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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 10

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Frontmatter -- Inhalt -- 1. Begründet eine abfällige öffentliche Kritik eines sog. Geheimmittels, insbesondere eines kosmetischen Mittels, einen Anspruch auf Unterlassung und Unterdrückung der Veröffentlichung und auf Schadensersatz? -- 2. Berechtigt ein nur objektiv widerrechtlicher Eingriff in ein vom Gesetze geschütztes Recht zu einer Klage auf Unterlassung, wenn weitere Eingriffe zu befürchten sind? Kann in letzterer Beziehung das Verhalten des Beklagten, wie es möglicherweise als Folge des zu erlassenden Urteils hervorgerufen werden könnte, berücksichtigt werden? -- 3. Begriff der Ausbeutung im Sinne des § 138 Abs. 2 B.G.B. Genügt die Ausnutzung der Unerfahrenheit eines anderen zur Erlangung eines übermäßigen Vermögensvorteils, oder ist eine besonders hierauf gerichtete Absicht erforderlich? -- 4. Kam von dem durch ein Zeitungsinserat Beleidigten im Wege des Zivilprozesses der öffentliche Widerruf von seiten des Beleidigers erzwungen werden? Entziehung der eheweiblichen Schlüsselgewalt durch den Ehemann; Bekanntgebung durch Zeitungsinserate -- 5. Welchen Einfluß hat es, wenn die über ein Rechtsgeschäft ausgestellte Urkunde mit dem Willen der beiden Beteiligten tatsächlich unrichtige Angaben über die abgegebenen Willenserklärungen enthält? Ist das beurkundete Rechtsgeschäft alsdann als Scheingeschäft anzusehen? -- 6. Ist, wenn ein Postbeamter in seiner amtlichen Eigenschaft eine Postanweisung unter der Adresse einer Person, der er Geld schuldet, abfertigt, ohne den angewiesenen Betrag bei der Postkasse einzuzahlen, der Postfiskus berechtigt, den an den Adressaten gezahlten Betrag von diesem wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern? -- 7. Sind die von einem Testamentsvollstrecker eingegangenen Wechselverbindlichkeiten und die Kosten des wegen einer solchen Verbindlichkeit gegen den Nachlaßverwalter geführten Prozesses Masseschulden? -- 8. Kann es schlechthin als eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angesehen werden, wenn der Zessionar einer Hypothekenforderung es unterläßt, das Grundbuch einzusehen? -- 9. Inwieweit ist für das ordentliche Gericht die Entscheidung bindend, welche in dem durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz geordneten Verfahren über die Frage ergeht, ob ein Unfall vorliegt, für den aus der Unfallversicherung Entschädigung zu leisten ist? -- 10. Inwieweit unterliegen uneigentliche Leih- und ähnliche Geschäfte dem Anschaffungsstempel? -- 11. Tragweite der Verjährungsvorschriften der §§ 414.423 H.G.B. Zum Begriff des Lagerhalters -- 12. 1. Darf der Zuschlagsbeschluß hinsichtlich der Bedingungen, unter denen der Richter den Zuschlag erteilt hat, ans dem Versteigerungsprotokolle durch Hinübernahme einer Bedingung ans diesem in den Veschluß ergänzt werden? 2. Rangverbesserung des bei der Zwangsversteigerung bestehen bleibenden Altenteils. 3. Auch nach gemeinem Rechte haftet der Grundstückseigentümer für die während seiner Besitzzeit fällig werdenden Altenteilsleistungen persönlich. Zw.B.G. §§ 82. 88. 97 Abs. 1. 100 Abs. 1. Einf.-Ges. zum Zw.V.G. § 9. Preuß. Ausf.-Ges. zum Zw.V.G. Art. 6 Abs. 2. -- 13. Sind die Versicherungsnehmer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn der Versicherer, eine ausländische Aktiengesellschaft, sein Vermögen im Wege der Verschmelzung (Fusion) auf eine andere ausländische Versicherungsgesellschaft überträgt, und diese die Erfüllung der Versicherungsverträge übernimmt? -- 14. Welche Bedeutung hat es für die Anwendung des § 833 B.G.B., wenn ein äußeres Ereignis auf den Körper oder die Sinne des Tieres eingewirkt und hierdurch Anlaß zur Schadenszufügung gegeben hat? -- 15. Kann ein Pfändungspfandrecht, wenn sich zur Zeit der Vornahme der Pfändung der Gegenstand derselben nicht im Eigentum des Schuldners befindet, durch späteren Eigentumserwerb des Schuldners konvaleszieren? -- 16. 