Der Wiederaufbau der hessischen Justiz am Beispiel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Produktform: Buch
Die Justiz der Bunderepublik setzte sich bis weit in die 1969er Jahre in großen Teilen aus den Justizkadern des NS-Staates zusammen. In den meisten Bundesländern waren gerade an den Oberlandesgerichten die personellen Kontinuitäten besonders ausgeprägt.
In der von Georg D. Falk vorgelegten Untersuchung wird auf der Grundlage von 114 Biographien erstmals nachgewiesen, dass die Verhältnisse in Hessen anders waren. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main kam in den ersten vier Jahren nach seiner Neueröffnung 1946 kein einziger Richter zum Einsatz, der Mitglied in der NSDAP gewesen war oder als Minderbelasteter oder bloßer Mitläufer entnazifiziert worden war. Die Untersuchung der Richterschaft in den Jahren 1953 und 1960 offenbart aber: Später gab es auch in Hessen einige Richter, die trotz einer NS-Belastung infolge einer gelockerten Entnazifizierungspolitik ihre Karriere in Beförderungsämtern fortsetzen konnten.
Durch den gewählten biographischen Ansatz der Untersuchung werden sehr unterschiedliche Lebensläufe hessischer Richter aufgedeckt. Aufrechten und widerständigen, angepassten und »furchtbaren« Juristen werden Namen und Gesichtern gegeben.
Aber auch konkrete Rechtsprechungsergebnisse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nach 1945 werden dargestellt. Besonderes Augenmerk gilt schließlich der Zeit um 1960, als Verstrickungen von aktiven Richtern und Staatsanwälten in Justizverbrechen des NS-Staates bekannt wurden.
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