Ergänzungsbilanzen im Spannungsfeld von Vielheit der Gesellschafter und Einheit der Gesellschaft – dargestellt am Beispiel von entgeltlichen Erwerbsfällen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Mit folgender Anekdote beginnt die neunte und letzte Auflage des Buches „Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht“ von Brigitte Knobbe-Keuk: „Ein Professor zeigt seinem neuen Assistenten, einem ehemaligen Schüler, die Themen für das anstehende Examen. ‚Das sind ja die gleichen Fragen‘, ruft der Assistent, ‚die mir auch gestellt wurden.‘ ‚Gewiss‘, bestätigt der Professor. ‚Die Fragen sind in jedem Examen die gleichen. Aber in jedem Jahr sind andere Antworten richtig.‘“
Das Buch erschien im Jahr 1993, und leicht kann man zu der Meinung gelangen, dass diese Antwort des Professors in all den Jahren seine Gültigkeit nicht verloren hat. Denn viele Themen, die einst final durch die Rechtsprechung entschieden gewesen zu sein schienen, rücken nach vielen Jahren wieder in das Zentrum der Betrachtung. So konnte man leicht zu der Auffassung gelangen, dass Bilanzbündeltheorie ein Relikt aus der Zeit des Reichsfinanzhofes sei, an der sich in vielen Beiträgen in der Fachliteratur abgearbeitet wurde. Im Laufe einer langjährigen Entwicklung in der Rechtsprechung und in vielen verschiedenen Urteilen hat man die Schwächen der Theorie anerkannt und es entwickelte sich eine neue Sichtweise zu den relevanten Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften.
Ähnlich verhält es sich mit der Thematik von Ergänzungsbilanzen. In einer umfassenden Arbeit nahm sich Regniet 2 im Jahr 1990 dieser Thematik an und bezog zu vielen Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesem Konstrukt stellten, Stellung. Etwa ein Jahrzehnt später beschäftigte sich eine weitere wissenschaftliche Arbeit von Ising 3 mit der spezielleren Frage, wie sich Ergänzungsbilanzen im Zusammenhang mit einem entgeltlichen Gesellschafterwechsel darstellen. Dennoch wurden in der Folge im steuerlichen Fachschrifttum kontroverse Meinungen zu der Aufstellung und Fortführung von Ergänzungsbilanzen vertreten.
Mit einem Urteil des IV. Senats aus dem Jahr 2014 über die Aufstellung und Fortführung von Ergänzungsbilanzen waren viele Erwartungen im Hinblick auf die Fortführung von Ergänzungsbilanzen verbunden worden. Das Urteil gibt Anlass, das Konstrukt der Ergänzungsbilanz in seinem Wesen zu hinterfragen und seine Bedeutung für die theoretischen Grundlagen, welche oftmals die Leitlinien der Rechtsprechung bilden, zu beleuchten.
Als Analogie betreffend die Thematik „Ergänzungsbilanzen“ kann das Werk des Politikwissenschaftlers Francis Fukuyama „Das Ende der Geschichte“ herangezogen werden. Dieser führte in seinem Werk aus dem Jahr 1992 aus, dass alle Fragen der Zeitgeschichte geklärt und die Kapitel der Geschichte mit der Wende 1989/1990 zu Ende geschrieben seien. Dass er sich gründlich irrte, zeigten die Jahre danach. Ähnlich könnten offene Fragestellungen zu Ergänzungsbilanzen beschrieben werden. Regniet und Ising hatten sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Fortschreibung der Werte in der Ergänzungsbilanz richtig vorzunehmen sei. Man könnte meinen, dass mit dem BFH-Urteil vom 20.11.2014 eine finale Antwort vorliege. Aber die unterschiedlichen Begründungen in der steuerlichen Rechtsprechung zeigen: Entschieden werden konkrete Einzelfälle, und bei jedem Fall liegt das Augenmerk auf anderen Schwerpunktargumenten.
Diese Arbeit soll einen Diskussionsbeitrag dazu leisten, das Wesen der Ergänzungsbilanz und ihre Bedeutung im Rahmen des Spannungsbogens zwischen Vielheit der Gesellschafter und Einheit der Gesellschaft zu untersuchen.weiterlesen
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