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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 2

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Frontmatter -- Inhalt -- 1. 1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des 8 313 Satzes 1 B.G.B. geschlossenen, aber durch Auflassung und Eintragung nicht vollzogenen Kaufvertrag vom Verkäufer gemachten Zusicherung gewisser Eigenschaften des verkauften Grundstückes von seiten des Käufers auf Wandelung geklagt werden, wenn jene Eigenschaften fehlen? B.G.B. §§ 313. 125. 139. 462. 2. Liegt eine Zusicherung nur dann vor, wenn sie auf die Zukunft gerichtet ist? B.G.B. §§ 459 Abs. 2. 463 -- 2. 1. Kann der Hypothekenschuldner sich dem eingetragenen Gläubiger gegenüber verpflichten, die Hypothek löschen zu lassen, sobald und soweit sie Eigentümergrundschuld werden sollte? B.G.B. §§ 1163. 1179. 2, Unterschied zwischen Rücktritt vom Darlehnsvertrage und vorbehaltener vorzeitiger Zurückforderung des Darlehns. B.G.B. §§ 346 flg. -- 3. Erfordernisse der Rechtswirksamkeit einer Zustellung im Enteignungsverfahren nach § 39 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 in Verbindung mit den Vorschriften der Civilprozeßordnung a. F. -- 4. 1. Liegt ein Überbau im Sinne des § 912 B.G.B. auch dann vor, wenn der Van sich über ein ganzes Nachbargrundstück erstreckt? 2. Können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch dann verneint werden, wenn der Bauende die Grenze wissentlich überschritten hat? -- 5. Kann von dem Käufer auf Grund des Vertragsverhältnisses neben der Wandelung auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer geltend gemacht werden? -- 6. Sind die auf Grund des § 8 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1852, betr. Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, ergangenen Entscheidungen der Disziplinär- und Verwaltungsbehörden über die Entziehung des Gehaltes für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemachten Gehaltsansprüche maßgebend? Preuß. Gesetz vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, § 5 -- 7. Einwand des anders verabredeten als niedergeschriebenen Vertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche -- 8. Darf der Richter eine Vorabentscheidung über den Grund des Klaganspruches erlaßen, ohne gleichzeitig eine eventuell vorgeschützte Ausrechnung-einrede zu erledigen, deren nähere tatsächliche Begründung trotz Aufforderung dazu unterblieben war? -- 9. 1. Sind die zu den Knappschaftkassen zu leistenden Beiträge des Werksbesitzers und der Arbeiter öffentliche Abgaben im Sinne des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882. Ist für die Klage auf Rückzahlung unter Vorbehalt gezahlter Knappschaftskassenbeiträge der ordentliche Rechtsweg eröffnet? Ist die Klage an die sechsmonatige Präklusivfrist des Gesetzes vom 24. Mai 1861 § 9 gebunden? 3. Verjährt die Rückforderungsklage des Werksbesitzers auch dann in der kurzen Frist des § 5 des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882 wenn die Nichtentrichtung der demnächst zwangsweise eingeforderten Beiträge auf einem Verschulden des Werksbesitzers (die unterlassene Anmeldung der Arbeiter) beruhte? -- 10. Kann der Anspruch auf Rechnungslegung aus einem Gesellschaftsverhältnisse von dem Gesellschafter au einen Dritten übertragen werden? -- 11. Wechsel über Wettschuld. Zur Auslegung des § 762 B.G.B. -- 12. 1. Ist das Recht aus einer vor dem 1. Januar 1900 im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek ein Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.? 2. Kanu die Umschreibung einer Vormerkung in eine Sicherungshypothek auf Grund eines für den persönlichen Anspruch erlangten endgültig vollstreckbaren Schuldtitels auch dann verlangt werden, wenn die Vormerkung auf Grund des § 6 Abs. 3 des preußischen Zwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 eingetragen worden ist? 3. Ist, wenn mehrere Grundstücke mit der Vormerkung belastet sind, Umschreibung in eine Gesamtsicherungshypothek noch nach dem 1. Januar 1900 zulässig? 4. Bleibt im Falle der Veräußerung des belasteten Grundstückes der bisherige, persönlich verpflichtete Eigentümer für die Umschreibungsklage passiv legitimiert? 