"Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt [...], wird mit Gefängnis bestraft."
§ 175 StGB – 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Mit dem Projekt „§ 175 StGB - 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel“ hat die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten einen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte von Männern geleistet, die in der Bundesrepublik Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Das Projekt wurde in der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel umgesetzt und durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales sowie die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten finanziert.
Der § 175 wurde 1872 im Deutschen Reich in Kraft gesetzt. Er galt in unterschiedlichen Formen bis 1994. Die von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 verschärfte Form wurde von der Bundesrepublik bis 1969 beibehalten. Ein Rehabilitationsgesetz für die Männer, die in der Bundesrepublik wegen des § 175 verurteilt wurden, gibt es erst seit 2017. Im Zuge der Diskussion und der Verabschiedung dieses Gesetzes wurden im letzten Jahr einige Projekte begründet, die sich mit der Geschichte der wegen § 175 in der BRD verurteilten Männer befassten und befassen.
Das Projekt „§ 175 StGB – 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel“ legte dabei den Forschungsschwerpunkt erstmals auf den Strafvollzug der aufgrund von § 175 in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1969 verurteilten Männer. Die Fragestellung nach ihren Haftbedingungen wurde dabei am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel untersucht.
Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesarchiv – Standort Wolfenbüttel konnten Gefangenenpersonalakten und staatliche Dokumente der Jahre 1949 bis 1969 eingesehen werden. Persönliche Berichte, Dokumente oder Zeugnisse von ehemals im Strafgefängnis Wolfenbüttel inhaftierten Männern sind trotz zahlreicher Aufrufe bisher nicht vorhanden. Es konnten jedoch Männer gefunden werden, die aus anderen Perspektiven über den Untersuchungszeitraum berichten. So ist u.a. festzustellen, dass Männer, die nach § 175 oder § 175a verurteilt wurden, in Einzelzellen unterbracht werden sollten. Die Forschungsergebnisse werden im Januar 2019 in einer Publikation vorgelegt.weiterlesen
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