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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 7

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Frontmatter -- Inhalt -- I. 1. Ist der Verkäufer beweglicher Sachen, welche als Zubehör eines Grundstücks den Hypothekengläubigern haften, nach § 439 Abf. 2 B.G.B. verpflichtet, diese Hypotheken insoweit zn beseitigeu, als sie die verkauften Sachen belasten? -- 2. Untersuchungspflicht nach § 377 Abs. 1 H.G.B. beim Handel mit Konserven in verlöteten Dosen -- 3. Wo ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet, wenn auf Grund der Wandelung eines Kaufs die Zurücknahme der gelieferten Sache gegen Ersatz der verauslagten Frachtkosten begehrt wird? -- 4. Ist im Sinne des Art. 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. das Schuldverhältnis noch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzbuchs entstanden, wenn zur Begründung des Anspruch- auf die mündlich vereinbarte Vergütung für eine übernommene Handlung im Sinne des 8. Abschn. A.L.R. 1.11 nicht nur gemäß § 165 A.L.R. I. 5 die vollständige Leistung der Handlung, sondern auch der Eintritt eines bestimmten Erfolge- erforderlich ist, und zwar die Handlnug noch völlig vor dem Inkrafttreten de- Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet, der Erfolg aber erst nach diesem Zeitpunkte eingetteten ist? -- 5. Unter welchen Voraussetzungen kann nach Binnenschiffahrtsrecht ein Berge- ober ein Hilfslohn gefordert werde«? Wann kann man sagen, daß die Besatzung das Schiff „verlassen" habe? -- 6. Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des AnfechtungSgeseyeS verpflichtete AnfechtungSgegner auch diejenigen Belastungen dem Gläubiger gegenüber beseitigen, welche nach Maßgabe des Erwerbsgeschäfts auf das veräußerte Grundstück gelegt sind? -- 7. Kann die Zustellung eine- die Anfechtung ankündigenden Schriftsatzes im Sinne des § 4 des Aufechtungsgefetzes «vier Umständen durch die Zustellung einer sich auf den AnfechtungSanfpruch beziehenden einstweiligen Verfügung ersetzt werden? -- 8. Wesen der selbständigen Gerechtigkeiten. Wird die rechtmäßige Entstehung einer solchen Gerechtigkeit schon dadurch erwiesen, daß für ste ein Hypothekenfolium angelegt ist? Gehören die Berliner „Fischerstellen" zu den selbständigen Gerechtigkeiten? -- 9. 1. Rechtliche Natur des Lizenzvertrags. 2. Ist eine Aktiengesellschaft für das grob fahrlässige Verhalten ihres technischen Betriebsleiters verantwortlich? -- 10. Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart unstatthaft, wenn festgestellt ist, daß das zugrunde gelegte Saldoauerkenntuis sich zum Teil auf nichtige Poste« bezieht; hat da- Gericht zu prüfen, ob nicht unter Ausscheidung der nichtigen Posten sich für den Kläger noch ein Attivsaldo ergeben wird? -- 11. 1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann stattzugeben ist, wenn die Fälligkeit nnd Verfolgbarkeit der Klageforderung nicht zur Zeit der Klagerhebuug vorhanden war, aber vor dem zu erlassenden Urteile, wenn auch erst in höherer Instanz, eiagetreten ist, auch für die Revisionsinstanz, mithin auch dann, wenn die Fälligkeit erst nach dem Schluffe der mündlichen Verhandlung, ans die das Berufungsurteil ergangen war, eingetreten ist? 2. Wen trifft die Beweislast, wenn der eine Teil sich auf die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts stützt, der Gegner aber behauptet, daß diese Rechtsfolgen durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschloffen worden seien? -- 12. Ist der Eisenbahmmternehmer auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 (Art. 42 Einf.