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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 5

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Frontmatter -- Inhalt -- 1. Sind unter den nach Art. 81 Einf.-Ges. zum B.G.B. unberührt bleibenden landesgesetzlichen Vorschriften, welche die Aufrechnung gegen die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten aus dem Amts- oder Dienstverhältnisse abweichend von der Vorschrift des § 394 B.G.B. Massen, auch allgemeine Grundsatze des früheren Rechtes zu verstehen, nach denen in Ermangelung entgegenstehender Vorschriften die Aufrechnung für zulässig gehalten wurde -- 2. Haben 'die Hinterbliebenen eines vor dem 1. April 1900 pensionierten, aber nach diesem Zeitpunkte verstorbenen städtischen Beamten gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach § 15 des preußischen Gesetzes, betr. die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, vom 30. Juli 1899 -- 3. Kann der Eigentümer, dessen Grundstück durch eine ans Antrag des Eisenbahnfiskus als Unternehmers ergangene vorlänfige Planfeststellung berührt wird, wenn das Grundstück in entsprechendem Umfange ohne Durchführung des Enteignungsverfahrens tatsächlich für Eisendahnzwecke verwendet ist, behufs Festsetzung seiner Entschädigung von dem Unternehmer verlangen, daß dieser bei dem zuständigen Regierungspräsidenten einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens der endgültige« Planfeststellung stelle -- 4. Sind mit der Streitverkündung im schiedsrichterlichen Verfahren die in 8 74 Abs. 3. § 68 C.P.O. ausgesprochenen Folgen verbunden -- 5. 1. Können, wenn im Falle der Auferlegung eines Eides durch bedingtes Endurteil der Schwurpflichtige vor der Rechtskraft des Urteils stirbt oder eidesunfahig wird oder aufhört, gesetzlicher Vertreter zu sein, die Parteien, obschon sie in der Lage sind, nach § 471 -- 6. Ist zur formgerechten Einlegung der Berufung eine neue Terminsbestimmung nötig, wenn durch Zustellung der Berufungsschrift mit Terminsbestimmung vor der Urteilszustellung eine wirkungslose Berufung eingelegt war, oder kam durch wiederholte Zustellung der Berufungsschrift mit der alten Terminsbestimmuug nach oder gleichzeitig mit der Urteilszustellung eine formgerechte Berufung eingelegt werden -- 7. 1. Inwiefern haftet eine Landgemeinde ans § 823 Abs. 1 B.G.B. wegen Richtverwahrung einer Brücke? 2. Findet der § 254 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn bei der Entstehung des Schadens ein eigenes Verschulden des ans Grund von § 844 oder § 845 B.G.B. ersatzberechtigten Dritten mitgewirkt hat -- 8. Kann ein trügerischer Inhalt des eingetragenen Wortzeichens darin gefunden werden, daß in den beteiligten Verkehrskreisen unter derselben Wortbezeichnung eine gewisse Ware von bestimmter Herkunft, besonderer Güte und besonderem Preise verstanden wird -- 9. Bestimmt sich ein zur Zeit der Geltung des preußischen Allgemeinen Landrechts über ein Landgut nur privatschriftlich abgeschlossener Pachtvertrag, nach welchem der vereinbarte jährliche Pachtzins 600 dt erreicht oder übersteigt, und der eine bestimmte Dauer der Pachtzeit turn mehr als einem Jahre festsetzt, wenn das Pachtverhältnis nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht für den ersten Stamm gekündigt ist, für den es nach den §§ 403. 406 A.L.R. 1.21 gekündigt werden konnte, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch insoweit, als nunmehr auch die in dem Vertrage festgesetzte Dauer des Pachtverhältnisses gemäß § 581 Abs. 2 und § 566 B.G.B. als voll formgültig vereinbart anzusehen ist -- 10. 1. Ist nach dem 1. Januar 1900 die Bestimmung des Statutes einer Aktiengesellschaft, daß nur großjährige männliche Aktionäre persönliches Stimmrecht haben, noch rechtswirksam? 