5. Muß die Klage, soweit sie gegen den neuen Eigentümer gerichtet ist, im dinglichen Gerichtsstände angestellt werden? -- 13. Kann der aus § 1300 B.G.B. auf Schadensersatz belangte frühere Verlobte den Einwand, daß Klägerin bei Eingehung des Verlöbnisses nicht mehr „unbescholten" gewesen sei, auch in dem Falle erheben, wenn diese Unbescholtenheit daraus hergeleitet wird, daß er selber mit ihr schon früher Geschlechtsverkehr gehabt hat? -- 14. Gehört der Anspruch des Versicherten aus einem Unfallversicherungsvertrage zur Konkursmasse, wenn der Vertrag vor Erössnung des Konkurses über das Vermögen des Versicherten abgeschlossen worden ist, der Unfall aber erst nach der Konkurseröffnung in einem Versicherungsjahre sich ereignet hat, für welches die Prämie von der Versicherungsgesellschaft mit dem Gemeinschuldner persönlich während des Konkursverfahrens verrechnet worden ist? -- 15, Wo ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet, wenn aus der verlangten Aufhebung eines Vertrages verschiedene, an sich an verschiedene, Orten zu erfüllende Klagansprüche geltend gemacht werden? -- 16. Was ist aus der Kautionshypothek des bisherigen preußischen Rechts beim Inkrasttreten des neuen Liegenschaftsrechts geworden? -- 17. Ist nach § 12 des Gesetzes über das Telegraphenwesen vom 6. April 1892 der Unternehmer der späteren elektrischen Anlage verpflichtet, auch die Kosten der Unterhaltung der an der älteren elektrischen Anlage getroffenen Schutzeinrichtungen zu tragen? Ist eine negatorische Klage auf Ersatz derartiger Kosten zuzulassen? -- 18. 1. Ist die Aufsichtspflicht des Lehrherrn über den Lehrling auf dessen Verhalten im Betriebe des Gewerbes beschränkt? 2. Ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige von der Aussichtsbedürftigkeit des einzelnen bedingt? 3. Umfang der Aufsichtspflicht -- 19. Zum Begriffe eines im Dienste erlittenen Betriebsunfalles. Reichsgesetz, betr. die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 § 1 -- 20. Zum Begriffe des Geschehenlassens im Sinne des § 43 A.L.R. 1.22 -- 21. 1. Liegt eine Klagänderung vor, wenn in einem Ansechtungsprozesse der klagende Konkursverwalter, welcher in erster Instanz beantragt hatte, eine vom Gemeinschuldner bestellte Hypothek den Konkursgläubigern gegenüber für unwirksam zu erklären und demgemäß den Beklagten zur Einwilligung in die Löschung derselben zu verurteilen, in der Berufungsinstanz an die Stelle des letzten Teiles des Antrages das Verlangen treten läßt, den Beklagten zu einer dahin gehenden Einwilligung zu verurteilen, daß der Erlös aus der Zwangsversteigerung der verpfändeten Grundstücke an Stelle des Beklagten den Konkursgläubigern zugeteilt werde? 2. Erheblichkeit der Frage für die örtliche Zuständigkeit. -- 22. Zur Auslegung der Vorschrift im Art. 16 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung zur Verhütung de- Zusammenstößen- der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897 -- 23. Kanu der Abschluß eines Geschäfts durch einen Handlungsreisenden wegen der außergewöhnlichen Größe der damit übernommenen Lieferungspflicht als außerhalb der Grenzen der Vollmacht eines Reisenden liegend erachtet werden? -- 24. Muß der Erfindungsbesitz im Sinne des § 5 Abs. 1 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 ein selbständiger, in eigenem Interesse ausgeübter gewesen sein? -- 25. 1. Steht dem Verkäufer noch der Anspruch auf Erfüllung zu, wenn er dem Käufer wegen angeblichen Verzugs unter Setzung einer demnächst fruchtlos verstrichenen Nachfrist erklärt hat, er werde nach Ablauf der Frist die Erfüllung nicht mehr annehmen, sondern Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern? B.G.B. § 326 Abs. 1 Satz 2. 2. Ist der Käufer, wenn der Verkäufer sich in Erfüllungsunmöglichkeit gesetzt oder die Annahme der dem Käufer obliegenden Erfüllung gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. abgelehnt hat, befugt, das angezahlte Kaufgeld nebst Zinsen seit der Zahlung zurückzufordern? -- 26. Formelle Legitimation und materielles Recht des Bevollmächtigten im Verhältnisse zum Machtgeber. Vollmacht im Interesse eines Dritten. Darf der Bevollmächtigte auf Grund der Vollmacht mit Wirkung gegen den Machtgeber Erklärungen selbst gegen dessen Willen abgeben? Generalvollmacht -- 27. Zulässigkeit von Einreden gegen das Verfügungsrecht des Klägers aus der Person seines Rechtsurhebers gegen die Klage aus einer Hypothek -- 28. Zur Anwendung des § 109 C.P.O. -- 29. 