1. Ist bei Anwendung des Art. 169 Satz 1 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf einen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstandenen, zu diesem Zeitpunkte noch nicht verjährten Anspruch für Ausführung von Arbeiten oder Besorgung fremder Geschäfte die für die Anwendung der Nr. 1 statt der Nr. 7 des § 196 Abs. 1 B.G.B. maßgebende Frage, ob der Anspruch der eines Kaufmanns ist, nach dem früheren oder dem jetzt geltenden Rechte zu beurteilen? 2. Fällt ein Vertrag wegen Übernahme von Bohrungen für bergbauliche Zwecke unter die in Art. 275 des früheren Handelsgesetzbuchs bezeichneten Verträge? -- 17. Verstößt derjenige, der nicht in die Liste der Patentanwälte eingetragen und auch gemäß § 17 des Reichsgesetzes, betr. die Patentanwälte, vom 21. Mai 1900 von dem Vertretungsgeschäft vor dem Patentamte ausgeschlossen ist, gegen § 19 dieses Gesetzes, wenn er seine zur Besorgung fremder, zum Geschäftskreise des Patentamts gehöriger Angelegenheiten bestimmte Geschäftsstelle als „Patentbureau" bezeichnet? -- 18. Ist die Bestimmung in einem Sukzessivlieferungsvertrage, daß die Zahlung am Ende jeder Empfangswoche zu erfolgen habe, eine Bestimmung nach dem Kalender im Sinne des § 284 Abs. 2 Satz 1 B.G.B., die zur Folge hat, daß der Schuldner ohne Mahnung in Verzug kommt? -- 19. Bedeutung des Zusatzes „im Beistände des Ehemannes" zu der Klage einer Ehefrau im gesetzlichen Güterstande bezüglich eines zum eingebrachten Gute gehörenden Rechts -- 20. Ist die Pflicht zur Unterhaltung einer zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstücke vorhandenen Anlage eine Reallast, auf die der § 91 des preußischen Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 Anwendung findet? -- 21. 1. Beurteilung der Frage, ob eine Personenvereinigung als Gesellschaft, oder als ein nicht rechtsfähiger Verein, der als verklagte Partei Parteifähigkeit hat, anzusehen ist. B.G.B. §§ 54. 705 flg. 2. Stellt es sich als eine wider die guten Sitten verstoßende Handlung (§ 826 B.G.B.) dar, wenn sich eine größere Zahl Gewerbetreibender eines Geschäftszweiges zur Erzielung vorteilhafteren Gewerbebetriebes zusammenschließt, einzelne Gewerbetreibende des Geschäftszweiges aber, um deren Konkurrenz zu beseitigen, zu der Bereinigung nicht zuläßt und dadurch deren Gewerbebetrieb wesentlich erschwert? Ist eine solche Handlung darin zu finden, daß ein Gewerbetreibender, oder eine Vereinigung von solchen einen Verband von Arbeitnehmern vorsätzlich dazu bestimmt, über einen anderen Gewerbetreibenden die Sperre zu verhängen, um diesem seinen Gewerbebetrieb unmöglich zu machen oder zu erschweren? -- 22. Geht das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters gegenüber dem Hypothekengläubiger verloren, wenn das zur Masse gehörige, mit Hypotheken belastete Grundstück von dem Verwalter dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung überlassen wird, und dieser darauf solches veräußert und den Erlös unter die Hypothekengläubiger verteilt? -- 23. Ist eine Entscheidung, die über ein in der mündlichen Verhandlung angebrachtes Gesuch um Ablehnung eines Sachverständigen, anstatt durch Veschluß, in den Gründen des Berufungsurteils erfolgt, mit der Revision anfechtbar? -- 24. Ist die Revision zulässig, wenn sie zwar gegen Abweisung der Haupt- und Nebenforderung eingelegt ist, die Nebenforderung (Zinsen) über 1500 M beträgt, die Zinsen aber nicht von dem den Betrag von 1500 M nicht erreichenden Teil der Hauptforderung gefordert werden, wegen dessen Abweisung die Revision eingelegt ist? -- 25. Zur Frage, ob der von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das diese zunächst sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben, auf den beiderseitigen Nachlaß eingesetzte Dritte nur Ersatzerbe, oder Ersatz- und Nacherbe ist. Berechnung der Erbschaftssteuer in solchen Fällen -- 26. Liegt in Fällen, in denen der Beklagte zur Unterlassung übermäßiger Immissionen ohne nähere Begrenzung verurteilt ist, dem Kläger beim Betriebe der Zwangsvollstreckung die Verpflichtung ob, die zum Zwecke der Urteilsvollstreckung anzuwendenden Maßregeln im einzelnen anzugeben? -- 27. 