Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 111
Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen preußische Polizeibeamte von der Schußwaffe Gebrauch machen, um die Flucht eines ihrer Bewachung anvertrautea Gefangenen zu verhiudem? -- 2. Wann liegt eine arglistige Täuschung vor, die das Recht auf Aufechtung der Ehe begründet? -- 3. Unter welchen Vornüssetzungen greift die Ausnahmebestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Reichsmietengesetzes Platz? -- 4. Hastet für die Amtspflichtverletzungen, deren sich ein preußischer Amtsvorsteher in Ausübung ortspolizeilicher Befuguiffe schuldig macht, der Amtsverbaud? -- 5. „ 1. Folgen des Beitritts Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den Übersetzvagsschutz schwedischer Urheber. 2: Genügt nnter Umständen zum „Erscheinen" eines Schriftwerks eine Notausgabe von wenigen Stücken? -- 6. Welche Schadenserfatzansprüche stehen den Hinterbliebenen eines Beamten zu, deffen Tod dadurch herbeigefuhrt worden ist, daß der Staat die ihm seinen Beamten gegenüber obliegende Fürsorgeppicht verletzt hat? -- 7. Zur Anwendung des § 447 Abs. 1 BGB -- 8. Ist ein Generalversammlung-beschluß, der unter verstoß gegen § 11 der Verordnung über Goldbilanzeu vom 28. Dezember 1923 die Zahl der Aktien vermindert, obgleich sich diese Maßnahme bei Herabsetzung de- Nennwert- der Aktien auf 20 RM. ganz oder doch zum Teil hätte vermeiden lasten, nichtig oder nur anfechtbar? -- 9. Kaun gegen ein vor dem 1. Juni 1924 verkündetes Urteil die Berufung eingelegt werden, solange da- Urteil noch nicht zugestellt worden ist? -- 10. Ansprüche des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, wenn er zunächst alS Wahlanwalt der Partei aufgetteten und später alS Armenanwalt beigeordnet worden ist -- 11. Schadensersatzansprüche aus Schiffszusammenstoß. Schadensteilung wegen eigenen Verschuldens der Besatzung. Konalsteurer gehören zur SchiffSbesatzung. Eigenmächtiges Handeln ihrerseits -- 12. Galten in Reichigebiete während bei Herbstes 1919 noch die Bestimmungen bei Vertrags von Brest-Litowfk über den Erwerb von unbeweglichem Vermögen? -- 13. Wie ist die Rechtslage za beurteilen, weua jemand seine Rechte aus tietm ihm gemachten, wegen Formmaugels nichtigen Berkanfsaagebot an einen Dritten abgetreten hat? -- 14. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage aus Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Abkommens, durch das sich eine Stadtgemeinde verpflichtet hat, vou der Beschlagnahme gewisser Wohnnugen abzusehen? -- 15. Preußische- Stempelsteuergesetz. Zahlungspflicht der Vertreter der Ver. tragschließenden. Ausführungsbefugnis von Theaterstücken -- 16. Ist, wenn bei einem dauernd vereinigten Kirchen- und Schulamt, z. B. einer Kiisterlehrerstelle, gemäß § 30 Abs. 6, 7 des Prenß. Bolksschulunterhaltuugsgesetzes vom 28. Jnli 1906 die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Schulverband erfolgen soll, hierfür die öffentlichrechtliche Zweckbestimmung der bisher gemeinschaftlich benutzten Bermögensstücke maßgebend? -- 17, Wird der Mietvertrag dadurch aufgehoben, daß der Mietzins über den Goldwert des ursprünglich vereinbarten Betrags aufgewertet wird? -- 18. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein Schadeusersatzausprnch gegen das Reich geltend gemacht wird, der sich stützt auf die schuldhaste Amts-stichtverle-uug eines Kiuauzdeamten bei Erledigung eines Stenervergutnngsanttags? -- 19. Muß eine jüngere Firma, deren Inhaber durch Benutzung der Firma vor dem 1. Oktober 1909 nicht gegen § 8 des früheren UWG. vom 27. Mai 1896 verstieß, einer alteren Firma weichen, wenn sich nach de« 1. Oktober 1909 zwischen beiden Firmen Bemechslnngsgefahr im Sinne de» § 16 de» jetzigen UWG. vom 7. Juni 1909 herausstellt? -- 20. Begriff des