1. Besteht zur Zeit in Elsaß-Lothringen ein oberster Verwaltungsgerichtshof im Sinne des § 11 Abs. 2 Ziff. 2 Einf.-Ges. zum G.V.G. und ist insbesondere der Kaiserliche Rat in Elsaß- Lothringen als solcher anzusehen? 2. Bestehen zur Zeit in Elsaß-Lothringen landesgesetzliche Bestimmungen, nach welchen die Verfolgung der Landesverwaltungsbeamten wegen Amtshandlungen an die im § 11 Abs. 2 Einf.-Ges. zum G.V.G. vorgesehene Vorentscheidung gebunden ist? -- 30. Geht eine unter der Herrschaft des bisherigen Rechts eingetragene Kautionshypothek mit dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts auch insoweit auf dm Eigentümer des Grundstücks über, als sie über einen Betrag bestellt worden ist, dm die ihrer Höhe nach begrenzte ficherzustellende Forderung überhaupt nicht erreichen konnte? -- 31. Wer „hält" ein Tier im Sinne de- § 833 B.G.B.? -- 32. Welches Recht ist maßgebend, wenn eine unerlaubte Handlang zwar vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen worden, der Erfolg aber erst unter der Herrschaft des letzteren eingetreten ist? -- 33. Ist der Erwerber eines zusammenhängenden Areals von wenigstens 300 Morgen Flächeninhalt auf Grund des § 3 lit. a des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 mit dem Augenblicke der Erwerbung trotz eines laufenden, das Areal umfassenden Pachtvertrages unter Ausschluß des Pächters sofort zur Ausübung der Jagd berechtigt? -- 34. Handelt ein Bankier, der in Ausführung einer Auftrags Wertpapiere für einen Kunden gekauft und ohne Nummernangabe für diesen in Verwahrung genommen hatte, wenn er, nachdem diese Wertpapiere abhanden gekommen waren, für sie andere beschaffte und in die mit dem Namen des Kunden bezeichnete Mappe oder Schleife legte, als Vertreter des Kunden auf Grund des ursprünglichen Kommissionsauftrags, und ist demnach in einem solchen Verfahren ein nach dem gegebenen Sachverhalte gemäß § 181 B.G.B. rechtswirksames Kontrahieren des Bankiers als Vertreters des Kunden mit sich selbst zu finden? Wird der Kunde in einem solchen Falle gemäß 88 929. 930 B.G.B. Eigentümer der neu beschafften Wertpapiere? -- 35. Begründet der Vermerk „Erfüllungsort Berlin" auf der gleichzeitig mit der Ware übersandten Faktura dann die örtliche Zuständigkeit der dortigen Gerichte für die Klage gegen den auswärtigen Käufer, wenn in dem früheren Geschäftsverkehr der Parteien die dem Käufer übersandten und von ihm ohne Vorbehalt angenommenen Fakturen denselben Vermerk enthalten hatten? -- 36. Kann die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auch auf Tatumstände gestützt werden, die erst nach der Zustellung der Klageschrift eingetreten sind? -- 37. 1. Ist eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des dinglichen Rechts des Hypothekengläubigers ans die Mieten des belasteten Grundstückes zulässig? 2. Liegt eine Gefährdung des hypothekarischen Rechts schon darin, daß über das Vermögen des Eigentümers des belasteten Grundstücks der Konkurs eröffnet ist? -- 38. Hat der auf Zahlung einer Briefhypothekenforderung belangte Beklagte die Prozeßkosten zu tragen, wenn die Klage, obwohl die Forderung Dritten verpfändet war, auf Zahlung an den Kläger ging und der Beklagte dem später gestellten Begehren auf Zahlung an den Kläger und die Pfandgläubiger sofort nachgekommen ist? -- 39. Haftet, wenn mehrere ein Eisenbahnunternehmen gemeinschaftlich betreiben, jeder von ihnen als Gesamtschuldner für Ansprüche Dritter aus § 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871? Stellung des preußischen Eisenbahnfiskus bezüglich der unter die preußischhessische Eisenbahngemeinschaft fallenden Großherzoglich hessischen Staatseisenbahnen -- 40. 1. Kann der Käufer im Falle zum voraus erklärter ernstlicher Erfüllungsverweigerung des Verkäufers vor Ablauf der Lieferungsfrist seinen Willen erklären, sich, wenn der Verkäufer auf seiner Weigerung bestehe und danach bei Verfall nicht leiste, auf eine spätere Erfüllung nicht einzulassen, sondern Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu begehren? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer einen Deckungskauf vor Ablauf der Liefernugsfrist vornehmen? -- 41. Hat ein in einem ausländischen Konkursverfahren abgeschlossener Zwangsvergleich den Untergang der angemeldeten und zugelassenen Forderung eines inländischen Gläubigers über die Dividende hinans mit Wirkung auch für das Inland zur Folge? Tritt diese Wirkung wenigsten- dann ein, wenn der inländische Gläubiger bei Abschluß des Zwangsvergleichs mitgewirkt und ihm zugestimmt hat? -- 42. Ist der Rechtsweg über die Frage, ob einem Gewerbetreibenden der Eingangszoll auf Grund des § 7 Ziff. 3 des Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894 nach Maßgabe eines von den Zollbehörden festzusetzenden Ausbenteverhältnisses nachzulassen ist, durch reichsgesetzliche Vorschriften ausgeschlossen? -- 43. Kann der persönlich haftende Gesellschafter mit einem Dritten rechtswirksam dessen Eintritt in die Kommanditgesellschaft vereinbaren? Können die Kommanditisten der Vereinbarung nachträglich beitreten? -- 44. Ist der neben dem Wandelungsanspruch aus Grund des § 488 B.G.B. geltend gemachte Anspruch auf Ersatz von Fütterungskosten eine Nebenforderung im Sinne des § 4 Abf. 1 C.P.O.? -- 45. Ist nach § 439 Abs. 1 B.G.B. die Vertretungspflicht des Verkäufers auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer zwar den Mangel im Recht gekannt, sich aber über die rechtliche Tragweite des Mangels geirrt hat? -- 46. Ist der Gläubiger, welchem zwei Schuldner nebeneinander für das Ganze haften, über deren beider Vermögen das Konkursverfahren eröffnet ist, berechtigt, auch dann auf Grund des § 68 K.O. bis zur vollen Befriedigung in dem einen Verfahren den ganzen Bettag, den er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern hatte, geltend zu machen, wenn er in dem anderen Verfahren absonderungsberechtigt war und in diesem Verfahren daher nur gemäß § 64 neben der Befriedigung aus dem Absonderungsrecht Zulassung für den Ausfall verlangen konnte und verlangt hat. -- 47. Kann wegen eines beim Abschluß des Mietvertrags vorhandenen Mangels der gemieteten Sache der Mieter auch ohne ein Verschulden des Vermieters von diesem Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen? -- 48. Wie hat die Auseinandersetzung und deren Vollziehung durch Eigentumsübertragung zu erfolgen, wenn ein vor dem 1. Januar 1900 gestorbener Erblasser mehreren Personen ein Grundstück zugewendet hat? -- 49. Können als Börsenterminhandel im Sinne des § 50 Abs. 2 des Börsengesetzes auch Termingeschäfte über Kuxe gelten, die au keiner Börse gehandelt werden? -- 50. Kann nach gemeinem Rechte oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der Cedent, solange der Schuldner der abgetretenen Forderung noch nichts von der Abtretung weiß, durch Handlungen, die er in eigenem Namen als Gläubiger vornimmt, die Rechtslage des Cessionars verbessern, insbesondere accessorische Rechte für diesen erwerben oder die gegen diesen laufende Verjährung unterbrechen? -- 51. Findet die Befreiungsvorschrift des Abs. 2 des Tarifs Nr. 1c zum Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900 auch auf Einzahlungen Anwendung, die vor Eröffnung des Betriebes des Bergwerks ausgeschrieben werden? Begriff der Vetriebserössnung -- 52. Haben unterhaltsberechtigte Eltern, wenn von mehreren Kindern das eine leistungsunfähig und ohne Abkömmlinge ist, von den anderen leistungsfähigen Kindern den vollen Unterhalt zu beanspruchen? -- 53. Wie sind bei erhobener Widerklage die Gebühren in der Jahresrechnung — § 94 Ziff. 1 G.S.G. — zu berechnen? -- 54. Geht im Falle der Ausstellung eines dem ganzen Inhalt des 8 2 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 entsprechenden Ermächtigungsscheins bei Hinterlegung oder Verpfändung von Wertpapieren das Eigentum an diesen Papieren ohne weiteres auf den Verwahrer oder Pfandgläubiger über, oder bedarf es noch eines Aneignungsaktes seitens des letzteren? -- 55. Ist die „vollständige Entschädigung", welche der Bergwerksbesitzer für vorübergehende Abtretung verpachteter Grundstücke zu leisten hat, nach der Höhe des Pachtzinses zu bemessen? -- 56. 