2. Ist die Bestimmung des Statutes noch gültig, daß der Bevollmächtigte, durch welchen das Stimmrecht ausgeübt werden soll, ein Aktionär sein müsse -- 11. Gehören bei der Versteuerung inländischer Aktien nach Tarifstelle 1a zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900 zu dem Ausgabebetrage (Aufgeld, Agio) auch der Stempel und die Stückzinsen, die der Zeichner außer dem festgesetzten Kurse zu zahlen hat -- 12. Voraussetzungen für die Hinterlegung einer Wechselschuldsumme wegen subjektiver Ungewißheit des Gläubiger- (§ 372 Satz 2 B.G.B.), wenn es sich darum handelt, daß ein Vormann der indossierten Tratte behauptet, der Wechsel sei ihm gestohlen und vom Inhaber grob fahrlässig erworben -- 13. Steht dem Besitzer einer beweglichen Sache die Eigentumsvermutung des § 1006 B.G.B. auch dann zur Seite, wenn die Eigentumsklage gegen ihn bereits vor dem 1. Januar 1900 erhoben worden ist -- 14. 1. Begriff der verbotenen Eigenmacht im Sinne der 88 858 und 862 B.G.B. 2. Anwendung ans die Gefährdung der Bewohner eines benachbarten Grundstückes durch militärische Schießübungen -- 15. 1. Nichtanwendung des § 894 Abs. 1 C.P.O. auf Willenserklärungen, zu deren Abgabe sich eine Partei in einem nach § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ebenda vollstreckbaren Vergleiche verpflichtet hat. 2. Fällt die Erzwingung einer Auflassung unter § 887, oder unter § 888 C.P.O.? 3. Gilt die Vorschrift des § 529 Abs. 2 C.P.O. analog für da- Beschwerden erfahren -- 16. Sind gegenüber dem § 4 des Gesetzes, betr. die Einführung der Civilprozeßordnung, landesgesetzliche Bestimmungen gültig, nach denen Ansprüche des Fiskus der in dieser Vorschrift bezeichneten Art im Verwaltungszwangsverfahren unter Vorbehalt des Rechtswege- beigetrieben werden dürfen? Zu § 42 Ziff. 2 der preußischen Verordnung vom 26. Dezember 1808 -- 17. Ist derjenige, der auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, daß das Grundkapital um einen bestimmten Betrag erhöht werden solle, unter der Bedingung neue Aktien gezeichnet hat, daß die erfolgte Erhöhung des Grundkapitals bis zu einem bestimmten Tage in das Handelsregister eingetragen werde, an feine Zeichnung gebunden, wenn die Zeichnungen den beschlossenen Betrag nicht erreichen, durch neuen Beschluß die Erhöhung des Grundkapitals um den gezeichneten Betrag beschlossen, und die Erhöhung des Grundkapitals um den gezeichneten Betrag in der in dem Zeichnungsschein bestimmten Frist auf Grund des ersten Beschlusses in das Handelsregister eingetragen ist -- 18. Wie ist die Entschädigung des Grundeigentümers zu bestimmen, wenn seinem Grundstücke vor Beginn der Herrschaft des Fluchtliniengesetzes eine Baubeschränkung auferlegt, und demnächst das Grundstück enteignet ist -- 19. Ist es, wem von der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft über die Entlastung des Aussichtsrates zu beschließen ist, und die Mitglieder des Aussichtsrats auch Aktionäre sind, zulässig, nacheinander gesondert über die Entlastung jedes einzelnen Aussichtsratsmitgliedes abstimmen und dabei jedesmal die übrigen Aussichtsratsmitgliedes mit stimmen zu lassen -- 20. 1. Ist die Vereinbarung, daß ein Grundstück nur an Käufer deutscher Nationalität veräußert werden dürfe, rechtlich zulässig? 2. Verstößt sie schlechtweg dann gegen § 1136 B.G.B., wenn in demselben Vertrage dem Veräußerer für rückständiges Kaufgeld eine Hypothek bestellt wird -- 21. Ist, wenn eine veräußerte Sache dem Erwerber durch einen Dritten entbehrt ist, der von dem Erwerber gegen den Veräußerer neben dem Gewährleistungsanspruch geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Prozeßfuhrung mit dem Dritten erwachsenen Kosten eine Nebensordernug im Sinne des § 4 C.P.O. -- 22. Ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 H.G.B. anwendbar, wenn ein Minderkaufmann sein Geschäft überträgt und dem Erwerber die Weiterbenutzung seines Namens gestattet -- 23. 1. Ist der Rückversicherer, wenn der Rückversicherte in Konkurs gerät, verpflichtet, wegen eines vor der Eröffnung des Konkurses eingetretenen Schadensfalles die entsprechende Rückversicherungssumme zu ihrer vollen Höhe, und zwar bereits sofort nach Feststellung der von dem Hauptversicherten im Konkurse angemeldeten Forderung, zur Konkursmasse einzuzahlen, oder hat er nur die dem Hauptversicherten zufließende Konkursdividende, und erst nach Auszahlung derselben, zu entrichten? 