Reisegepäcks nach der Eisenbahnverkehrsordnung. Haftung der Bahn bei unrichtiger Bezeichnung -- 21. Unmöglichwerden der Erreichung des Gesellschasiszweckes bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Rückständige Beitrüge der Mitglieder. Behandlung von Papiermarkeinlagen bei der Auseinandersetzung -- 22. Verfallerklärung nach der Einfuhrverordnung vom 22. März 1920. Keine Nachprüfung im Rechtsweg. Verfallerklärung trotz früher erteilter Einfuhrbewilligung; Einfluß auf den Kaufvertrag -- 23. Waren die Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechts über die Lerjährnng durch Besitz, insbesondere § 649 Teil I Titel 9, ans wasserrechtlichem Gebiet auch noch in der Zeit vom 1. Januar 1900 ab bis zum Inkrafttreten des preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 in Geltung? Konnte demgemäß gegenüber dem zur Duldung einer Stauanlage verpflichteten Gutsbesitzer ein Recht auf Instandhaltung der Ufer auch uoch in dieser Zeit durch Ersitzung erworben werden? -- 24. Wird die Formungültigkeit des Gruudstückkaufvertrags durch die Eintragung des Käufers als EigeutümerS in das Grundbuch auch dann noch geheilt, wenn der Berkäufcr vorher bereits die Klage auf Kondiktiou der Auflassung erhoben hatte? -- 25. Versicherungsvertrag. Verzugsschaden des Versicherten kann über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus beansprucht werden. Verjährung des Anspruchs auf Verzugsschaden -- 26. Tarifvertrag. Tragweite der Vereinbarung, daß bei Lohnstreitigkeiten die Anwendung wirtschaftlicher Kampfmittel ausgeschlossen sein soll. Passive Resistenz als wirtschaftliches Kampfmittel -- 27. Gemischte Echiedsgerichtshöse nach dem Versailler Vertrag. Rechtliche Stellung der von Deutschland ernannten Mitglieder. Kann ein Landesbeamter zugleich Rcichsbeamter sein -- 28. Ist § 1 des Gothaischeu Gesetzes vom 31. Juli 1919 über Einziehung des Gothaischeu Hausfideikommiffes usw. mit dem Reichsrechte vereinbar? -- 29. Braunschweigische- Grundsteuergesetz vom 26. Februar 1923. Inwieweit ist die darin enthaltene Aufhebung der Steuerfreiheit von Kirchen, Pfarren und Pfarrwitwentümern mit der Reichsverfaffung vereinbar? -- 30. Wann beginnt die Verjährung des Anfwertnngsanfprnchs? -- 31. Kanu gegen den im Inlaode klagenden Exterritorialen eine Widerklage erhoben werden? -- 32. Sofort vollzogene Schenkung; dinglicher Vertrag und schuldrechtliches Grundgeschäst. Steht das durch die Sittenwidrigkeit der Leistung nach § 812 S. 2 BGB. in der Person des Leistenden begründete Hindernis der Rechtsverfolgung seinem Erben auch dann entgegen, wenn gerade er durch die Leistung benachteiligt werden sollte? Beeinträchtigung einer durch künftige Erbschaft in Aussicht stehenden Erwerbsaussiä.t als Schadenszufügung im Sinne von § 826 BGB -- 33. Genügt bei einer durch Geldentwertung verursachten erheblichen Verschiebung des Wertverhältuiffes zwischen Leistung und Gegenleistung die Weigerung des Käufers, den Kaufpreis zu erhöhen, ohne weiteres, um den Rücktritt des Verkäufers vom Vertrage zu rechtfertigen? -- 34. Kann nach der Reichsversicherungsordnung für den durch Unfall Verletzten nur ein Unternehmer und ein Versicherungsträger vorhanden sein? -- 35. Ist für einen Streit über das Bestehen eines Kirchenpatronats der ordentliche Recht-weg auch nach dem Inkrafttreten des preuß. Gesetzes vom 8. April 1924 über die Verfassung der evangelischen Landeskirchen zulässig geblieben? Ersitzung des Kirchenpatronats für und gegen ein zu einem Familienfideikommiß gehörige- Gut -- 36. Ordnungsmäßigkeit der Besetzung eines vom Reichsarbeilsminister einberufenen Schlichtung-ausschusseS. Inwieweit sind Schiedssprüche der SchlichtungsauSschüsie einer Berbindlicherklärung fähig? Umfang der sich auS einem solchen Schiedssprrtch ergebenden Rechte und Pflichten