Einheitliche Altersversorgung von Angestellten, Beamten und Freiberuflern
Rechtsgeschichtliche Darstellung und verfassungsrechtliche Analyse
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Wie ist das deutsche Rentenversicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung, so wie es bisher existierte, trotz des demografischen Wandels weiter finanzierbar? Diese vielseitig diskutierte Fragestellung ist aktueller denn je. Der Autor widmet sich der stark umstrittenen Problematik, ob eine Eingliederung der Neuanwärter der Beamten und der berufsständischen Versorgungswerke in die gesetzliche Renten-versicherung eine aussichtsreiche Reformmöglichkeit wäre. Die Neuanwärter sind bisher in gesonderten Sicherungssystemen für das Alter abgesichert. Gegen den genannten Reformpfad werden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, denen der Autor ausführlich nachgeht. Hierbei verfolgt der Verfasser schwerpunktmäßig einen rechtshistorischen Ansatz. Dies vor allem deshalb, da das BVerfG festgestellt hat, dass „neue Lebenssachverhalte“ nur in das Gesamtsystem „Sozialversicherung“ einbezogen werden können, wenn sie dessen „traditionellem Bild“ entsprechen. Da das BVerfG dem „Bild der traditionellen Sozialversicherung“ einen hohen Stellenwert zukommen lässt, hat dies zur Folge, dass alle zukünftigen Reformvorhaben eben auch an den wesentlichen Merkmalen der „traditionellen Sozialversicherung“ gemessen werden müssen, deren Herleitung sich nur aus der Geschichte erschließt. Der Autor zeigt auf, warum und wie sich die bisher getrennten Sicherungssysteme bis zu ihrem heutigen Zustand entwickeln konnten und was die klassische Sozialversicherung prägt. Darauf aufbauend geht er der Frage nach, welche Erkenntnisse sich aus der Vergangenheit für die heutige Zeit gewinnen lassen. Hierbei behandelt er in Hinblick auf das Grundgesetz die zahlreichen verfassungsrechtlichen Probleme, die einer Eingliederung entgegenstehen könnten. Der Verfasser arbeitet heraus, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 V GG, welche eine Eingliederung von Beamtenanwärtern behindern könnten, nur aus einer genauen Analyse der geschichtlichen Entwicklung hergeleitet werden können. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Beamtenversorgung um einen historisch begründeten unveränderlichen hergebrachten Grundsatz handelt, der auch von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG mit umfasst ist. Dieser Grundsatz schließt eine Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung kategorisch aus. Ein entsprechender Grundrechtsschutz für die berufsständischen Versorgungswerke besteht nicht, sodass eine Integrierung in die gesetzliche Rentenversicherung für diese Berufsgruppen möglich ist.weiterlesen
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