1. Ist nach bewirkter Urteilszustellung das Gericht, welches das Urteil erlassen hat, oder das Gericht der höheren Instanz im Sinne des § 248 Z.P.O. das für die Aussetzung des Verfahrens zuständige „Prozeßgericht"? 2. Ist eine von einem unzuständigen Gericht angeordnete Aussetzung des Verfahrens auf erhobene Beschwerde noch besonders aufzuheben? -- 28. Kann ein Miterbe den Anspruch auf dasjenige, was ihm bei der Auseinandersetzung zukommt, auf einen anderen mit der Wirkung übertragen, daß der letztere mit dem Abschlüsse des Vertrages an seine Stelle tritt und einem Gläubiger vorgeht, für welchen später der Anteil des Miterben an dem Nachlasse gepfändet worden ist? -- 29. Muß in dem Verfahren, welches eine Beschränkung oder die Entziehung des elterlichen Erziehungsrechts zum Gegenstände hat, vor der Entscheidung ein Pfleger für das Kind bestellt werden? B.G.B. §§ 1666. 1909 -- 30. 1. Begriff eines Werkes im Sinne von § 836 B.G.B. 2. Zu § 907 B.G.B -- 31. Rechte eines Gemeindebeamten aus einer von der Gemeinde für ihn bewirkten Unfallversicherung -- 32. Ist die in § 51 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Gesellsch. m. b. H. vom 20. Mai 1898 vorgeschriebene Einladung der Gesellschafter mit Aufgabe des eingeschriebenen Briefes zur Post, oder erst mit Zustellung dieses Briefes als bewirkt zu erachten? -- 33. Ist die in allgemeiner Gütergemeinschaft oder in Errungenschaftsgemeinschaft lebende Frau mit Zustimmung des Mannes berechtigt, Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das Gesamtgut beziehen, im eigenen Namen zu führen? -- 34. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der bei einem Eisenbahnbetriebsunfalle an seiner Gesundheit Geschädigte sich weigert, sich ärztlicher Behandlung in einer geschlossenen Anstalt zu unterziehen, obwohl sie nach ärztlicher Erfahrung Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet? Verkehrung der Beweislast -- 35. Erfordert die Unterlassungsklage aus § 12 des Warenzeichengesetzes den Nachweis, daß eine Wiederholung der widerrechtlichen Benutzung des Zeichens zu besorgen ist? -- 36. Ist die Vorschrift des § 738 Abs. 1 Satz 3 B.G.B. auch auf streitige Schulden zu beziehen? -- 37. Darf, wenn der Käufer von Kuxen sich im Annahme- und Zahlungsverzug befindet, der Verkäufer, um sich von der Haftung für Zubußen zu befreien, die Kuxe nach § 130 preuß. Allg. Bergges. der Gewerkschaft zur Verfügung stellen? -- 38. Wie wird beim Bestehen der westfälischen Gütergemeinschaft der nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuerst versterbende Ehegatte beerbt? -- 39. Darf ein Aktionär, dessen Wahl in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in Frage steht, bei dem Wahlbeschlusse in der Generalversammlung mitwirken? Verstößt diese Mitwirkung gegen die guten Sitten, wenn sie einen Vertragsbruch darstellt? -- 40. Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage und alle folgenden Auflagen übertragen, das Honorar für die erste Auflage fest bestimmt, für die folgenden Auflagen dieses Honorar zugrunde gelegt, eine Erhöhung desselben bedungen, aber das Maß der Erhöhung von der Einigung der Parteien abhängig gemacht ist, die Perfektion des Vertrages über die neue Auflage von dieser Einigung abhängig, oder kann der Verleger beim Mangel solcher Einigung die Ermittlung eines angemessenen Honorars verlangen? -- 41. Kann vor der Annahme der Erbschaft ein Arrestbefehl gegen die Erben des Schuldners erlassen werden? Beseitigt die Bestellung eines Nachlaßpflegers den etwa gegebenen Arrestgrund? -- 42. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Frau vom Manne Sicherheitsleistung verlangen? Verhältnis von Ads. 1 zu Abs. 2 des 8 1391 B.G.B. 2. Kann das Verlangen damit begründet werden, daß die bereits bestellte Hypothek keine mündelmäßige Sicherheit biete? -- 43. Bedarf es, wenn die Kondemnation des Schiffes im Heimatshafen erfolgt, eines Ausspruches der zuständigen Behörde dahin, daß der Reeder zum öffentlichen Verkaufe des Schiffes befugt sein solle? -- 44. Ist die Vorschrift des § 85 H.G.B. analog auf den Fall anzuwenden, wenn der Vermittlungsagent das Geschäft nicht im Namen des Geschäftsherrn abgeschlossen, sondern nur die bindende Offerte des Dritten entgegengenommen und dem Geschäftsherrn übermittelt hat? -- 45. Kann darin, daß jemand eine Ware unter einem Namen verkauft, der einem anderen für eine gleichartige, unter diesem Namen bei dem Publikum bekannte und beliebte Ware zeichenrechtlich geschützt ist, ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 gefunden werden? -- 46. 1. Auslegung einer Bürgschaftsurkunde. 2. Eintritt des Bürgen in die Rechte des Gläubigers. -- 47. Wie ist bei der Klage wegen böslicher Verlassung die Jahresfrist des 8 1567 Abs. 2 Ziff. 1 zu berechnen? -- 48. 1. Sieht der Aufsichtsbehörde für die Standesämter im Berichtigungsverfahren ein Beschwerderecht zu? 2. Enthält § 1348 B.G.B. gegenüber § 18 eine Ausnahmebestimmung des Inhalts, daß die Ehe des für tot Erklärten bis zur Wiederverheiratung des anderen Ehegatten als fortbestehend zu gelten hat? -- 49. In welchem Zeitpunkte geht der Anspruch, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungsgesetze entschädigungsberechtigten Personen auf Ersatz des ihnen durch den Unfall entstandenen Schadens gegen Dritte erwachsen ist, nach den Unfallversicherungsgesetzen vom 5. Juli 1900 auf die Berufsgenossenschaft über? -- 50. 1. Gehören zu den Staatsbeamten, die in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben beschäftigt sind, im Sinne des preußischen Beamtenfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1887 und Art. 1 § 1 des gleichen Gesetzes vom 2. Juni 1902 auch solche Beamte, die, ohne in derartigen Betrieben angestellt zu sein, vermöge ihrer amtlichen Funktionen darin tätig und ihren Gefahren ausgesetzt sind? 2. In welchem Zeitpunkt geht der Schadensersatzanspruch, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungs- oder Beamtenfürsorgegesetze entschädigungsberechtigten Personen gegen den dritten Beschädiger zusteht, auf die Berufsgenossenschaft oder den Staat über. Preuß. Gesetze, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 18. Juni 1887 (G.S. S. 282) und vom 2. Juni 1902 (G.S. S. 153) -- 51. Finden die günstigeren Bestimmungen des preußischen Gesetze, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902 auch dann Anwendung, wenn der Betriebsunfall bereits vor, die Bersetzung in den Ruhestand aber erst nach dem Inkrasttreten des Gesetzes erfolgt ist? -- 52. Kann eine Aktiengesellschaft, die ihren Sitz und ihre Hauptniederlassung in den Bereinigten Staaten von Nordamerika hat, den Schutz des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896, auch wenn sie eine Hauptniederlassung im Deutschen Reich nicht besitzt, beanspruchen? Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs § 16. Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 R.G.B1. 