2. Kann der Rückversicherer sich statt dessen erbieten, die Konkursmasse von ihrer Verbindlichkeit gegen den Hauptversicherten zu befreien -- 24. 1. Darf der Eigentümer eines Grundstücks, auf welches ein nicht eingeschlossenes Gewässer übergetreten ist, die darin befindlichen Fische während der Dauer der Überschwemmung sich aneignen? A.L.R. I. 9 §§ .180 flg. 2. Kann der Grundstückseigentümer ein solches Recht durch Ersitzung erwerben -- 25. Wird der preußische Schuldverschreibungsstempel dadurch ausgeschlossen, daß der Aussteller der Urkunde in derselben erklärt, da- Darlehn, dessen Rückzahlung er verspricht, durch Übergabe von Wertpapieren im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes erhalten zu haben -- 26. 1. Ist gegen den Beschluß, durch den ein Antrag auf Vorverlegung eines Verhandlungstermins abgelehnt worden ist, die Beschwerde zulässig? 2. Kann in der Berufungsinstanz der Antrag gestellt werden, daß das Urteil der ersten Instanz für vorläufig vollstreckbar erklärt werde -- 27. Kann der Kläger Einwendungen gegen den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst, soweit sie nach § 767 Abs. 2 C.P.O. überhaupt zulässig sind, auch noch nach Erhebung der Klage geltend machen, wenn dadurch die Verteidigung des Beklagten nicht wesentlich erschwert wird -- 28. 1. Welches örtliche Recht ist auf die von einem inländischen Kaufer gegenüber einem ausländischen Verkäufer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche erhobenen Wandelungsansprüche anzuwenden? 2. An welchem Orte sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche im Falle der Wandelung eines Kaufes dann, wenn bereits die verkaufte Sache übergeben, und der Kaufpreis bezahlt ist, die aus der Wandelung entstehenden beiderseitigen Verpflichtungen zu erfüllen? Ist insbesondere der Käufer verpflichtet, die gekaufte Sache an dem Orte zurückzugeben, an welchem er die empfangen hat, wem sie sich zur Zeit der Wandelung nicht mehr daselbst befindet -- 29. Werden durch Gewährung einer Nachfrist im Sinne des Art. 356 H. G.B. die Folgen des Verzuges beseitigt -- 30. An wen sind die unter der Aufschrift der gelöschten Firma einer aufgelösten offenen Handelsgesellschaft eingehenden Postsendungen auszuhändigen, wenn die Auflösung der Gesellschaft in der Weise stattfand, daß der eine der beiden bisherigen Gesellschafter das Geschäft mit Aktiven und Passiven übernahm, und der andere eine Abfindung in Geld erhielt, jedoch verabredet wurde, daß die Firma der Gesellschaft gelöscht werden solle? Was ist unter dem Gebrauch einer Firma zu verstehen -- 31. Kanu eine Kommanditgesellschaft in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt werden, ohne rechtlich als eine neu errichtete Gesellschaft zu gelten? Bedeutung der Frage für die Berechnung der Registereintragungs-Gebühren nach den 88 72.73 preuß. G.K.G. vom 6. Oktober 1899 -- 32. Ist beim Hypothekendarlehn der Darlehnsnehmer im Zweifel verpflichtet, dem Darlehnsgeber die Hypothek an erster Stelle zu gewähren -- 33. Was ist unter der Anlegung einer neuen Straße durch einen Unternehmer nach § 15 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 zu verstehen -- 34. Kann durch Landesgesetz eine Zuständigkeit des Reichsgerichts für Beschwerden wegen verzögerter Rechtspflege geschaffen werden? Ist das Reichsgericht, wenn das Oberlandesgericht die Kosten einer an dieses gerichteten solchen Beschwerde dem Rechtsanwalte des Beschwerdeführers mit Bezug auf § 102 C.P.O. auferlegt hat, zur Entscheidung auf eine von dem Rechtsanwälte dagegen eingelegte Beschwerde zuständig -- 35. Kann Löschung der auf Grund einer einstweiligen Verfügung eingetragenen Vormerkung einer Hypothek gegen Sicherheitsleistung verlangt werden -- 36. Sind die Eisenbahndirektionen in Preußen mit bahnpolizeilicher Gewalt ausgestattet? Können Anordnungen, die sie als bahnpolizeiliche haben erlassen wollen, im Rechtswege angefochten werden -- 37. Findet, wenn eine offene Handelsgesellschaft lediglich zu dem Zwecke angemeldet