1. Erleidet die in dm Eingangsworten der Ziff. 1 des Art. 6 des Gesetzes, betr, die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 getroffene Bestimmung, laut deren auf bestehende Innungen die Vorschriften des Gesetzes Anwendung finden, durch die weiter unter Ziff. 1 und die unter Ziff. 3 des Art. 6 über die Umgestaltung der Verfassung der Innungen und über die Anderung der Statuten der Inungskrankenkassen gegebenen Vorschriften eine zeitliche Einschränkung? 2. Rechtliche Stellung und Verantwortlichkeit der zur Abwicklung der Geschäfte der Krankenkasse einer aufgelösten Innung bestellten Liquidatoren -- 57. Welche Wirkung hat gegenüber einem rechtskräftig gewordenen Urteil, durch das jemandem als Cessionar ein Teil einer Forderung zuerkannt worden war, ein spätere- ebenfalls rechtskräftig gewordenes Urteil, durch das dem Cedenten die ganze Forderung abgesprochen wurde, wenn der Cessionar das frühere Urteil nur als Inkasomandatar des Cedenten erwirkt hatte? -- 58. Erlöschen die Rechte aus einem trockenen Wechsel unbedingt, wenn einer von mehreren Ausstellern, oder ein Wechselschuldner, der neben dem Aussteller als Bürge unterzeichnet hatte, den Wechsel nach Beifall einlöst? Wie bestimmt sich da- Verhältnis mehrerer Wechselverpflichteten, welche den Wechsel an derselben Stelle gezeichnet haben, untereinander? Beweislast, wenn e- nach dem Wechsel zweifelhaft ist, ob der Einlösende als Mitaussteller oder als Bürge des Ausstellers gezeichnet hatte -- 59. Hat die Einleitung einer Abwesenheitspflegschast Prozeßunfähigkeit für den Abwesenden zur Folge? -- 60. Darf, wenn das bis zum 1. Januar 1900 in Geltung gewesene Recht den Richter ermächtigt, trotz Vorhandenseins eines Treunungsgrundes die zeitweilige Trennung von Tisch und Bett zu versagen, falls die Ehegatten bereits längere Zeit voneinander getrennt lebten, auch die nach dem 1. Januar 1900 liegende Zeit in Verücksichtigung gezogen werden? -- 61. Gehört der durch die Anmeldung bei dem Patentamt begründete Anspruch ans Erteilung eines Patents zu dem einer Zwangsvollvollstreckung unterliegenden Vermögen des Anmelders? -- 62. Unterliegen Fenerkassenscheine (Ausweise über das Versicherungsverhältnis) einer städtischen Feuersozietät, deren Mitgliedschaft ohne weiteres durch Erbauung oder Erwerb eines Hauses kraft Gesetzes begründet wird, dem Policestempel der Tankstelle 70 zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895? -- 63. Ist der § 836 B.G.B. anwendbar auf den Fall, wenn der morsch gewordene Fußboden eines Stockwerks mit der darauf stehenden Person durchbricht? -- 64. Kann für einen nicht bevormundeten volljährige» Geisteskranken ans Grund des § 1910 Abs. 2 B.G.B. ein Pfleger bestellt werden? -- 65. Ist bei einer vor dem 1. Januar 1900 für ungültig erklärten Ehe, wenn beide Ehegatten als eheliche Eltern erachtet werden, die Frage, welchem Elternteile das Erziehungsrecht zukommt, nach dem bisherigen Rechte, oder nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beurteilen? -- 66. Kostenrechtliche Behandlung unzulässiger in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beim Reichsgericht eingelegter Beschwerden -- 67. Können als Kassageschäfte sich darstellende Geschäfte Differenzgeschäfte sein? -- 68. Können als Kassageschäfte sich darstellende Geschäfte Differenzgeschäfte sein? -- 69. Wird der Hypothekengläubiger, wenn das eingetragene Darlehn nicht gegeben und deshalb die Hypothek vom Eigentümer erworben ist, dadurch an der Bewilligung der Löschung oder an der Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs verhindert, daß die Hypothek zu gunsten eines Dritten gepfändet und diesem überwiesen ist? -- 70. Steht dem Grundstückseigentümer gegen die dingliche Klage eines auf Grund einer Abtretung eingetragenen Hypothekengläubigers der Einwand der Rechtshängigkeit aus einem vor der Abtretung anhängig gewordenen Prozeße zu, in welchem er als Besteller der Hypothek gegen den Rechtsvorgänger des Klägers als den ursprünglichen Gläubiger das Nichtbestehen der Hypothek ans dem ihr zu gründe liegenden persönlichen Schuldverhältnis durch Klage oder Widerklage geltend gemacht hat? -- 71. 1. Bleiben für das Rücktrittsrecht des Gläubigers von einem vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Vertrage infolge eines nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetretenen Leistungsverzugs des Schuldners die bisherigen Gesetze maßgebend, oder bestimmt sich dieses Rücktritt-recht nach den Vorschriften de- Bürgerlichen Gesetzbuchs? Einf.