-Ges. zum B.G.B.) einem Dritten nach Maßgabe des § 845 B.G.B. für die entgehenden Dienste des Verletzten ersatzpflichtig? Läßt sich die Anwendbarkeit des § 845 B.G.B. ans der fortdauernden Geltung des § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 begründen? -- 13. Zur Auslegung des § 15 Abff. 3 u. 4 des Gesetzes, bett, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom -- 14. 1. Rechtliche Bedeutung der BerpflichtungSerklämug im Konnofsement. 2. Genügt in den Fällen des § 364 H.G.B. znr Begründung der sog. exceptio doli generalis, daß der Erwerber des Konnossements von dem Bestehen von Einwendungen des Schuldners gegenüber seinem Bormanne Kenntnis hatte? -- 15. 1. Kanu ein Biirgschaftsvertrag gültig in der Weise geschloffen werden, daß der Bürge die unterschriebene Bürgschaftserklärung, in der der Name des Gläubigers offen gelaffea ist, dem Schuldner oder einem Dritten zu dem Zwecke übergibt, daß ein Gläubiger sür die Schuld erst gesucht werde, und daß durch den Schuldner oder den Dritten dem gefundenen Gläubiger die mit seinem Namen nachträglich ausgefüllte Urkunde auSgehäudigt wird? -- 16. 1. Kann im Regelfälle des § 1606 Abs. 2 B.G.B. der Vater des minderjährigen und unverheirateten Kindes einer dem § 1603 Abs. 2 entsprechenden Steigerung seiner Unterhaltspflicht damit begegne «, daß er das Kind auf die Unterhaltspflicht der Mutter verweist? Wie ist alsdann die Beweislast zu regeln? -- 17. Muß die in § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 ungeordnete Entscheidung des BezirkSansschnffeS der Erhebung der Klage im Rechtswege vorangehen, oder kann sie auch im Lanfe des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten — wenigstens in erster Instanz — nachgeholt werden? -- 18. Ist die Abänderung des Güterstandes der Fahrnisgemeinschaft in den der Gütertrennung, soweit infolge derselben für die Zukunft die Nutzungen des eingebrachteu Gutes der Frau dem Zugriffe der Gläubiger des Mannes nicht mehr unterliegen, der Anfechtung aus § 3 Ziff. 4 des AufechtungSgesetzeS vom 20. Mai 1898 entzogen? -- 19. Ist § 254 B.G.B. in solchen Fällen anwendbar, in welchen wegen deS Borliegen- der Voraussetzungen de- § 122 Abs. 2 B.G.B. eine auf der Bestimmung de- Abs. 1 dieses Paragraphen beruhende Schadensersatzpflicht de- Erklärenden nicht eingetreteu wäre? -- 20. 1. Ist der Vorstand eines aktiver Parteifähigkeit ermangelnden Persouenvereins kraft der in den Satzungen ihm beigekegten Befugnis, die Gesellschaft in allen von ihr und gegen sie anzustellmden RechtSstreittgkeiten zn vertreten, ermächtigt, im eigenen Namen fit Rechnung der Gesellschaft Klage zu erheben? -- 21. Kann die Haftung eine- Verein- au- § 31 B.G.B. bei Kollektivvertretung desselben nur danu angenommen werden, wenn ein gemeinsame- Handeln aller Bettreter vorliegt? Gilt derselbe Grundsatz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung? -- 22. Unter welchen Voraussetzungen ist der wucherliche Charakter eine- obligatorischen Vertrages und die insolgedavon eintretende Nichtigkeit desselben anch für da- zur Erfüllung des Vertrages eingegangene dingliche Rechtsgeschäft anzunehmen? -- 23. Inwieweit kann gegen de« eingeklagten, vom Kläger als „jedenfalls übrigdleibenden Rest" bezeichneten Teil einer Forderung aufgerechnet werden? -- 24. Kann die Rechtshandlung eines Schuldners außerhalb des Konkurses vor Erlangung eines vollstreckbare» Schuldtitels und vor Feststellung des BefriedigungSunvermögeu- des Schuldners im Wege einer Feststellungsklage bedingt augefochte« werden? -- 25. 