worden ist, um Geschäfte, die allein für Rechnung einer der als Gesellschafter eingetragenen Personen gehen sollen, im Namen der Gesellschaft abschließen zu können, nach Verlautbarung der Gesellschaftsauflösung die Verjährungsvorschrift des Art. 146 H.G.B. zu gunsten desjenigen Anwendung, für dessen Rechnung die im Namen der Gesellschaft geschlossenen Geschäfte gemacht worden waren -- 38. Kanu nach preußischem Rechte die im Dringlichkeitsverfahren ohne Vorbehalt von dem Unternehmer an den Eigentümer oder einen Nebenberechtigten geleistete Zahlung der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Enteignungsentschädigung von dem Unternehmer zurückgefordert werden -- 39. 1. Wirkt die Eintragung einer festgestellten Konkursforderung in die Tabelle wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber den Konkursgläubigern auch außerhalb des Konkursverfahrens, insbesondere bei Verteilung des Erlöses eines zur abgesonderten Befriedigung dienenden Gegenstandes? K.O. § 145 Abf. 2. 2. Geht auf den für die Nachlaßverbindlichkeiten nicht unbeschränkt haftenden Erben, der eine Nachlaßverbindlichkeit ans eigenen Mitteln und nicht für Rechnung des Nachlasses berichtigt hat und demgemäß im Nachlaßkonkurse an die Stelle des befriedigten Gläubigers tritt, das mit der berichtigten Forderung verbundene Hypothekenrecht über -- 40. 1. Steht das Eigentum an einem preußischen Gendarmenpferde, bezw. der Eigenbesitz eines solchen dem Staate, oder dem betreffenden Gendarmen zu? 2. Ist Halter eines prenßischen Gendarmenpferdes im Sinne des 8 833 B.G.B. der Staat, oder der betreffende Gendarm -- 41. Fällt die Rechtsanwaltstätigkeit unter den Begriff des Betriebes eines Gewerbes im Sinne des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 -- 42. Inwieweit haftet der Militärfiskus gemäß § 831 B.G.B. für den Schaden, welcher einem Dritten durch unvorsichtige Handhabung oder Verwendung von Material aus fiskalischen Beständen von seiten eines zu der fraglichen Verrichtung bestellten Offiziers zugefügt wird -- 43. Liegt im Falle des Art. 578 H.G.B. (§ 577 n. F.) Vertragsbruch auf seiten des Vefrachters vor, wenn die Ladezeit ablauft, ohne daß dem Verfrachter die Ladung von dem Dritten geliefert wird? In welcher Weise hat der Verfrachter seiner Verpflichtung zur „schleunigen Benachrichtigung" nachzukommen? Findet Art. 571 (§ 570 n. F), wonach der Verfrachter seinen Willen, nicht länger zu warten, spätestens drei Tage vor Ablauf der Ladezeit oder der Überliegezeit dem Vefrachter zu erklären hat, auch im Falle des Art. 578 Anwendung -- 44. Fallen auch die an einer ausländischen Börse abgeschlossenen börsenmäßigen Termingeschäfte unter das Verbot des § 50 Abs. 3 des Vörsengesetzes -- 45. Ist die Zulässigkeit von Einwendungen, welche den durch ein Versäumnisurteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, nach § 767 Abs. 2 C.P.O. dadurch bedingt, daß der Einspruch gegen das Versanmnisurteil zur Zeit der Entstehung der Einwendungen bereits ausgeschlossen war -- 46. Unter welchen Voraussetzungen sind Sachmengen als „im Betriebe" eines der Vertragschließenden hergestellt anzusehen -- 47. 1. Ist 8 6 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 auch dann anwendbar, wenn die betreffenden Behauptungen von einem Inländer im Auslande aufgestellt worden sind? 2. Ist der Verbotsanspruch des § 6 abhängig von dem in dieser Gesetzesvorschrift vorgesehenen Schadensersatzansprüche -- 48. Kanu der zweite Satz des § 459 Abs. 1 B.G.B. zur Anwendung gebracht werden, wenn sog. gallifierter Bein nicht den in § 3 Biff. 4 des Weingesetzes vom 20. April 1892 geforderten Mindestgehalt au Mineralbestandteilen hat -- 49. Steht dem Hypothekengläudiger gegen die Pfändung ihm haftender Zubehörstücke nur der Rechtsbehelf aus § 766 C.P.O., oder auch die Widersprunchsklage aus § 771 das. zu -- 50. Erfordert § 377 Abs. 5 H.G.B. nur ein auf Täuschung des Käufer- gerichtetes und dazu auch geeignetes Verhalten des Verkäufers, aber nicht, daß dadurch auch die Täuschung erreicht, d. h. der Käufer zum Unterlasten