-Ges. zum B.G.B. Art. 170. 2. Voraussetzungen des Rücktrittsrechts des Gläubigers von einem Vertrage infolge Leistungsverzugs des Schuldners nach gemeinem Recht. 3. Über § 255 C.P.O. -- 72. Sind nach Art. 11 des Haager Abkommens zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November 1896 die Angehörigen der Vertragsstaaten, sofern sie in einem von diesen ihren Wohnsitz haben, nicht bloß von der zu gunsten der Parteien zu leistenden Sicherheit, sondern auch von dem sonst nach § 85 Abs. 1 G.K.G. von Ausländern zu leistenden dreifachen Gebührenvorschuß befreit? -- 73. Findet Revision statt gegen ein Endurteil, durch welche- das Oberlandesgericht auf Beschwerde über die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung diese erlassen hat? -- 74. 1. Muß bei einem Grundstückskaufvertrage die Kenntnis des Kiiufers von einem Mangel im Rechte sich ans dem gemäß § 313 Satz 1 B.G.B. beurkundeten Kaufvertrag ergeben, wenn der Verkäufer von der Vertretung befreit sein soll? B.G.B. § 439 Abs. 1. 2. Kann der Käufer, wenn auf Grund des ihm beim Abschlusse des Kaufs bekannten Rechts eines Dritten letzterer sich im Besitze eines Grundstückteils befindet, von dem Verkäufer Besitzfreie Übergabe verlangen? -- 75. 1. Muß die Unterschrift des eigenhändigen Testaments der Angabe des Ortes und Tages unter allen Umständen räumlich nachfolgen? 2. Vermächtnis zu gunsten der Armen -- 76. Ist die Entschließung eines Schiedsgerichts, welche sich zwar als Schiedsspruch bezeichnet, in Wahrheit aber die Entscheidung über den Streit der Parteien ablehnt, ein dem Vollstreckungsurteile nach 8 1042 C.P.O. zugänglicher Schiedsspruch? -- 77. Setzt der Anspruch auf Mietsentschädigung bei Versetzungen voraus, daß der Vermieter dem versetzten Beamten die Wohnung für die fragliche Zeit frei gehalten hat? -- 78. Ist die Aktiengesellschaft befugt, zwecks Herstellung neuer Betriebsmittel Vorzugsaktien ohne Erhöhung des Grundkapitals dadurch zu schaffen, daß ihre Generalversammlung unter Einhaltung der für Abänderungen des Gesellschaftsvertrags maßgebenden Vorschriften beschließt, solche Aktien auszugeben und den Aktionären deren Erwerb gegen Einlieferung von Stammaktien zu einem höheren Nennwert, sowie Zuzahlung eines bar zu entrichtenden Geldbetrags freizustellen? 2. Kann die Generalversammlung gültig beschließen, daß die Aktien derjenigen Aktionäre, die das Bezugsrecht nicht ausüben, in einem ungünstigeren Verhältnis zusammenzulegen seien? -- 79. Liegt eine Verschlechterung des Grundstücks im Sinne des § 1133 B G B. oder nur die Besorgnis einer solchen Verschlechterung im Sinne des § 1134 B.G.B. vor, wenn der Eigentümer es unterläßt, die abgelaufene Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr zu erneuern? -- 80. 1. Ist der § 43 des preußischen Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 ein auf Schadensverhütung abzielendes Polizeigesetz im Sinne des § 26 A.L.R. 1.6? 2. Ist die Vermutung aus §§ 25. 26. A.L.R. L 6 auch auf die Beschädigung solcher Rechte zu beziehen, zu deren Schutz das Polizeigesetz nicht erlassen ist? 3. Erstreckt sich der in § 43 Abs. 1 des Fischereigesetzes gegebene Schutz fremder Fischereirechte auch auf gefangene Fische? auch auf Fische, die in einem anderen Fischereigebiet gefangen warm? -- 81. Kann der Wechselschuldner gegen seine Wechselschuld mit der Forderung au den Wechselgläubiger auf Gewährung vertraglich zugesagter Barvorschüsse aufrechnen? -- 82. Was ist unter „persönlichen Eigenschaften" im Sinne des § 1333 B.G.B. zu verstehen? -- 83. Welches Gericht ist unter dem nach § 879 C.P.O. für die Widerspruchsklage gegen einen Verteilungsplan zuständigen Verteilungsgerichte zu verstehen? -- 84. Ist der Besteller eines nicht rechtzeitig gelieferten Werkes, der infolge eines besonderen Interesses an sofortiger Geltendmachung des Rechts zum Rücktritt von einer Fristsetzung absehen darf (§§ 636. 