Die Autorin untersucht anhand ausgewählter Beispiele aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie stark sich Regulierung im Finanzmarktrecht materiell-rechtlich über die etablierten Strukturen von Privatrecht und Verwaltungsrecht bereits hinweg gesetzt hat. Sie kommt zum Schluss, dass sich dabei wiederholt auftretende Themenkreise beobachten lassen, bei denen diese Entwicklung besonders fortgeschritten ist, weil sie nur noch durch eine Vielzahl ineinander verwobener (materiell-rechtlicher) Rechtsnormen aus den unterschiedlichen Rechtsmassen, eigentliche 'Normen-Cluster', geregelt werden können. Es sind dies bspw. die den Finanzintermediären auferlegten Verhaltenspflichten oder das Abwehrdispositiv im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung. Solche 'Normen-Cluster' erlauben es nicht mehr, die öffentlich- und privatrechtliche Herkunft der Normen auseinander zu dividieren, was sich mit ökonomischen, systemtheoretischen und evaluationswissenschaftlichen Erkenntnissen untermauern lässt. Die Autorin macht deutlich, dass als praktisches Ergebnis dieser Entwicklung festgestellt werden kann, dass für Themenkreise, die durch Normen-Cluster geregelt werden, die traditionellen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel von Verwaltungs- und Privatrecht ungenügend geworden sind. In der Folge unterbreitet sie Vorschläge zur Verbesserung des Rechtsschutzes und postuliert, zur Gewährleistung eines angemessenen Rechtsschutzes der Betroffenen ein neues Rechtsschutz- und Rechtsmittelverfahren zu erarbeiten, das verwaltungs- und privatrechtliche Elemente integriert.weiterlesen