rechtzeitiger Prüfung oder rechtzeitiger Mängelanzeige bestimmt worden, sei, so daß es der Anwendung des Abs. 5 nicht entgegensteht, wenn der Käufer lediglich ans Fahrlässigkeit die Untersuchung Unterlasten oder die Mängelanzeige verspätet hatte -- 51. Fällt derjenige Betrag einer Sicherungshypothek, der dadurch frei wird, daß der Gläubiger gegen das vom Ersteher im Verteilungstermine bar zu berichtigende Meistgebot nicht de« vollen Betrag seiner Sicherung-hypothek liquidiert, den nachstehenden (sonst leer ausgehenden) Realgläubigern zu, oder entsteht in Höhe desselben eine Eigentumerhypothek -- 52. 1. Gehört die Vorlegung des Briefes zur Begründung der Hypothekenklage? 2. Führt der bei Nichtvorlegung des Briefes gemäß § 1160 Abf. 1. § 1161 B.G.B. von seiten des Schuldner- erhobene Widerspruch zur Abweisung der Klage, oder nur zur Verurteilung zur Zahlung gegen Vorlegung des Briefes? 3. Ist dem Klüger eine Frist zur Vorlegung des Briefes zu gewähren -- 53. 1. Ist der Bahnmeister nach der Organisation der Staatsbahnen in Preußen ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Eisenbahnsiskus nach 88 31. 89 B.G.B.? 2. Wann ist ein Unfall „bei dem Betriebe" einer Eisenbahn erfolgt -- 54. Geht mit der Beschlagnahme wegen Verdachtes der Einschwärzung das Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen nach § 156 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 resolutiv bedingt auf den Zollfiskus über? Wie gestaltet sich nach rheinischem Rechte die Verpflichtung des Fiskus zur Rückgabe der Gegenstände, wenn sich herausstellt, daß der Verdacht unbegründet war -- 55. Welche Wirkung kommt einer im Auslande erfolgten Verurteilung gegenüber dem im inländischen Regreßprozesse Verklagten zu, welchem im Vorprozesse der Streit verkündet worden, der aber dem ausländischen Rechtsstreite nicht beigetreten war -- 56. 1. Kollision zwischen Firma und Warenzeichen. 2. Kann derjenige, der sich eine ihm nicht zustehende Firma als Warenzeichen hat eintragen lasten, gegen den Konkurrenten, der unter dieser Firma im Handelsregister eingetragen ist und sie aus seinen Waren und deren Verpackung aubringt, ans § 8 des Gesetzes zur Bekampsung des unlauteren Wettbewerbes klagen -- 57. Kann der Ehegatte, der gleichzeitig wegen Ehebruchs und wegen Verruttung des ehelichen Verhältnisses auf Scheidung geklagt hat, Scheidung auch wegen noch festzustellender Ehebrüche verlangen, wenn schon der Tatbestand des § 1568 B.G.B. liquid ist -- 58. 1. Bildet das Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in Elsaß-Lothringen auch da, wo es für Grundstücke, in bezug auf die das Grundbuch noch nicht als angelegt auzusehen ist, nur auf Grund des § 27 des Elsaß-Lothringischen Ausführungsgesetzes zum Zwangsversteigerungsgesetze vom 13. November 1899 schon in Kraft steht, revisibles Recht? 2. Bezieht sich der § 57 des Zwangsversteigerungsgesetzes vom 20. Mai 1898 auf Wiet- oder Pachtverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet und durch Übergabe in Vollzug gesetzt sind -- 59. Entsteht eine Eigentümerhypothek auch dann, wenn der Hypothekengläubiger nach erfolgter Zwangsversteigerung des belasteten Grundstückes erklärt, daß er Befriedigung ans dem Versteigerungserlöse nicht verlange, weil er sich mit seiner Forderung in anderer Weise bezahlt machen werde -- 60. Ist der Konkursverwalter, der nach der Konkurseröffnung die Dienste eines von dem Gemeinschuldner zuvor eingestellten gewerblichen Arbeiters zeitweise stillschweigend abgenommen hat, als Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gewerbegerichtsgesetzes anzusehen -- 61. Steht dem Gegner der armen Partei im Falle der Verletzung des § 120 C.P.O. die Beschwerde ans § 127 das. zu? insbesondere auch im Falle der §§ 379. 402 das -- 62. Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches ans schulden- und lastenfreie Abtretung des Eigentums von Grundstück-teilen -- 63. Findet wegen Verweigerung der Rechtshilfe in Grundbuchsachen Beschwerde beim Reichsgericht statt -- 64. Kann bei Geltendmachung zweier Ansprüche in einer Klage der Kläger, obwohl er unter Verzicht auf die Berufung gegen die durch seinen Eid bedingte Entscheidung über den einen Anspruch die Berufung gegen die Entscheidung über den anderen Anspruch eingelegt hat, nach Ablauf der Bernfungssrist die Abnahme des Urteilseides beantragen -- 65. Ist in dem Falle, daß die Urteilsformel in dem vollständig abgesaßten Urteile infolge eines Versehens von der im Verkündigungstermine laut des Protokolls vorgelesenen Urteilsformel abweicht, eine Berichtigung des Fehlers durch Gerichtsbeschluß auszusprechen? Findet eine Berichtigung auch bei Auslassungen statt -- 66. Können die für eine Ziegelei von ihrem Eigentümer ans einem zugepachteten Acker errichteten Gebäude und ausgestellten Maschinen Zubehör des Ziegeleigrundstückes sein 67. Nach welchem Rechte richtet sich bei vermögensrechtlichen Gemeinschaften aus der Zeit vor 1900 die Klageberechtigung gegen Dritte -- 67. Nach welchem Rechte richtet sich bei vermögensrechtlichen Gemeinschaften aus der Zeit vor 1900 die Klageberechtigung gegen Dritte -- 68. Treten bewegliche Sachen, die nach dem Inkrafttreten des neuen Ziegenschaftsrechtes zu einer Sachgesamtheit hinzukommen, der unter der Herrschaft des früheren Rechtes durch Privatwillkür Zudehöreigenschaft verliehen war, in die hypothekarische Haftung ein, obwohl ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche Zubehöreigenschaft nicht zukommt -- 69. Welchen Einfluß Hai die mit rückwirkender Kraft vorgenommene Veräußerung des vermieten Grundstückes auf einen anhängigen Prozeß uber eine fällige Mietsrate -- 70. Zur Auslegung der Tarifstelle Ce des preußischen Erbschaftsteuergesetzes vom 24. Mai 1891 -- 71. Verhältnis des dritten Absatzes zum zweiten Absätze des § 34 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 -- 72. Gehören zu den „Handelnden" im Sinne des § 200 Abs. 1 H.G.B. n. F. (Art. 211 Abs. 2 a. F.), welche, wenn vor Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt wird, persönlich, bzw. als Gesamtschuldner haften, nicht nur diejenigen, die selbst mit dem Dritten im Name« der Gesellschaft Geschäfte abschließen, sondern auch die Gründer und Aktienzeichner, mit deren ausdrücklicher oder stillschweigender Genehmigung von dem im Namen der Aktiengesellschaft Auftretenden gehandelt wird -- 73. Ist die Einlegung der Berufung ungültig, wenn die Terminsbestimmung des Vorsitzenden des Berufungsgerichts auf die dem Berufungsbeklagten bei der Zustellung behändigte beglaubigte Abschrift der Berufungsschrist insofern unrichtig übertragen ist, als die Abschrift einen anderen Terminstag bezeichnet -- 74. Ist die Beschwerde gegen einen Beschluß zulässig, durch welchen der Antrag auf Erlassung eines Bersänmnisurteils gegen einen von mehreren Streitgenossen abgelehnt ist -- 75. Findet gegen den Ansatz der Gebühren von Zeugen und Sachverständigen von seilen des Zahlungspflichtigen Beschwerde nach 8 17 Ms. 3 der Gebührenordnung für Zengen und Sachverständige, oder Erinnerung nach § 4 G.K.G. statt? Ist die in § 4 Ms. 2 G.K.G. vorgesehene Beschwerde erst gegen diejenige Entscheidung des Gerichts gegeben, welche ans die Erinnerung gegen den durch dasselbe erfolgte« Ansatz ergeht -- 76. Ist der Eigentümer eines zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches mit einer Fischereiberechtigung belasteten Grundstückes verpflichtet, die Eintragung der Berechtigung in das Grundbuch zu bewilligen -- 77. 1. Kann die Revision ans die Verletzung einer Rechtsnorm gestützt werden, die zwar in mehreren Bezirken, aber nur für das Gebiet eines diese Bezirke durchfließenden Stromes gilt? 2. Über den Umfang der Einrede des Mitverschuldens nach § 254 B.G.B. gegenüber der Schadensersatzklage eines Rheders -- 78. Ist die nach der Zahlungseinstellung erfolgte Pfändung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt erlassenen Arrestbefehls eine Rechtshandlung, welche einem Konkursgläubiger eine Sicherung gewährt, die er nicht zu beanspruchen hatte -- 79. Kanu der Wechselaussteller, der dm protestierten Wechsel von seinem unmittelbaren Hintermanne, nachdem dieser ihn im Regreßwege eingelöst hat, nebst Protest unter Belastung mit der Regreßsumme im Kontokorrent zurückerhalten hat, dem Hintermanne durch einfache Rückgabe des Wechsels nebst Protest ohne Nachindossament die wechselrechtliche Legitimation verschaffen -- 80. Kann der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Versammlung der Gesellschafter zum Schiedsrichter für Streitigkeiten bestimmter Art zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestellen -- 81. 