1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte Betrag als Kaufpreis und als Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 326 B.G.B. geschuldet sei? -- 26. Erfordert § 279 B.G.B. schlechthin den Untergang der ganzen Gattnng, oder reicht eS nach Lage des Falle- zu dessen Avweadnng zu, wenn die Beschaffung von Gegenständen der fraglichen Gattung eine so schwierige geworden ist, daß sie billigerweise niemandem zugemutet werden kann? -- 27. 1. Rechtliche Bedeutung der Deklaration vom 29. Mai 1820 zu § 157 der preußischen Städte-Orduung vom 19. November 1808 wegen der Verpflichtung der Städte zur Besetzung der städtischen Unterbedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden -- 28. Darf das BormundschaftSgericht zur Erzwingung von Handluugen gegen den Inhaber der elterlichen Gewalt Ordnungsstrafen verhängen? -- 29. 1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld? -- 30. Sind die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 revisible Rechtsnormen auch dann, wenn der Tatbestand des erhobenen Anspruches nach den KollistonSnormen des internationalen Privatrechts die Anwendung ausländischen Rechts bedingt, und auch das internationale Übereinkommen hiernach als ausländisches Recht zur Anwendung zu kommen hat? -- 31. 1. Ist da- mit einer Mutong begehrte Feld gegen spätere Mutungen geschloffen, wenn infolge Unrichtigkeiten in der dem Situation-riß zugrunde gelegte« amtlichen Satasterkarte das auf dem Situation-riffe angegebene Feld die gesetzliche Felde-größe übersteigt? -- 32. Darf das Gericht bei der Darstellung de- Tatbestandes auf deu Inhalt eines in derselben Instanz gemäß § 303 Z.P.O. ergangenen AwischennrteilS Bezug nehmen? -- 33. Haftet die Postvrmaltung für de« Schaden, der durch das Versehe « de» mit der Z«stell«ng eine- gerichtliche« Schriftstücks nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung detrauttn Beamten (Postdoteu) infolge der hierdurch herbeigeführte« Ungültigkeit der Zustellung verursacht worden ist? Kann insbesondere diese Haftbarkeit aus Art. 1384 Code civil, soweit derselbe in Frage kommt, gegründet werden? -- 34. Kann in dem Statut einer Erwerbs- oder WirtschaftSgenoffenschaft rechtSwirlsam bestimmt werden, daß die Generalversammlung endgültig über dir AnSschließnng eine- Mitgliedes entscheidet? -- 35. Ist § 824 Abs. 2 B.G.B. anwendbar, wenn jemand eine ihm bekannte Tatsache der Wahrheit gemäß Mitteilen wollte, dabei aber ans Fahrlässigkeit die Mitteilung in eine Form gekleidet hat, die nach allgemeiner oder doch nach der herrschenden Anschavung etwas anderes bedeutet, als jene Tatsache? -- 36. 1. Voraussetzungen des Rechts der Ehefrau, Sicherheitsleistung für da- eiugebrachte Gut zu verlangen -- 37. Kaun die in einem Vertrage über Veräußerung eines Grundstücks enthaltene Bestimmung, daß frühere formlose Abverkäufe von Trennftücken an Dritte gelte« sollen, durch Auslastung und Eigentumseintragung aus dem Hauptvertrage gültig werden? -- 38. Ist ein Wechsel bezüglich des Verfalltage- al- Blaukett zu behandeln, wen« er, im übrigen vollständig mit Tinte ausgeschrieben, an der für den Verfalltag bestimmten Stelle nur eine Bleistiftnotiz enthält? Ist der gutgläubige Erwerber eine- solche« Wechsels berechtigt, an Stelle der Bleistiftnotiz einen beliebigen Verfalltag mit Tinte in den Wechsel einzntragen? -- 39. 1. Finden die mit dem 1. Januar 1902 in Kraft getretenen Vorschriften des § 25 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes auch auf solche Verhältnisse Anwendung, in denen die Ansprüche des Verletzten einerseits gegen die Knappschasts- (ober sonstige dem § 25 Abs.l entsprechende) Kaffe, andererseits gegen die Bemfsgenoffenschast schon vor dem 1. Januar 1902 entstanden find? -- 40. 