Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 10
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Begründet eine abfällige öffentliche Kritik eines sog. Geheimmittels, insbesondere eines kosmetischen Mittels, einen Anspruch auf Unterlassung und Unterdrückung der Veröffentlichung und auf Schadensersatz? -- 2. Berechtigt ein nur objektiv widerrechtlicher Eingriff in ein vom Gesetze geschütztes Recht zu einer Klage auf Unterlassung, wenn weitere Eingriffe zu befürchten sind? Kann in letzterer Beziehung das Verhalten des Beklagten, wie es möglicherweise als Folge des zu erlassenden Urteils hervorgerufen werden könnte, berücksichtigt werden? -- 3. Begriff der Ausbeutung im Sinne des § 138 Abs. 2 B.G.B. Genügt die Ausnutzung der Unerfahrenheit eines anderen zur Erlangung eines übermäßigen Vermögensvorteils, oder ist eine besonders hierauf gerichtete Absicht erforderlich? -- 4. Kam von dem durch ein Zeitungsinserat Beleidigten im Wege des Zivilprozesses der öffentliche Widerruf von seiten des Beleidigers erzwungen werden? Entziehung der eheweiblichen Schlüsselgewalt durch den Ehemann; Bekanntgebung durch Zeitungsinserate -- 5. Welchen Einfluß hat es, wenn die über ein Rechtsgeschäft ausgestellte Urkunde mit dem Willen der beiden Beteiligten tatsächlich unrichtige Angaben über die abgegebenen Willenserklärungen enthält? Ist das beurkundete Rechtsgeschäft alsdann als Scheingeschäft anzusehen? -- 6. Ist, wenn ein Postbeamter in seiner amtlichen Eigenschaft eine Postanweisung unter der Adresse einer Person, der er Geld schuldet, abfertigt, ohne den angewiesenen Betrag bei der Postkasse einzuzahlen, der Postfiskus berechtigt, den an den Adressaten gezahlten Betrag von diesem wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern? -- 7. Sind die von einem Testamentsvollstrecker eingegangenen Wechselverbindlichkeiten und die Kosten des wegen einer solchen Verbindlichkeit gegen den Nachlaßverwalter geführten Prozesses Masseschulden? -- 8. Kann es schlechthin als eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angesehen werden, wenn der Zessionar einer Hypothekenforderung es unterläßt, das Grundbuch einzusehen? -- 9. Inwieweit ist für das ordentliche Gericht die Entscheidung bindend, welche in dem durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz geordneten Verfahren über die Frage ergeht, ob ein Unfall vorliegt, für den aus der Unfallversicherung Entschädigung zu leisten ist? -- 10. Inwieweit unterliegen uneigentliche Leih- und ähnliche Geschäfte dem Anschaffungsstempel? -- 11. Tragweite der Verjährungsvorschriften der §§ 414.423 H.G.B. Zum Begriff des Lagerhalters -- 12. 1. Darf der Zuschlagsbeschluß hinsichtlich der Bedingungen, unter denen der Richter den Zuschlag erteilt hat, ans dem Versteigerungsprotokolle durch Hinübernahme einer Bedingung ans diesem in den Veschluß ergänzt werden? 2. Rangverbesserung des bei der Zwangsversteigerung bestehen bleibenden Altenteils. 3. Auch nach gemeinem Rechte haftet der Grundstückseigentümer für die während seiner Besitzzeit fällig werdenden Altenteilsleistungen persönlich. Zw.B.G. §§ 82. 88. 97 Abs. 1. 100 Abs. 1. Einf.-Ges. zum Zw.V.G. § 9. Preuß. Ausf.-Ges. zum Zw.V.G. Art. 6 Abs. 2. -- 13. Sind die Versicherungsnehmer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn der Versicherer, eine ausländische Aktiengesellschaft, sein Vermögen im Wege der Verschmelzung (Fusion) auf eine andere ausländische Versicherungsgesellschaft überträgt, und diese die Erfüllung der Versicherungsverträge übernimmt? -- 14. Welche Bedeutung hat es für die Anwendung des § 833 B.G.B., wenn ein äußeres Ereignis auf den Körper oder die Sinne des Tieres eingewirkt und hierdurch Anlaß zur Schadenszufügung gegeben hat? -- 15. Kann ein Pfändungspfandrecht, wenn sich zur Zeit der Vornahme der Pfändung der Gegenstand derselben nicht im Eigentum des Schuldners befindet, durch späteren Eigentumserwerb des Schuldners konvaleszieren? -- 16. 1. Ist bei Anwendung des Art. 169 Satz 1 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf einen vor dem Inkraftweiterlesen
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