634 Abss. 1 u. 2 B.G.B.), verpflichtet, den Rücktritt im Zeitpunkte des Ablaufs der Lieferungsfrit oder doch der Entstehung des besonderen Interesses zu erklären? -- 85. Stehen die Bestimmungen der §§ 4 und 18 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juni 1900 der Versteuerung eines Aktienindossaments mit dem Abtretungstempel der Tarifnummer 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 entgegen, wenn die Aktie bereits vor dem 1. Oktober 1881, dem Zeitpunkte des Inkrafttretens des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881, ausgegeben worden war? -- 86. 1. Begründet die Abweisung der Klage in der angebrachten Art die Einrede der Rechtskraft? 2.’ Wird die Unterbrechung der Verjährung durch die Abweisung der Klage in der angebrachten Art beseitigt? -- 87. Ist nach Beendigung des Konkursverfahrens der bisherige Gemeinschuldner befugt, einen vom Konkursverwalter begonnenen, aber nicht zur Entscheidung gelangten Aufechtungsprozeß im Kostenpunkte fortzusetzen? -- 88. 1. Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Anfechtbarkeit nach dem Gesetze vom 21. Juli 1879 (20. Mai 1898). 2. Kann die Anfechtung nach diesem Gesetze auch durch eine Erklärung wirksam erfolgen, die außerhalb eines Prozeßverfahrens dem Ansechtunsgegner gegenüber abgegeben wird? Genügt es, daß sie in einem vorbereitenden Schriftsätze erklärt und dieser dem Prozeßbevollmächtigten des Anfechtungsgegners zugestellt wird? -- 89. Ist für die Klage auf Minderung einer dem Beklagten früher rechtskräftig zuerkannten Rente der Gerichtsstand des § 767 C.P.O. begründet? -- 90. 1. Kann die Aufnahme des Verfahrens in der mündlichen Verhandlung erklärt werden? 2. Begreift der wegen verschuldet mangelhafter Lieferung einer Ware oder eines Werkes zu leistende Schadensersatz dann, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit bestritten, und der Gegner darauf von diesem Standpunkt aus zunächst einen Prozeß gegen einen Dritten geführt und verloren hat, ohne weitere- die durch diesen Prozeß dem Gegner entstandenen Kosten in sich? -- 91. Ist da, wo landesgesetzliche Vorschriften der in Art. 71 Ziff. 4 Einf.-Ges. zum B.G.B. bezeichneten Art nicht bestehen, der an Gärten x vom Wilde angerichtete Schaden stets zu ersetzen? Mitverschulden des Beschädigten durch unterlassene Instandhaltung von Schutzvorrichtungen? -- 92. Ist der Käufer auf Grund des ihm nach § 480 Abs. 2 B.G.B. zustehenden Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unbedingt berechtigt, den Kaufvertrag in seiner Gesamtheit als nicht erfüllt zu betrachten und demgemäß eine nachträgliche Erfüllung desselben seitens des Verkäufers abzulehnen, oder hat er dieses Recht nur unter der Voraussetzung, daß er am Behalten der gelieferten mangelhaften Sache kein Interesse hat? -- 93. Erwirbt der Gläubiger eine Briefhypothek, welche auf den Anteilen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks eingetragen ist, nur dann, wenn sämtliche Miteigentümer ihm den Hypothekenbrief übergeben? -- 94. 1. Fällt der Auftrag zur Bürgschaftsleistung und Verpfändung für Börsentermingeschäfte unter den § 66 Abss. 2, 3 des Börsengesetzes? 2. Kann der Beauftragte aus der Ausführung eines solchen Auftrags einen Ersatzanspruch gegen den Auftraggeber herleiten? -- 95. Unter welchen Umständen läßt sich, wenn ohne vorher begründetes Vertragsverhältnis fahrlässigerweise eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist, ein vertragsmäßiger Anspruch ans Ersatz des dadurch verursachten Schaden- begründen? -- 96. Ist die Zustellung eines Urteils, bei der vom Gerichtsvollzieher als Auftraggeber eine andere Person als die Partei oder ihr im Urteil benannter Prozeßbevollmächtigter angegeben wird, geeignet, den Beginn des Laufes der Notfrist zu bewirken? -- 97. Abgrenzung der Haftung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Schadenshandlungen ihrer Vertreter nach Maßgabe der §§ 31. 89 B.G.B. gegenüber der gemäß Art. 77 Einf.-Ges. zum B.G.B. landesgesetzlich geregelten Haftung der betreffenden Korporationen für den von ihren Beamten in Ausübung der ihnen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden. Wie macht sich hierbei eine landesrechtliche Beschränkung des Rechtsweges geltend? -- 98. 1. Gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche eine außervertragliche Schadensersatzpflicht auch für Unterlassungen? 