1. Gehört die Bewilligung oder Verweigerung des Armenrechtes zu den „Entscheidungen" im Sinne des § 202 Ads. 1 G.B.G.? 2. Kann der Antrag, eine Sache als Feriensache zu bezeichnen, auch stillschweigend gestellt werden, und eventuell in welcher Weise -- 82. Ist der Rechtsanwalt, welcher im Namen seines Mandanten einen Gerichtsvollzieher mit Ausführung der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner beauftragt hat, in Ansehung des durch gesetzwidrige Vornahme der Pfändung von dem Gerichtsvollzieher dem Gläubiger verursachten Schadens als eine Person anzusehen, deren Verschulden der Beschädigte wie eigenes Verschulden im Sinne von § 254 Abs. 2 und § 278 B.G.B. zu vertreten hat -- 83. Ist die Abtretung künftiger — nur als möglich vorausgesetzter — Forderungen zulässig -- 84. Vertragsmäßige Verpflichtung des Eisenbahubetriehsunternehmers, den Reisenden einen sicheren Ausgang aus dem Bahnhöfe zu gewähren -- 85. Welche Rechtsfolge hat es, wenn ms einem Blankoaccept vom Empfänger,, ohne daß dieser dazu ermächtigt war, ein Domizilwechsel hergestellt wurde -- 86. 1. Kanu der eingetragene Eigentümer, nachdem er das Grundstück einem anderen ausgelassen hat, und nachdem die Auflassungserklärung dem Grundbuchamte zur Eintragung des Eigentumswechsels eingereicht ist, über das Grundstück (j. B. durch Belastung) verfügen? B.G.B. § 873 Abs. 2. § 892 Abs. 1 Satz 2. 2. Dient die Vormerkung ans § 18 Abs. 2 G.B.O. zur Sicherung obligatorischer Ansprüche? Ist es für die Wirksamkeit der Eintragung von Bedeutung, wenn statt einer Vormerkung ein Widerspruch eingetragen ist? 3. Ist eine Eintragung deshalb unwirksam, weil sie nicht an der durch die Anordnungen der Landesjustizverwaltung bestimmten Stelle des Grundbuches erfolgt ist -- 87. Kann von deutschen Gerichten in einem Eheprozesse unter Eheleuten fremder Staatsangehörigkeit auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkannt werden, wenn nach deutschem Rechte die Scheidung der Ehe gerechtfertigt, nach dem heimischen Rechte der Eheleute aber nur beständige Trennung von Tisch und Bett zulässig sein würde -- 88. Was ist unter den nachträglich erkennbar werdenden Folgen der Enteignung im Sinne des § 31 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu verstehen -- 89. Haftung einer Gemeinde für den durch einen Gemeindebeamten veraulaßten Schaden, wenn der Beamte in erster Linie mit der Leitung eines gewerblichen Unternehmens der Gemeinde betraut ist, ihm aber zugleich Funktionen der Wohlfahrtspolizei übertragen sind, und der Schade durch ein ihm insoweit zur Last fallendes Verschulden verursacht worden ist -- 90. 1. Kam der Verkäufer auf Grund eines Rechenfehlers in seiner Preiskalkulation einen Kaufvertrag wegen Irrtums ausechten? 2. Handelt ein Kaufer gegen die guten Sitten, wenn er auf Erfüllung eines Kaufgeschäftes besteht, obgleich er zu einer Zeit, als er noch ohne Schaden in dessen Aushebung einwilligen konnte, von einem Rechenfehler in der Preiskalkulation des Verkäufers Kenntnis erlangt hat -- 91. Wird die unvordenkliche Verjährung dadurch ausgeschlossen, daß die Rechtsausübung, welche sich früher über einen zwei Generationen umfassenden Zeitraum erstreckt habe« soll, mehrere Jahre vor der Klagerhebung geendet hat -- 92. Stempelfreiheit von Schriftstücken, in denen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe. Begriff der Verkehrsfitte -- 93. Ist auch zur Pfändung einer Eigentümerhypothek, über welche die Erteilung eines Hypothenbriefes ausgeschlossen ist, die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch