Dreiecksachverhalte unter Bezugnahme einer Betriebsstätte im Internationalen Steuerrecht – Triangular Permanent Establishment Cases
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Wirtschaftliche Vorgänge von international tätigen Unternehmen können gleichzeitig die Besteuerungskompetenz von drei Staaten auslösen. Im internationalen Steuerrecht wird eine solche Konstellation als Internationaler Dreieckssachverhalt bezeichnet.
Beim typischen Dreieckssachverhalt bezieht ein international tätiges Unternehmen durch eine im Ausland gelegene Betriebsstätte passive Einkünfte aus einem Drittstaat. In dieser Konstellation konkurrieren die Besteuerungsansprüche des Quellen-, Betriebsstätten- und des Ansässigkeitsstaates miteinander. Bei der Lösung der drohenden Mehrfachbesteuerung sind nicht nur die drei unilateralen Regelungen der beteiligten Staaten, sondern auch bis zu drei auf bilateraler Basis abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Die vorliegende Arbeit zeigt systematisch die sich in einem typischen Dreieckssachverhalt ergeben Steuerbelastungen auf.weiterlesen
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