für beide Teile -- 37. Schadensersatzanspruch eine- Kommunalbeamten gegen seine Gemeinde wegen unterlaffener Maßnahmen gegen GesundheitSschädigung im Dienst. Einfluß von § 14 des Reichsgesetzes über Unfallfürsorge für Beamte -- 38. Darf bei Berechnung des Schaden-ersatzansprnchs gegen einen dentfchen Berkänfer wegen nicht ordnungsmäßiger Erfüllung eines mit einem in Wien ansässigen Käufer geschloffenen Kanfvertrags der wechselnde Kurs der Tschechenkrone zngrnnde gelegt werden? -- 39. Bedarf der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebende Mann der Einwillignng der Frau znr wirksamen Abgabe eines bindenden BerkanfSangebols über ein von ihm angekansleS, aber noch nicht ans seinen Name« eingettageneS Grundstück ? Kommt durch die Annahme des AugebotS, weuu sie erst uach der Eintragnug der gütergemeiuschaftlicheu Eheleute als Grundstückseigentümer erfolgt, eiu die Frau biudender Kaufvertrag zustaude? -- 40. Zum Begriff des Vorratszeichens. Verhältnis des formalen Zeichen rechts zu der tatsächlichen Gestaltung der Verwendung eineS dem geschützten Worte gleichlautenden Wortes im Handelsunternehmen eines andern -- 41. Ist § 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung durch Art. 159 der ReichSverfafsuug außer Kraft gesetzt? -- 42. Unterschied zwischen einer Anforderung (§§ 4 flg. des Ausführungsgesetzes zum Friedensvertrag) und einem Vertragsanlrag. Rechtliche Natur eines nach dieser Richtung getroffenen Abkommen- zwischen dem Reich und einem Kommunalverband -- 43. Zulässigkeit de- Rechtswegs für Ansprüche auf Vermögenswerte Leistungen für kirchliche Zwecke. Über die rechtliche Natur der Preuß. Kabinettsorder vom 25. September 1834, betr. die von Pfarreien und Kirchengemeinden aus der Säkularisatton hergeleiteten Dotationkansprüche -- 44. Zur Frage der Enteigungseutschädigung bei der Beschlagnahme Don Wohnungen zur Bekämpfung de- Kohuuugsmangels -- 45. Genoffenschaft. Ist ein nicht mit der nötigen Stimmenzahl gefaßter Beschluß der Generalversammlung nichtig oder nur anfechtbar? Hat der Beschluß, daS Vermögen im ganzen zu veräußern, die Auflösung der Genoffenschaft zur Folge? -- 46. Besteht bei der Veräußerung von Spekulationspapieren eine Pflicht des Verkäufers, den Säufer über die dem ersteren bekannten allgemeinen Anzeichen für ein erhebliches Stufen der Aktienkurse anfzukkiiren? -- 47. Warm liegt ein rechtliches Interesse vor, da- den Beittitt des Nebenintervenienten rechtfetttgt? -- 48. Kann die Form Widrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags durch Auflaffung geheilt werden, wenn letztere der erforderlichen behördlichen Genehmigung entbehrt? Inwieweit ergreift die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts auch die Auflassung als Erfüllung-geschäft -- 49. Grenzen einer entsprechenden Anwendung des § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB. Benutzung des als früheres Testament Niedergeschriebenen bei Errichtung eines neuen eigenhändigen Testament-. Einwirkung nachträglich eingetretener Testierfähigkeit oder Testierbefugnis auf die Gültigkeit eines vorher errichteten eigenhändigen Testaments -- 50. Ist die Berufung wegen nicht rechtzeitig bezahltet Prozeßgebühr in vollem Umfang unzulässig, wenn für einen Teil des Streitgegenständedas Armenrecht bewilligt war -- 51. Kaun ein verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 1 des Gesetze gegen den unlauterea Wettbewerb darin gefunden werden, daß das Ergebnis stemder Arbeit durch Herstellung und vertrieb von Waren ansgenutzt wird, die mit den älteren Erzengniffen des anderes verwechselt werdeu können? -- 52. Kann ein Kaufvertrag wegen Irrtums des Verkäufers über die Kaufkraft der Mark angesochten werden? -- 53. Nachträglich vorgenommene Änderung der Summenzahl eines Geldvermächtniffes in einem