber, die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats überzeugender zu erklären.weiterlesen
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