1. Worin besteht der Unterschied zwischen einem partiarischev Darlehn und einer Gesellschaftseinlage? -- 41. Kann der Eigentümer, dessen bebautes Grundstück durch eine von der Straßenfluchtlinie verschiedene Baufluchtlinie durchschnitten wird, nach Freilegung des Grundstücks bis zur Baufluchtlinie von der Gemeinde die Übernahme des steheugebliebenen Teils des Gebäudes verlangen? -- 42. Unterliegt das im Nachverfahren eines Wechselprozesses ergangene BernsungSurteil der Aufhebung, wenn das Nachverfahren nnznläsfigerweise bei dem Gerichte erster Instanz eingeleitet worden war? -- 43. 1. Welche Gräben und welche Abwässerung versteht das Gesetz (§ 100 A.L.R. I 8) unter Gräben, „wodurch da- Wasser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf hat"? -- 44. Wie bestimmt sich gemäß § 1572 B.G.B. die Frist zur Geltendmachung von Ehescheidungsgründen im Falle der Widerklage? -- 45. Anfechtung eines die Bevorzugung eine- Konkursgläubigers ent» haltenden Rechtsgeschäfts des Konkursverwalters durch einen beuach» teiligteu Gläubiger -- 46. Wie werden die Wirkungen de- Zuschlag- beeinflußt, wenn die Bezeichnvng des Grundstücks in der Bekanntmachung deSBerfteigerungSterminS nicht hinreichend deutlich ist? -- 47. Können sich einzelne Mitglieder einer Gesellschaft m. b. H. rechtsverbindlich gegeneinander verpflichten, bei der durch die Versammlung aller Gesellschafter vorzunehmenden Wahl des AuffichtSratS für einen bestimmten Gesellschafter zu stimmen oder nicht zn stimmen, »der eine auf fie fallende Wahl nicht anzunehmen, und, falls sie die Wahl angenommen, das Amt als Mitglied des AnffichtSratS niederzulegen? -- 48. 1. Hat die fiir den Erstehet eines Grundstücks eingetragene Vormerkung auf Löschung einer Hypothek, falls diese sich mit dem Eigentum i« einer Person vereinigt, die Wirkung, daß die in das geringste Gebot aufgenommene, zur Eigentümergrundschuld gewordene Hypothek dem Ersteher zufällt, oder hat der Ersteher ihren Betrag bar zu zahlen? -- 49. Kann, wenn durch Festsetzung der Straßeufluchtlime ein bebautes Grundstück bettoffen wird, und später nach Abbruch des Gebäudes iu dem durch die Fluchtlinie gebotenen geringeren Umfange ein Nenbau stattfindet, außer der Vergütung für die eutzogeue Bodenfläche Ersatz für den Minderwert des neuen Gebäude- verlangt werden? Prenß. Gesetz, betr. die Anlegung von Sttaßen und Plätzen rc, vom -- 50. Ist der Entschädigungsanspruch desjenigen, der zum gemeinen Wohl ein Recht ausgeopfert hat, davon abhängig, daß dem Gemeinwesen, in deffen Interesse da- Opfer verlangt wurde, ein Vorteil erwachsen ist? -- 51. Kann derjenige, der als angeblicher Banherr auf Grand des § 29 des Bau-Uafallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900 (R.G.Bl. S. 573. 698) Versicherungsbeiträge hat zahlen müssen, diese im ordentlichen Rechtswege zurückfordern, wenn er geltend macht, er sei nicht Bauherr gewesen? -- 52. Wird durch § 927 Z.P.O. die Geltendmachung veränderter Umstände in dem Verfahren über die Bestätigung eine- Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ausgeschloffen? -- 53. 1. Kann das von einer Aufbewahrnngshalle für die Wagen einer elektrischen Straßenbahn ausgehende Geräusch als ortsüblich im Sinne des § 906 B.G.B. gelte»? -- 54. Findet 8 49 Abs. 1 G.K.G. vom 20. Mai 1898, wonach sich die Gebührensätze in der RevisionSinftanz um die Halste erhöhen, auf die Verhandlung und Entscheidung einer Nichtigkeitsklage, für welche nach § 584 Z.P.O. das Revifionsgericht zuständig ist, Anwendung? -- 55. 1. Ist der § 471 Z.P.O. auch in solchen Fällen anwendbar, in welchen schon zur Zeit der Eidesanflegnng die Unmöglichkeit einer wirksamen Leiftnng des Eides durch den bezeichneten Schwnrpfltchttgen zwar tatsächlich vorlag, aber den Parteiverttetem nnd dem Prozeßgerichte nicht bekannt war? -- 56. 