1903 S. 148, ergänzt durch die Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900 (Unionsvertrag), R.G.Bl. 1903 S. 167 Art. 10b -- 53. Geht ein Pfäudungspfandgläubiger, der eine im Zwangsversteigerungsverfahren für die Kaufgeldforderung gegen den Ersteher eingetragene Sicherungshypothek hat pfänden lassen, dem Vertragspfandgläubiger einer zur Hebung gelangten und durch Zuteilung der Kaufgeldforderung gedeckten Briefhypothek vor, wenn das Vertragspfandrecht aus dem Grundbuche nicht mehr ersichtlich war und auch bei Eintragung der Sicherungshypothek für die Kaufgeldforderung nicht miteingetragen worden ist? -- 54. Bedarf ein Vertrag, durch den ein persönliches Vorkaufsrecht in Ansehung eines Grundstücks eingeräumt wird, um wirksam zu sein, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung? -- 55. Schließt § 487 Abs. 1 B.G.B. bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch für den Schaden aus, der als Unterschied zwischen dem vereinbarten Kaufpreise und dem Werte, den die Tiere beim Kaufabschlüsse ohne die zugesicherten Eigenschaften hatten, verlangt wird? -- 56. Ist die Schenkung eines Hauses mit der Auflage, die darauf ruhenden privaten Lasten als Selbstschuldner zu übernehmen, ausschließlich als Schenkung, oder bis zum Betrag der zu übernehmenden Lasten als Kauf und nur zu dem überschießenden Wertbetrage als Schenkung zu versteuern? Unterschied der Schenkung unter einer Auflage vom gegenseitigen Vertrage -- 57. Ist die Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine fünfprozentige gewöhnliche Hypothek von gleicher Höhe den nacheingetragenen Berechtigten gegenüber wirksam, wenn sie mit der Abrede erfolgt, daß die fünfprozentige Hypothek in Höhe von Kapital und Zinsen für die bisher durch die Höchstbetragshypothek gesichert gewesenen Ansprüche in derselben Weise haften solle, in der die bisherige Höchstbetragshypothek für diese Ansprüche haftete? -- 58. 1. Kann der eingetragene Grundschuldgläubiger unter Umständen für das Bestehen und die Höhe einer mit der Grundschuld in Verbindung gebrachten Forderung beweispflichtig sein? 2. Ist der dem Eigentümer durch Bezahlung einer auf seinem Grundstück eingetragenen Grundschuld erwachsene Anspruch auf Löschung der Grundschuld und auf Herausgabe des Grundschuldbriefs lediglich als Konkursforderung geltend zu machen, wenn der als Grundschuldgläubiger Eingetragene nach Empfang der Zahlung in Konkurs verfallen ist? -- 59. Hat bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses auf den zur Hebung kommenden Betrag einer Grundschuld, der vom Grundschuldgläubiger mit der Erklärung, daß er Valuta auf ihn nicht gezahlt habe, nicht liquidiert wird, der Eigentümer des Grundstücks (bzw. der Besteller der Grundschuld), oder der nächste ausfallende Realgläubiger Anspruch? -- 60. Zu § 29 des Reichsgesetzes, betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 -- 61. 1. Ist die Gültigkeit der Eintragung der Unterschiebung einer anderen Forderung unter eine bestehende Hypothek davon abhängig, daß die der Eintragung zugrunde liegende Einigung in einer der Formen des § 873 Abs. 2 B.G.B. geschlossen ist? B.G.B. § 1180. 2. Kann, wenn mehrere Beklagte in Streitgenossenschaft stehen, die Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen von der Leistung eines einem anderen Streitgenossen auferlegten Eides abhängig gemacht werden? Z.P.O. § 476. 3. Kann der Eigentümer, dem der wahre Gläubiger die Löschung einer Hypothek versprochen hat, vom Buchgläubiger Berichtigung des Grundbuchs (durch Löschung) verlangen? B.G.B. § 894. 4. Zum Begriffe der Unentgeltlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 3 des Anfechtungsgesetzes -- 62. Ist ein Vertrag, den geschiedene Eheleute vor der Scheidung über die Erziehung ihrer Kinder geschlossen haben, von bindender Wirkung? -- 63. 1. Zur Anwendung des § 62 Z.P.O. 2. Wird bei notwendiger Streitgenossenschaft die von einem Streitgenossen eingelegte Berufung dadurch unwirksam, daß er die Zuladung des anderen Streitgenossen zum Verhandlungstermin unterläßt? 