Im WTO-Streitbeilegungsverfahren „EC – Selected Customs Matters“ (WT/DS315) wurden fundamentale Prinzipien des EG-Zollrechts von den USA in Zweifel gezogen. Im Ergebnis blieb jedoch die zentrale Frage danach, ob das System der Anwendung des EG-Zollrechts in einem unvereinbaren Konflikt mit dem Recht der WTO steht, unbeantwortet. Es droht damit weiterhin die Gefahr, dass in künftigen Streitbeilegungsverfahren das Zollverwaltungssystem der EG insgesamt angefochten wird. Vor diesem Hintergrund wird die Anwendung des EG-Zollrechts unter Berücksichtigung der Entscheidungen von Panel und Appellate Body in „EC – Selected Customs Matters“ umfassend am Recht der WTO gemessen.weiterlesen