1. Kann in den Belästigungen der Nachbaren durch das unziichtige Treiben in einem Grundstücke eine Einwirkung im Sinne des § 906 B.G.B. gefunden werden? -- 57. Können bet einer Teilenteignnng die allgemeinen Vorteile, die dem Restbefitze de- Eigentümers an- dem Unternehmen erwachsen, zn dessen Zwecken die Enteigvnng erfolgt, aufgerechnet werden gegen die Entschädigung a) für den enteigneten Teil, b) für die dem Restbest- des Eigentümers aus dem Unternehme» erwachsenden Nachteile, namentlich in den Fällen neuer Straßenanlagen? -- 58. Kau« die unter Zurücknahme der Bernfuug gegen da- die Ehe der Parteien scheidende Urteil von dem einen Teile eine- jüdischen Ehepaare- dem anderen gegenüber übernommene Verbindlichkeit, in die jüdische rituelle Scheidung z« willigen und die nach den mosaischen Vorschriften hierzu erforderlichen Erklärungen abzugebeu, den möglichen Gegenstand einer rechtlichen, mit Hilfe der staatlichen Organe im Wege der Klage und Zwangsvollstreckung durchführbaren Verpflichtung bilde«? -- 59. Ist dem Erfordernis schriftlicher Erteilung der Bürgschaftserklärung im Siune des § 766 B.G.B. durch ein solches von dem Bürgen nnterzeichvetes Schriftstück genügt, ans deffen Inhalt nicht für sich allein, sondern erst in Zusammenhalt mit anderen darin in Bezug genommenen Erklärungen der Wille der Bürgschastöübemahme erkannt werde« kaun? -- 60. Zur Frage, ob eine BertragSurknnde, «ach deren Inhalt zwei Grundstücke unter Regelung der Hypotheken gegeneinander anSgetanscht werden, mit dem Stempel für einen Tanschvertrag, oder mit demjenigen für zwei Kaufverträge zu belegen ist. -- 61. Kam ein Vorbehalt-urteil über die Klagesorderung im Sinne von 8 302 Z.P.O. erlassen werden, wenn die Aufrechnung einer Gegenforderung zur Begründung einer Stundung-einrede geltend gemacht ist? Mangel im Urteil-verfahren -- 62. 1. Kann ein rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich überhaupt, und insbesondere vom ZwangSvergleichSbürgen hinsichtlich seiner BürgschaftSerklärvng, wegen Irrtums angefochten werden? -- 63. Hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beim Werkverträge der Besteller das Recht, im Falle mangelhafter Erfüllnng des Unternehmers Herstellung eines neuen, mangelfreien Werkes zu verlangen? -- 64. 1. Unter welchen BoranSsetznngen ist der Staat verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, welcher dadurch entstanden ist, daß die Grundbuchbeamten die ihnen obliegende Amtspflicht bei Bestimmung der Reihenfolge der Eintragungen aus Fahrlässigkeit verletzt haben? -- 65. Findet auf die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578—591 Z.P.O.) 8 265 Abs. 2 Z.P.O. mit der Maßgabe Anwendung, daß die Nichtigkeitsklage des Urteilsschuldners auch dann gegen den ursprünglichen Urteilsgläubiger zu richten ist, wenn der Urteilsanspruch vor Erhebung der Nichtigkeitsklage an einen Dritten abgetreten worden war? -- 66. Nach welchen Grundsätzen ist die Entschädign«- für die Enteignung eines Grundstücks, auf dem eine Ziegelei betrieben wird, zn ermitteln? -- 67. Kann die Eintragung in die Liste der Genoßen einer eingetragenen Genoffenschaft von dem Eingetragenen mit der Behauptung angefochten werden, daß er zur Abgabe seiner Beitrittserklärung von der Vertretung der Genoffenschaft durch Betrug bestimmt worden sei? -- 68. Erstreckt sich die nach § 94 Ziff. 1 in Verbind««- mit § 89 G.K.G. begründete Kostenzahlungspflicht des Klüger- auch auf die durch eine Widerklage verursachten Gericht-kosten? (Jahresrechnung). -- 69. Ist nach § 99 