3. Muß die Zuladung eines Streitgenossen die ausdrückliche Aufforderung, in dem Verhandlungstermine zu erscheinen, enthalten? -- 64. Ist ein Vertrag über Abhalten vom Bieten bei einer öffentlichen Versteigerung gegen Zusicherung eines Vorteils nach § 134 B.G.B. mit Rücksicht auf § 270 preuß. St.G.B. unter allen Umständen nichtig? -- 65. Findet die Bestimmung des § 866 Abs. 3 Satz 2 Z.P.O., wonach eine Zwangshypothek nur für eine den Betrag von 300 M übersteigende Forderung eingetragen werden kann, auch auf die Arresthypothek Anwendung? -- 66. Wem steht der Bereicherungsanspruch zu, wenn ein Dritter in eigenem Namen eine nichtige Schuld bezahlt? Längere Geschäftsverbindung eines Geschäftsunfähigen (Geisteskranken) mit einer Bank; ist für die Frage der Bereicherung das Gesamtergebnis in Betracht zu ziehen, oder sind die einzelnen nichtigen Geschäfte ohne Rücksicht auf den bestehenden Kausalzusammenhang getrennt zu behandeln? -- 67. 1. Kann der durch eine unerlaubte Handlung beim Abschließen eines Vertrages Verletzte die Erfüllung einer dem Verletzer gegen ihn durch die unerlaubte Handlung entstandeneu Forderung nach Verjährung des Anspruchs auf Aufhebung der Forderung auch dann verweigern, wenn er bei dem Berttage stehen bleibe» will? B.G.B. § 853. 2. Kann die in einem Kaufvertrag enthaltene Ausschließung jeder Ausrechnung vom Verkäufer auch gegenüber solchen Forderungen geltend gemacht werden, die darauf beruhen, daß der Verkäufer den Käufer betrogen hat? -- 68. Bildet § 25 Abs. 1 H.G.B. eine Kollisionsnorm im Sinne des Art. 30 Einf.-Ges. zum B.G.B. gegenüber dem an sich anzuwendenden ausländischen Recht, wenn dieses bei Fortführung eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma eine Haftung des Geschäftserwerbers für die zur Zeit des Erwerbes bestehenden, im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers nicht kennt? -- 69. 1. Ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 Z.P.O. begründet für die Klagen aus § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871? 2. Begriff der unerlaubten Handlung im 25. Titel des 7. Abschnittes des zweiten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuchs? -- 70. Kann auf die unter der Herrschaft des alten Rechts an dem Anteil eines Miteigentümers bestellten sog. Teilhypotheken des badischen und rheinisch-französischen Rechts nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch L.R.S. 883 (Art. 883 Code civil) angewendet werden? -- 71. 1. Über die bei Erlaß eines Zwischenurteils nach 8 304Z.P.O. anzuwendende Urteilsformel. 2. Haften mehrere Tierhalter dem Geschädigten als Gesamtschuldner? 3. Haftet der Tierhalter neben dem nach § 834 B.G.B. Auffichtspflichtigen dem Geschädigten als Gesamtschuldner? -- 72. Kann die Entscheidung eines Anerkenntnisurteils über den Kostenpunkt auch dann selbständig angefochten werden, wenn dasselbe zu Unrecht erlassen ist? Z.P.O. §§ 99 Abs. 2. 307. -- 73. Kann der Kauf von Holz auf dem Stamme durch die Eintragung eines „Abholzungsrechts" in die II. Abteilung -- 74. Sind Beglaubigungen von Unterschriften auf Rentenquittungen für die Versicherungsanstalten durch Schiedsmänner Amtshandlungen derselben, und ist bei Ansprüchen gegen Schiedsmänner wegen fahrlässiger Beglaubigung die Revision gemäß 8 547 Nr. 2 Z.P.O. (vgl. 8 70 G.B.G. und 8 39 Nr. 3 preuß. Ausf.-Ges. zum G.B.G.) zulässig? -- 75. Was ist unter „gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1 desselben, zu verstehen? -- 76. Steht dem Grundstückseigentümer, der durch eine Baupolizeiverordnung an dem Wiederaufbau eines abgebrannten Fabrikgebäudes gehindert ist, ein Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde zu? Preuß. Gesetz über die Polizeiverwaltung vom I I. März 1850 §6. A.L.R. Einl. § 75, I. 8 §§ 30flg. 65. 66. -- 77. Begründet auch eine nicht in die Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers aufgenommene Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe der in § 840 Z.P.O. bezeichneten Erklärungen die dort bestimmte Verpflichtung des Drittschuldners und dessen Haftung für dm aus ihrer Nichterfüllung entstehenden Schaden? -- 78. In welchem Zeitpunkte gilt eine einem anderen gegenüber abzugebende Willenserklärung als dem anderen zugegangen, wenn die Erklärung in Abwesenheit des anderen in seiner Wohnung an eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Bestellung an ihn mündlich abgegeben wurde -- 79. 