eigenhändigen Testament -- 54. Kann der auf eine Depositenkaffe der Bank gezogene Scheck bei der Bankzentrale präsentiert und mit dem Nichteinlösungsvermerk versehen werden? Welche Wirkung hat das von der auswärtigen Filiale der bezogenen Bank auf den Inhaberscheck gesetzte Indoffament? -- 55. Kartell in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Persönliche Bindung der Teilhaber einer dem Kartell beigetretenen offenen Handelsgesellschaft -- 56. Jagdpachtvertrag. Vereinbarung, daß privatrechtliche Streitigkeiten der Parteien, statt von den Gerichten, vom Landrat als der Jagdaufsichtsbehörde entschieden werden sollen -- 57. Verordnung vom 6. Februar 1924 über Goldmark- und Goldmarknoten- Wechsel und -Schecks. Früher ausgestellte Schecks mit Angabe der Geldsumme in Goldmark. Einfluß einer nachträglichen Verfälschung des Scheckinhalts auf die Verpflichtung eines Regreßschuldners -- 58. Fallen regelmäßige Zuschüsse, die ein Vater seiner heiratenden Tochter verspricht, unter den Begriff der Leibrent -- 59. Versäumter Schwurtermin. Antrag auf neuen Termin als Bertagungsanttag. Wann kann der Eid a!S verweigert angesehen werden? -- 60. Herabsetzung der Altersgrenze für Richter von 68 auf 65 Jahre in Preußen -- 61. Die von der Internationalen Kommission in Nordschleswig erlaffenen Vorschriften sind nicht revisibel -- 62. Gebührenanspruch des preußischen Notar-, der ein Geschäft außerhalb seine- Amt-bezirks vorgenommen hat -- 63. Unter welchen Voraussetzungen kann der Abttetungsempsänger eines Forderungsrechts aus Auslastung vom Abtretenden, dem der Schuldner trotz der erfolgten Abtretung das Grundstück aufgelösten hat, Auslastung des Grundstücks verlangen -- 64. Parteivereinbarungen über örtliche Zuständigkeit von Gewerbegerichten. Bedeutung der örtlichen Unzuständigkeit für die Wirksamkeit der Urteile von Gewerbegerichten -- 65. Wie gestalten sich die Rechtsfolgen, wenn ein Sttomabnehmer eines stiibtifchen Elektrizitätswerks gegen besten Preisfestfenung Widersprach erhebt? -- 66. Auskunstserteilung durch die Agenten von Versicherungsgesellschaften; inwieweit ist sie für den Versicherer bindend? -- 67. Wer hat bei einer in ausländischer Währung ausgedrückten Kausprrisschold das sog. Repartiernngsrifiko zu tragen, wenn btm Brrkänfer, der Zahlung in Reichsmark erhalten hat, die sofortige Eindecknng in Devisen nicht möglich ist? -- 68. Steht die im Aufwertungsgesetz erfolgte Aufwertung von Hypotheken usw. mit der ReichSversastung im Widerspruch? Auswertung einer Darlehenssorderung, deren hypothekarische Sicherheit vor Beginn des Währungsverfalls weggefallen ist. Liegt eine Annahme der Leistung im Sinne von § 14 des Auswertungsgesetzes vor, wenn der Gläubiger den Nennbetrag seiner Forderung in Papiermark durch Forderungspfändung von einem Drittschuldner eingezogen hat -- 69, Welche Pflichten hat die Bahn bei der Gestellung von Eisenbahnwagen für die Verladung von Möbelwagen? Welche Pflichten hat der verfender bei einer solchen Berladnng? -- 70. Ams eine Klage, die vor Teilung des Nnchlnffes eine Bestsugmg über Nachlaßgegenftände begehn, nnr dann gegen einen einzelne« Miterden gerichtet werden, wenn die Bereitwilligkeit der übrigen Miterben zur Bornahwe der Verfügung unstreitig ist? -- 71. Sind die Landgerichte ohne Rücksicht ans den Wert de- Streitgegenstandes ausschließlich zuständig für Ansprüche, die ein Beamter der Dentschen Reichspost gegen diese ans Grand des UnfallfürsorgegesetzeS für Beamte nnd für Personen des SoldatenstandeS vom 18. Juni 1901 erhebt? -- 72. Wie hat die Schadensberechnung bei» Deckuagskanf zu erfolgen, wenn der ursprünglich vereinbarte und der beim Deckungskauf gezahlte Kaufpnis auf Papiermark lauten und der Wert der Mark tu der Zwischenzeit gesuuken ist? -- 73. Darf eine Bank Schuldverschreibungen, die