Abs. 3 Z.P.O. die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung über dm Kostenpunkt davon abhängig, daß auch in der Hauptsache gegeu ein vom Beschwerdegericht erlaffeueS Urteil ein weitere- Rechtsmittel zulässig gewesen sein würde? -- 70. Wer ist deweiSpflichtig, wenn der Schuldner auf Löschung einer DarlehnShypothek wegen mangelnden Schuldgrundes klagt, und der Beklagte behauptet, daß zwar kein bares Darlehn, aber ein anderweitige » Schuldverhältnis der Hypothek zugrunde liege? -- 71. Dauert das Psäudungspsaudrecht au deu im Gewahrsam des SchulduerS belassenen Pfaudsachen fort, weuu der Schuldner die Pfandzeichen mit Zustimmung des Gläubigers beseitigt? -- 72. Ist der Schuldner, wenn der Gläubiger feines Gläubigers die dem letzteren gegen ihn zustehende vollstreckbare Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung hat pfändeu uud sich zur Einziehung überweisen lasten, berechtigt, dem Verlangen des zuerst genannten Gläubigers, ihm eine auf feinen Namen lautende BollstreckungSklaufel zu erteilen, mit der Behauptung zu widersprechen, daß die Forderung früher bereits für andere Gläubiger gepfändet fei? -- 73. Gilt die Vorschrift, daß der z« Entmündigende persönlich unter Zuziehung eines Sachverständigen zu hören ist, auch für das Berufuugsverfahren über die Anfechtungsklage? -- 74. Unterliegt ein Schiedsspruch, in welchem eine Partei verurteilt ist, die Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Recht- zu bewilligen, der Aufhebung? -- 75. Ist eine Einspruchsfrist nach § 339 Abs. 2 Z.P.O. zu bestimmen, wenn das Versämnnisurteil dem Beklagten, der nicht im Deutschen Reiche wohnt nnd weder einen ZustellnngSbevollmächtigten -- 76. Zur Auslegung des § 341 Abs. 3 B.G.B. Begriff der „Annahme der Erfüllung" und des „Vorbehalts der Vertragsstrafe". In welchem Zeitpunkte muß die Erklärung des Vorbehalts erfolgen? -- 77. Kann der Eigentümer mit Wirksamkeit auch für seine Rechtsnachfolger darauf verzichte«, eiue Kündigung oder Mahnung des Gläubigers einer Briefhypothek als unwirksam zurückzuweisen, wenn der Glänbiger nicht den Hypothekenbrief und die sein Gläubigerrecht nachweisrndeu Übertragungsurkunden vorlegt, und darf ein solcher Verzicht in das Grundbuch eingetragen werde«? -- 78. Was versteht der § 13 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes unter bürgerlichen RechtSstreitigkeiten? -- 79. Macht die Verletzung eines obligatorifche« Rechts durch einen Dritten schaden-ersatzpflichtig nach Maßgabe der Vorschrift in § 823 Abs. 1 B.G.B.? -- 80. 1. Gilt die Erklärung der Anfechtung einer Willenserklärung wegen eine- durch arglistige Täuschung verursachten Irrtum- auch für die Ausechtuug de- § 119 B.G.B., wenn die Anfechtung an- § 123 B.G.B. fallen gelassen, und nur noch die Anfechtung au- § 119 B.G.B. aufrecht erhalten wird? -- 81. Sind, wenn wegen einer späteren in Abs. 2 des 8 6 des Telegrapheuwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 bezeichneten gemeinnützigen Anlage des Wegeunterhaltungspflichtigen die schon vorhandene Telegraphenlinie mit Schutzvorkehrungen versehen werden muß, die Kosten sämtlicher zmn Schutze der Telegraphenlinie erforderlichen Vorkehrungen von der Telegraphenverwaltnng zu tragen? -- 82. 1. Wird durch die gerichiliche Geltendmachung eines Teils des AnfprnchS die Verjährung auch in betreff des übrigen Teils unterbrochen? -- 83. Begriff des Bauwerks in der BerjähruugSvorfchrist des § 638 B.G.B. Ist darunter nur die an einen Unternehmer verdungene Herstellung eine- Gebäudes als Ganzen zu verstehen, oder fallen unter den Begriff auch die Etnzelardeiten der Bauhandwerker? -- 84. 