1. Heilende Kraft der Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 318 Satz 2 B.G.B.). 2. Falsa demonstratio -- 80. Setzt § 196 Nr. 12 B.G.B. gewerbs- oder berufsmäßige Verpflegung voraus? -- 81. Was ist unter dem Gebrauch einer Urkunde im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 § 16 Buchstabe f zu verstehen? -- 82. Hat der mit einer Patentverletzungsklage Belangte, der nach der Klagerhebung oder nach Erlassung eines unterinstanzlichen, der Klage stattgebenden, aber nicht für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils die angebliche Erfindungsbenutzung bis zur Entscheidung der Sache einstellt, Anspruch ans Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens gegen den Kläger, wenn der Rechtsstreit mit Abweisung der Klage endet, dem Kläger aber wegen seines Vorgehens gegen den Beklagten kein Verschulden zur Last fiel? -- 83. Muß der Verkäufer dem im Verzug befindlichen Käufer sofort nach Eintritt des Verzugs die Nachfrist mit der Androhung setzen, daß er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne? 8 326 Abs. 1 B.G.B. Zeitpunkt der Schadensberechnung beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung -- 84. Ist der Rechtsweg zulässig über die Frage, ob eine entrichtete Stempelabgabe von dem Fiskus wieder zurückzuzahlen ist, weil die bei der Entrichtung vorhandenen Voraussetzungen der Stempelpflichtigkeit hernach weggefallen sind? -- 85. Bleibt der Verzicht auf Ausrechnung wirksam, wenn der Aufrechnungsgegner in Konkurs gerät? -- 86. Kann der Gläubiger, dem eine Eigentümerhypothek verpfändet worden ist, Zinsen von ihr in der Zwangsversteigerung bei Verteilung des Erlöses liquidieren? -- 87. Kann auf den Ersatz des durch die Veröffentlichung einer Druckschrift verursachten Schadens vor jedem Gerichte geklagt werden, in dessen Bezirk Exemplare derselben verbreitet und gelesen worden sind? und in welchem Umfange? -- 88. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Abnahme eines zugeschobenen Eides durch Beweisbeschluß angeordnet werden, wenn die Parteien über die Erheblichkeit und die Norm des Eides nicht einverstanden sind? Z.P.O. § 461. 2. Kann ein Urteil über den Grund des Anspruchs erlassen werden, wenn der Anspruch nicht auf Zahlung einer Geldsumme oder auf Lieferung vertretbarer Sachen gerichtet ist? -- 89. Gehen mit der Abtretung einer Forderung auch diejenigen Rechte auf den Zessionar über, welche der Zedent bei der an ihn geschehenen Abtretung ans vertragsmäßiger Gewährleistung seines Vormanns erworben hatte? -- 90. Setzt die Bestätigung eines wegen Drohung anfechtbaren Rechtsgeschäfts voraus, daß zur Zeit der bestätigenden Erklärung der Einfluß der Drohung ans den Erklärenden aufgehört hat? -- 91. Findet das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 57 Abs. 2 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 auch dann statt, wenn der enteignete Grundstücksanteil in der Folge zu dem ursprünglichen Enteignungszweck nicht weiter notwendig ist und von dem ersten Enteigner einem Unternehmer, der für eine andere spätere Anlage demnächst gleichfalls das Enteignungsrecht erworben hat, durch freiwilligen Vertrag abgetreten wird? -- 92. Tragweite der den § 8 Abs. 4 des Binuenschiffahrtsgesetzes vom 20. Mai 1898 für den bloß örtlichen Schiffahrtsverkehr außer Anwendung setzenden Bestimmung im § 131 Abs. 1 dieses Gesetzes. Verhältnis der Bestimmungen im § 4 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 desselben Gesetzes zu dessen Vorschrift im § 58 Abs. 1 -- 93. Stellt der Vertrieb von Waren nach dem sog. Gellaverfahren die öffentliche Veranstaltung einer Ausspielnug von Gewinnen im Sinne des Reichsstempelgesetzes Tarifstelle Nr. 5 dar, und unterliegen demgemäß die in diesem Verfahren von dem Geschäftsinhaber aus gestellten Urkunden als Ausweise über Spieleinlagen dem Reichsstempel? -- 94. 