erforderlich -- 94. Rechtliche Natur des sog. Schmiedezwanges; bedurfte es nach 8 12 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung im Grundbuche -- 95. Übergang des Anspruches, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungsgesetze entschädigungsberechtigten Personen auf Ersatz des ihnen durch den Unfall entstandenen Schadens gegen Dritte erwachsen ist, auf die Berufsgenossenschaft -- 96. Wird der Gerichtsstand des Vermögens (§ 23 C.P.O.), welcher ans eine dem Beklagten gegen einen im Gerichtsbezirke ansässigen Schuldner zustehende Forderung gegründet wird, durch eine von dem Beklagten vorgenommene siduziarische Übertragung der Forderung beseitigt -- 97. Ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, durch welche die Kosten einer zum Teil zurückgenommene«, zum Teil durch Entscheidung in der Hauptsache erledigten Berufung oder Klage nach Quoten der Gesamtkosten auf die durch Zurücknahme und die durch Entscheidung in der Hauptsache erledigten Teile verteilt sind, in bezug ans die Richtigkeit der Verteilung unter die zuerkannten, aberkannten und durch Zurücknahme erledigten Teile der Berufung aber der Klage mit der sofortige« Beschwerde nach § 99 Ms. 3 C.P.O. anfechtbar -- 98. Wem ist der die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung aussprechende Beschluß des im strafprozessualen Wiederausnahmeverfahren erkenneuden Gerichtes zuzustellen -- 99. Steht im Falle der Abtretung einer Forderung au- einem gegenseitigen Vertrage die Befugnis, nach § 326 B.G.B. die Annahme der Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, auch dem Cessionar zu, wenn der Schuldner diesem gegenüber mit der Leistung in Verzug kommt -- 100. Ist eine Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung trotz § 71 Abs. 2 Satz 1 G.B.O. zulässig, wenn vor der Beschwerde eine Demonstration an das Grundbuchamt gerichtet, aber zurückgewiesen ist, oder wenn behauptet wird, daß die Eintragung nach Maßgabe der ihr zugrunde liegenden Urkunden unrichtig sei -- 101. Wird das in den Bedingungen einer Unfallversicherung aufgestellte Erfordernis einer äußeren gewaltsamen Veranlassung nur durch eine von außen her an den Körper des Verletzten herantretende Gewaltwirkung erfüllt -- 102. 1. Erfordernisse des Tatbestandes des Berufungsurteils. 2. Beweislast für die Anrechnung der Leistung beim Vorhandensein mehrerer Forderungen -- 103. Kann der Erwerber von für eine Hypothek haftenden Zubehörstücken eines Grundstückes, die wegen seines Eigentums im Zwangsversteigerungsverfahren von der Versteigerung ausgeschlossen worden waren, nach der auf Grund des Zuschlages erfolgten Löschung der Hypothek im Grundbuche den wegen seiner Forderung nicht befriedigten Gläubiger verhindern, nach der Beendigung des für ihn nicht ungeordnete« Zwangsversteigerungsverfahrens die Zwangsvollstreckung in die Zubehörstücke zu betreiben -- 104. Sau« eine Ehefrau, die die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft verweigern darf und verweigert, gegenüber der Klage des Mannes auf Herausgabe der Kinder geltend machen, daß die Entscheidung des Mannes über den Aufenthalt der Kinder ein Mißbrauch feines ehemännlichen Rechtes sei -- 105. 1. Kam bei Klagen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages die Gerichtszuständigkeit nach dem Betrage, welchen der Verkäufer für die ihm durch Abnahmeverzug des Käufers verursachten Auslagen fordert, und nach dem an entgangenem Gewinn beanspruchten Betrage geschieden werden? 2. Nach welchen Gesichtspunkten ist, wem dies nicht zulässig, die einheitliche Gerichtszuständigkeit zu bestimmen -- Register -- Zusammenstellung der im fünfundfünfzigsten, der neuen Folge fünften Bande mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungenweiterlesen

Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-11-260046-7 / 978-3112600467 / 9783112600467

Verlag: De Gruyter

Erscheinungsdatum: 22.11.2021

Seiten: 480

Auflage: 1

Herausgegeben von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

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