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist über die Prozeßkoften zu erkennen, wenn der Beklagte im Laufe des Rechtsstreites eine Gegenforderung erlangt, diese, wenngleich nnr eventuell, zur Aufrechnung gegen die Klageforderung benutzt, der Kläger alsdann die Hauptsache für erledigt erklärt, und beide Parteien mr im Kostenpunkte Anträge stellen? -- 85. Steht der offenen Handelsgesellschaft gegenüber einem in ihrem Namen von einem der Gesellschafter akzeptierten Wechsel die Einrede der Arglist za, wen» der Wechselinhaber beim Erwerbe des WechselS zwar die Tatsachen kannte, aus denen sich die Nichtberechtigung deS -- 86. Welche Rechtsfolgen hat e- bei einem Auftrage, der eine GeschäftSbesorgnng zum Gegenstände hat, wenn der Beauftragte von der ihm erteilten Anweisung abweicht? Rücktritt-recht deS Auftraggebers. B.G.B. §§ 665. 675. -- 87. Rechtshilfe in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gehört die Beurkundung solcher Rechtsgeschäfte, für die reichsgesetzlich -- 88. BeweiSlast bei der WaudeluugSklage. B.G.B. §§ 363. 462. -- 89. Bildet bei Klagen auf Abnahme der Kaufsache der Besitz derselben den Gegenstand deS Streites, und wird demgemäß der Wert des Streitgegenstandes durch den Wert der Kaufsache bestimmt? -- 90. 1. Genügt im Falle des GattuugSkaufeS zum Übergange der Gefahr auf den Käufer (§ 300 Adf. 2 B.G.B.), daß nach erfolgter Ausscheidung der zu liefernden Sache der Käufer in Annahme- Verzug geraten ist, oder muß ihm die anSgeschiedene Sache als solche augrboten worden fein? -- 91. Unterliegen int (Geltungsgebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts die durch Privileg verliehenen Fischereirechte der erlöschenden Verjährung? -- 92. Kaun der Gerichtsstand des Erfüllungsortes auf einen in der Faktvra enthaltenen Vermerk gegründet werden, wenn die Faktura dem Käufer zugleich mit dem von ihm verlangten BestätigungSfchreiten des Verkäufers zugesandt wurde? -- 93. Wie ist der Streitwert bei einer Feststellungsklage zu bestimmen, welche die nnmittelbare Realisierung der seftzustellenden Forderung bezweckt? -- 94. Sind die Gesellschaftsanteile als Forderungen ihres Inhabers gegen die Gesellschaft aufzufassen, und findet auf ihre Verpfändung demgemäß § 1280 B.G.B. Anwendung? -- 95. Ist im Falle deS § 275 Abs. 2 Z.P.O. gegen die Ablehnung deS Antrag-, die Verhandlung zur Hauptsache auzuordueu, die Beschwerde allgemein oder wenigsten- bann Mässig, wenn nach Verwerfung einer prozeßhinderuden Einrede eine zweüe durch ein neue- Urteil verworfen worden ist? -- 96. Aussperrung eines Arbeiters durch einen Arbeitgeberverband. Haftung desjenigen, der diese Maßregel veranlaßt hat, siir den dem Arbeiter verursachten Schaden, wenn die Aussperrung nach den von dem Verbände getroffenen Maßnahmen dem betreffenden Arbeiter in weitgehender Weise die Erlangung von Arbeit erschwert und sich gegenüber dem Verhallen des Arbeiters als eine unbillige Härte darstellt. -- 97. Bedarf es zur Umwandlung de- gemeinschaftlichen Eigentumzur gesamten Hand an einem Nachlaßgrundstück in Miteigentum der Erden der Auslassung, und znr Gültigkeit eine- hierauf gerichteten Vertrag- der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung? -- Register -- Gesetzesregist -- Chronologische Ausammenkellung der Entscheidungen -- Zusammenstellung nach Oberlandesgerichtsbezirken -- Berichtigungeweiterlesen

Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-11-236776-6 / 978-3112367766 / 9783112367766

Verlag: De Gruyter

Erscheinungsdatum: 22.03.2021

Seiten: 485

Auflage: 1

Herausgegeben von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

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