Ehescheidung mit Auslandsbezug in der Europäischen Union
Die Rom III-Verordnung als Kernstück eines einheitlichen europäischen Scheidungskollisionsrechts
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Mit der Rom III-Verordnung, durch die sich mehrere EU-Mitgliedsstaaten im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit auf einheitliche Kollisionsnormen für die Ehescheidung verständigt haben, hat die Europäische Union erstmalig für eine zentrale familienrechtliche Frage eigenständige europäische Kollisionsregeln entwickelt. Aus diesem Anlass untersucht Claudia Raupach das Scheidungskollisionsrecht in der Europäischen Union, wie es sich nach Inkrafttreten der Verordnung darstellt. Dabei unterzieht sie nicht nur die neugeschaffene Verordnung einer tiefgreifenden und detaillierten Analyse und Bewertung, sondern nimmt auch die einschlägigen Kollisionsnormen der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten sowie die Gründe für deren Nichtteilnahme in den Blick. Auf diese Weise gelingt es ihr, neben den inhaltlichen Vorzügen und Problemen der Verordnung auch Gemeinsamkeiten und Kompromissmöglichkeiten mit den nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten zu beleuchten und Wege zur Weiterentwicklung des europäischen internationalen Familienrechts aufzuzeigen.weiterlesen
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