Anspruch auf Lohnfortzahlung und Gehaltsfortzahlung
Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber. Hauptanwendungsfall ist hierbei die krankheitsbedingte Unfähigkeit zu arbeiten. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit jedoch unverzüglich mitteilen, ebenso die voraussichtliche Dauer.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers nach dem EFZG
Der Band definiert zunächst den anspruchsberechtigten Personenkreis. Dann geht er auf die Ursachen der Arbeitsverhinderung ein, wie z.B. selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit oder Sonderfälle der Arbeitsunfähigkeit, u.a. im Zusammenhang mit Streiks oder bei Kuren.
Weitere Kapitel behandeln neben vielen anderen Themen etwa die Anspruchsdauer, die Höhe des Entgeltanspruchs, die Anzeigepflichten sowie das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Die Darstellung der Entgeltfortzahlungsversicherung schließt die Broschüre ab.
Die Kapitel im Einzelnen
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Ursache der Arbeitsverhinderung (§ 3 Abs. 1 EFZG)
Anspruchsdauer und Wartezeit
Höhe des Anspruchs (§ 4 EFZG)
Anzeigepflichten
Leistungsverweigerung durch den Arbeitgeber (§ 7 EFZG)
Entgeltfortzahlung auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG)
Auswirkungen der Entgeltfortzahlung auf die Sozialversicherung
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