Einkommensteuererklärung 2023 Kompakt
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Mit den gewohnten Checklisten zu jeder Anlage der Einkommensteuererklärung 2023
Praxisnahe Darstellung der Sachverhalte und Gestaltungen an den Zeilen der Formulare erläutert
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2023
Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in gewohnter Weise
Eine Vielzahl von neuen Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen werden die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung für 2022 prägen:
-Anlage V-FeWo für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung
-Anlage V-Sonstige für weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Beteiligungen
-Anlage N - Doppelte Haushaltsführung Erläuterungen zu den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
-Änderungen durch Viertes Corona-Steuerhilfegesetz und Inflationsausgleichsgesetz
-Neue Anlage FE 6: Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann im Rahmen einer Erklärung für die gesonderte (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung beantragt werden
-Anlage Energetische Maßnahmen: BMF-Schreiben zur Berechtigung der Ausstellung der für die Gewährung der Steuerermäßigung erforderlichen Bescheinigung
-Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Aufwandsarten (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen) werden in eigenständigen Abschnitten erläutert.
-Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG ab dem 1.1.2023 von 801 € auf 1.000 € erhöht.
-Häusliches Arbeitszimmer: ab VZ 2023 nur noch abzugsfähig, wenn sich dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit befindet.
-Auf 1.230 € angehobener Arbeitnehmer-Pauschbetrag
-Energiepreispauschale ist für Rentenbeziehende nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c EStG nach dem Rentenbeziehenden-Energiepreispauschalengesetz als sonstige Einkünfte zu versteuern.
-Einnahmen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token
-Im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen
-Anlage Sonstiges: Anteile an der Steuer-begünstigung nach § 10g EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung
-Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen wurde durch Inflationsausgleichsgesetz erhöht: 10.908 €
-Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG wurde auf Wohnungen erweitert, die aufgrund eines Bauantrags oder einer Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt werden.
Neben den vielen elektronisch zu lösenden Übertragungs- und Abrufproblemen wird der alltägliche Arbeitsumfang für eine jährlich neu abzugebende Einkommensteuererklärung immer umfangreicher.
Das Buch enthält aktuelle umfangreiche Checklisten für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2023.weiterlesen
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