ihr vom Eigentümer in Verwahrung gegeben sind, ohne dessen Ermächtigung bei sich selbst als der Einlösungsstelle des Schuldners zur Einlösung bringen und zugleich eine Einigung über die Höhe der Aufwertung erklären? -- 74. Unter welchen Voraussetzungen enthält die Benutzung eine» nicht selbständig geschiitzteu Teile» eine» Kombination-patents die Patentverletzmg? -- 75. Zum Begriffe der Tariffiihigkett im Sinne des § 1 der Tarifs Vertrag-verordnung vom 23. Dezember 1918 -- 76. Sarm ein Minister Beamte, die aus feinem Dienstbereich aus geschieden und in Amtsbereich eines anderen Ministers angestellt worden find, mit rückwirkender Kraft noch befördern? -- 77. Rechtskraftwirkungen des Urteils, durch das eine Klage auf Bvllftreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wegen Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens abgewiesen ist. Rechtskraftwirkungen. des Urteils, das einen Papiermarkbetrag zugesprochen hat; nachträgliche Klage auf Aufwertung oder wegen Berzugsschadens. Gilt § 529 Abs. 3 ZPO. a. F. während der Übergangszeit? -- 78. Verspätete Auszahlung von Bersorgungsgebührntffen. Rechtsweg für Ansprüche aus Ersatz von Berzugsschaden und auf Aufwertung. Haftung des Reichs für Verschulden de- Beamten -- 79. Über den Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf das Eigentnen Md über die zu seiner Abwendung zulässigen Mittel -- 80. Rach welchen Grimdfii-eu hat die Answerlnug eines AnsprnchS auf Rechtsauwaltsgebjihren zu erfolgen? -- 81. Verhältnisse des Betriebs auf dem Kaiser Wilhem-Kanal nach dem Versailler Vertrag. Umfang der Gleichstellung der Fremdstaaten mit Deutschland. Schutz des Art. 131 der Reichsverfassung auch für Auslände -- 82. Wen trifft die Entwertung einer Marksumme, die sich der ausländische Käufer zur Bezahlung des einem Teutschen geschuldeten Kaufpreise- angeschafft hatte, aber nicht gezahlt hat, weil der Verkäufer nicht lieferte? -- 83. Kanu ein Grundstück mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit des Inhalts belastet werden, daß die darauf erstellte Laudarbeiterwohnnug auf die Dauer von fünfzig Jahren nur von „deutschstämmigen" Landarbeiterfamilien bewohnt werden darf? -- 84. Sann der Grundstückseigentümer, welcher persönlicher Schuldner der durch eine Sichenwgshypothek gesicherten, über 25 v. H. aufzuwertenden Restkaufgeldforderung ist, Erteilung der Löschungsbevilliguug Zug um Zug gegen Zahlung des Aufwertungsbetrags der Hypothek verlangen? Macht e» einen Unterschied, wenn der Schuldner uach dem Berttage berechtigt war, ans die Forderung jederzeit beliebige Teilzahlungen zu leisten? -- 85. Ist in Recht-streitigkeiten über Ansprüche an- der Ersatzpsttcht der Reich-trenhandgesestschaft für Berfehlnngen ihrer Angestellten bei der Erledigung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben die Revision ohne Rückficht ans den Wert des veschwerdegegenstonde- znlüsfig? -- 86. Liegt in der Aushändigung von Attiea au eiueu Treuhänder mit der Ermächtigung, währeud eines Zeitraums von 10 Jahren sämtliche aus dem Aktienbesitze sich ergebeudeu Aftionärrechte im Interesse der AMeueigeutümer nach eigenem Ermeffeu auszuübeu, eine Verfügung im Siuue des § 2040 BGB ? -- 87. Nach welchen Grundsätzen ist der Streitwert für da- Zwischenurteil festzusetzeu, durch welches der Beitritt eines Nebeuintervenieuten zurückgewieseu wird? -- 88. Ist zur Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Entlastung einte seiner Mitglieder ein förmliches Befchlußverfahreu im Sinne der §§ 29—33 des BetriebSrategefetzeS erforderlich? -- Register -- Zusammenstellung -- Berichtigungen -- Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofsweiterlesen
159,00 € inkl. MwSt.
Multi-user eBook price
kostenloser Versand
sofort lieferbar - Lieferzeit 1-3 Werktage
zurück