Eingriffsnormen und EG-Vertrag
Die Pflicht zur Anwendung der Eingriffsnormen anderer EG-Staaten
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Das Internationale Vertragsrecht gewährt den Parteien zwar eine weitgehende Rechtswahlfreiheit, doch ist diese nicht schrankenlos: Eingriffsnormen, die sich in vielfältigen Bereichen, vom Arbeits-, Mieter- und Verbraucherschutzrecht über das Kartellrecht bis zu öffentlich-rechtlichen Verbotsgesetzen finden, sind unabhängig vom Vertragsstatut anzuwenden, damit ihre öffentlichen Zielsetzungen nicht leerlaufen. Johannes Fetsch untersucht, welche Schranken der EG-Vertrag dem räumlichen Anwendungsbereich von Eingriffsnormen setzt. Durch eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu den EG-Grundfreiheiten entwickelt er das Modell einer horizontalen Kompetenzordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese bildet die Grundlage eines innereuropäischen Wirtschaftskollisionsrechts. Hierauf aufbauend begründet Johannes Fetsch die gemeinschaftsrechtliche Pflicht zur Anwendung der Eingriffsnormen anderer Mitgliedstaaten. Er kommt zu dem Schluß, daß ein richterlicher Beurteilungsspielraum, den die derzeitige Rechtspraxis gegenüber ausländischen Eingriffsnormen anerkennt, gegenüber grundfreiheitskonformen Eingriffsnormen anderer EG-Staaten nicht besteht.weiterlesen
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