2. Hastet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche unter Umständen der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, z. B. eines Baumes, sorgen Fahrlässigkeit für Schaden, der ohne sein positives Zutun durch die Sache infolge ihrer natürlichen Beschaffenheit einem anderen entsteht? -- 99. 1. Ist Schiff- und Flößbarkeit ein Begriffsmerkmal des öffentlichen Flusses? 2. Ist da- Recht de- Anlieger- eine- öffentlichen Flusses zur Ableitung von Abwässern und Abwurfstossen in diesen ein Privatoder ein aus dem Gemeingebrauche fließendes Recht? 3. Besteht die Verpflichtung einer Ortsgemeinde, bei der Durchführung der Entwässerungsanlagen einer Kanalisation die Grundeigentümer für die dadurch bedingte Aufhebung ihrer bisherigen Befugnis zur unmittelbaren Ableitung ihrer Abwässer und Abwurfstoffe in einen öffentlichen Fluß zu entschädigen? -- 100. L Kann dann, wenn ein Inbegriff von Sachen, insbesondere ein Warenlager, sich im unmittelbaren Besitze eines Dritten befindet, bezüglich eines realen Teils desselben durch eine von dem Eigentümer über eine gewiße, individuell nicht bestimmte Menge der Sachen getroffene Verfügung: a) das Eigentum gemäß § 931 B.G.B. übertragen oder b) ein Pfandrecht gemäß § 1205 Abs. 2 B.G.B. oder gemäß §40 K.O. a. F. und § 14 Abs. 1 Einf.-Ges. zur K.O. a.F. oder c) ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 369 H.G.B. n. F. oder des Art. 313 H.G.B. a. F. begründet werden, oder bedarf es hierzu einer individuellen Bestimmung derjenigen Bestandteile der Sachgesamtheit, an welchen das Eigentum oder der Besitz übertragen oder der Besitz bezw. Gewahrsam des Gläubigers begründet werden soll? 2. Ist die Frage der Gültigkeit und konkursrechtlichen Wirksamkeit einer vor dem 1. Januar 1900 vorgenommenen Rechtshandlung für ein nach diesem Zeitpunkte eröffnetes Konkursverfahren nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen? -- 101. 1. Haftung des Verfrachters für Unfälle, von denen die Ladung beim Entlöschen des Binnenschiffs betroffen wird. 2. Zulässigkeit und Tragweite von Konnossementsklauseln, wodurch die Haftung des Verfrachters für seine Leute eingeschränkt wird. 3. Inwieweit ist die Feststellung des Zustands des Gutes durch gerichtlich ernannte Sachverständige notwendig für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vefrachters? -- 102. Zur Auslegung des § 898 (§ 789) des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 -- 103. Nach welchen Vorschriften bestimmen sich die Gebühren der vor den Konsuln und den Konsulargerichten vernommenen Sachverständigen -- 104. 1. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn bei einer Kautionshypothek de- bisherigen preußischen Rechts zu der Zeit, in welcher das Grundbuch als angelegt auzusehen ist, Forderungen, für welche die Hypothek hastet, zu einem bestimmten Betrage entstanden sind, Forderungen aber in Höhe des überschießenden Betrags der Hypothek nicht mehr entstehen können? 2. Findet auf die Erklärungen, welche die Beteiligten in Angelegenheiten des Liegenschaft-recht- abzugeben haben, insbesondere auf die gemäß § 1183 B.G.B. zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft erforderliche Zustimmung de- Eigentümers, die Vorschrift des § 133 B.G.B. Anwendung? 3. Ist der § 878 B.G.B. anwendbar auf die unwiderruflichen Zustimmung-erklärungen anderer Personen (§§ 876.880 Abss. 2 und 3, § 1183 B.G.B.) zu den von den Beteiligten in Gemäßheit der 88 873. 875. 877 B.G.B. abzugebenden Erklärungen? -- 105. Ist das Versprechen der Lieferung von Aktien einer Aktiengesellschaft, die keine Aktienurkunden hatte Herstellen lassen, als Versprechen einer unmöglichen Leistung anzusehen ? -- 106. Bedeutung einer Observanz, durch welche die nach § 3 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 den Gemeinden obliegende, öffentlichrechtliche Verpflichtung zur Tragung der durch die Reinigung der öffentlichen Straßeweiterlesen

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Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-11-260044-3 / 978-3112600443 / 9783112600443

Verlag: De Gruyter

Erscheinungsdatum: 22.11.2021

Seiten: 480

Auflage: 1

Herausgegeben von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

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