GEG 2020: Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft
Produktform: Buch
Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise:
• Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt und unterscheidet dabei nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.
• Berechnung: Aussteller setzen die neue Fassung der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) Ausgabe September 2018 ein.
• Photovoltaik: Die Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten kann auch anhand von gebäudennah erzeugtem Strom erfüllt werden.
• Informationsgespräch: Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss sich der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ggf. kostenfrei zum Energieausweis informieren.
• Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein und Kontrollstellen haben inzwischen interessante Erfahrungen zu Energieausweisen gesammelt.weiterlesen