1. Unterbricht die Erhebung einer Teilklage die Verjährung wegen des nicht eingeklagten Restanspruchs? 2. Unterbricht der Antrag auf Abweisung einer negativen Feststellungsklage die Verjährung? -- 95. Verletzung der Amtspflicht bei Bestimmung der Reihenfolge von Eintragungen in das Grundbuch -- 96. Unter welchen Voraussetzungen unterliegt ein privatschriftlicher Vertrag, durch den ein unter den Kontrahenten geschlossener Grundstückskauf nach Vornahme der Auflassung wieder aufgehoben wird, und der Käufer sich zur Rückauflassung verpflichtet, der Stempelpflicht nach dem preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895? -- 97. Große Haverei. Einrede aus § 702 Abs. 3 H.G.B. Steht diese Einrede dem Reeder, welcher von dem Ladungsempfänger den Beitrag zur großen Haverei einfordert, dann entgegen, wen« der Frachtvertrag die Freizeichnung von der Haftung für nautisches Verschulden des Schiffers enthält? -- 98. 1. Formelle Rechtskraft des auf einen im Zwangsvollstreckungsverfahren gestellten Strafantrag ergangenen Beschlusses. 2. Nähere Bestimmung des Begriffs des neuen selbständigen Beschwerdegrundes bei einer weiteren Beschwerde. -- 99. 1. Entsteht im Falle des § 15 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes die Mitgliedschaft auch dann, wenn der Beitretende die vom Statut für die Aufnahme geforderten Eigenschaften nicht besitzt? 2. Bedarf es bei einem Beschlusse der Generalversammlung der Genossen, welcher nicht mit der nötigen Stimmenzahl gefaßt worden ist, der Anfechtung nach § 51 des Gesetzes, oder ist der Beschluß ohne weiteres nichtig? -- 100. Muß die Zustimmung des Gläubigers zur Schuldübernahme gemäß § 415 B.G.B. dieser immer nachfolgen? -- 101. Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 843 Abs. 2 B.G.B -- 102. Sind zur Klage aus § 1 des Wettbewerbgesetzes nur diejenigen aktiv legitimiert, welche zur Zeit der vorgeworfenen Handlung das betreffende Gewerbe ausübten, und deshalb nur diejenigen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, welche zu dieser Zeit bereits bestanden? Zum Begriff der Klagänderung nach § 268 Z.P.O. -- 103. Was gehört zur Klagebegründung, wenn der Konkursverwalter einen zu Unrecht als Masseschuld ausbezahlten Betrag für die Konkurswaffe vom Empfänger zurückfordert? -- 104. Sind hölzerne Fensterläden Teile des Hanse-, an dem sie angebracht sind? -- 105. Kann der Rückgewährsanspruch ans § 7 des Anfechtungsgesetzes nach § 883 B.G.B. durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch des vom Anfechtungsgegner erworbenen Grundstücks gesichert werden? -- 106. Sind Bleistiftvermerke auf einem mit Vordruck und Tinte an sich vollständig hergestellten Wechsel als Teile der Wechselschrift zu behandeln? Welche rechtliche Bedeutung hat die unrichtige Angabe der Adresse des Bezogenen? -- 107. Sind Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen und Verhandlungen, die nach ihrem Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung oder Löschung in außerpreußischen Grundbüchern erforderlich sind, nach der Befreiungsvorschrift unter lit. e der Tarifst. 77 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 stempelfrei? -- Register -- A. Sachregister -- B. Gesetzesregister -- C. Chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen -- Zusammenstellung der im sechzigsten Bande, der neuen Folge zehnten Bande mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungenweiterlesen

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Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-11-259978-5 / 978-3112599785 / 9783112599785

Verlag: De Gruyter

Erscheinungsdatum: 22.11.2021

Seiten: 479

Auflage: 1

Herausgegeben von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

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